|
Kurzbeschreibung des Projekts
| Projektnummer |
|
Einzelprojekte
P18215
|
| Titel |
|
Finanzielle Beziehungen zwischen Kaiser und Reich 1600-1740 |
| ProjektleiterIn |
|
RAUSCHER Peter |
| Bewilligungsdatum |
|
02.05.2005 |
| Universität / Forschungsstätte |
|
Institut für Geschichte, Universität Wien |
| Gebiet(e) |
|
|
| Keywords |
|
Imperial Finance, Financial History, Holy Roman Empire, , Habsburg Monarchy |
| Homepage |
|
http://homepage.univie.ac.at/peter.rauscher
|
Im Gegensatz zu anderen Monarchien verfügte der Kaiser in der Frühen
Neuzeit über keine regelmäßigen Einkünfte aus dem Reich.
Das ehemals vorhandene Reichsgut und die königlichen Regalien waren im Verlauf
des Spätmittelalters in einem länger dauernden Prozess veräußert
und der Verfügungsgewalt der Krone auf Dauer entzogen worden. Folge davon
war die nahezu vollständige Abhängigkeit des Reichsoberhaupts von den
Einkünften aus seinen Erbländern. Bezeichnenderweise verfügte der
Kaiser auch über keine Reichsfinanzbehörde, auch wenn zumindest zeitweilig
die Reichspfennigmeister durchaus eine ähnliche Funktion ausübten. Dennoch
erzielten der Kaiser zweitweilige bedeutende Einkünfte aus dem Reich. In
mehreren Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass die im Verlauf des 16. Jahrhunderts
immer regelmäßiger gewordenen Finanzhilfen des Reichs für die
Abwehr der Osmanen, die sogenannten "Reichstürkenhilfen", im letzten
Viertel des Jahrhunderts eine wichtige Rolle für die kaiserlichen Finanzen
spielten.
Im Gegensatz zum 16. Jahrhundert sind die kaiserlichen Einkünfte aus dem
Reich für die Folgezeit nicht erforscht, die Bedeutung des Reichs für
die Finanzierung der kaiserlichen Politik also unbekannt. Diese Lücke soll
durch dieses Forschungsprojekt geschlossen werden. Den zeitlichen Rahmen bilden
das Auslaufen der Reichstürkenhilfen kurz nach 1600 einerseits und das Ende
des habsburgischen Kaisertums mit dem Tod Karl VI. 1740 andererseits.
Das Projekt beschäftigt sich mit den finanziellen Beziehungen zwischen Kaiser
und Reich auf mehreren Ebenen:
1) Institutionen und Personen:
Während einige Reichspfennigmeister des 16. Jahrhunderts von der Forschung
eingehend behandelt wurden, sind die Inhaber dieses Amts im 17. und 18. Jahrhundert
kaum bekannt. Aus diesem Grund sollen die Reichspfennigmeister prosopographisch
untersucht werden, wobei ihre Qualifikation, ihre Karriere und ihre Bestellung
im Zentrum des Interesses stehen. Außerdem wird die Bedeutung der Hofkammer,
des Reichshofrats, des Reichshoffiskals und der von Karl VI. geschaffenen Reichskameraldeputation
für die Aktivitäten des Kaiserhofs, Einkünfte aus dem Reich zu
erzielen, näher beleuchtet.
2) Türkenhilfen und andere Finanzhilfen des Reichs für die kaiserliche
Kriegsführung:
Wie im 16. Jahrhundert bewilligten die Reichsstände auch im 17. und frühen
18. Jahrhundert Türkenhilfen für den Krieg gegen das Osmanische Reich.
Darüber hinaus wurden Finanz- und Militärhilfen des Reichs für
den Kaiser bereits während des Dreißigjährigen Kriegs und auch
für die Kriege gegen Frankreich, vor allem im frühen 18. Jahrhundert,
bereit gestellt. Ziel ist es, die Quanitität der Reichsfinanzhilfen zu ermitteln
und sie mit den kaiserlichen Einkünften aus den übrigen habsburgischen
Ländern zu vergleichen.
3) Die Versuche der Reaktivierung des Reichskammerguts:
Seit Leopold I. wandte sich die kaiserliche Politik stärker als in der Vergangenheit
den dem Reichsoberhaupt verbliebenen Regalien im Reich zu. Gegenstand dieser Bemühungen,
die noch vorhandenen Rechte auch tatsächlich finanziell zu nutzen, waren
die Urbarsteuern der Reichsstädte, die Kronsteuer und der Opferpfennig der
Juden, die Steuern reichsunmittelbarer Reichsklöster, Herrschaften und Güter,
die nicht in einer Kreismatrikel oder einem Kataster der Reichsritterschaft verzeichnet
waren, die fiskalischen Strafen und die heimgefallenen Reichslehen.
4) Die finanziellen Beziehungen der Kaiser zu einzelnen Reichsfürsten und
die Bedeutung des Reichs als Finanzplatz:
Neben dem Reich als Ganzem bestanden immer wieder enge finanzielle Beziehungen
der Kaiser zu einzelnen Reichsständen, die ebenfalls untersucht werden. Darüber
hinaus soll geklärt werden, wo und in welchem Umfang Kredite des Kaisers
im Reich aufgenommen wurden.
| |
Hinweis |
|
| |
Die Inhalte der Abstracts werden vom FWF nicht überarbeitet, die Verantwortung liegt bei der Verfasserin bzw. beim Verfasser. |
|
|