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Kurzbeschreibung des Projekts

Projektnummer   Einzelprojekte  P18215
Titel   Finanzielle Beziehungen zwischen Kaiser und Reich 1600-1740
ProjektleiterIn   RAUSCHER Peter
Bewilligungsdatum   02.05.2005
Universität / Forschungsstätte   Institut für Geschichte, Universität Wien
Gebiet(e)  
Keywords   Imperial Finance, Financial History, Holy Roman Empire, , Habsburg Monarchy
Homepage   http://homepage.univie.ac.at/peter.rauscher


Im Gegensatz zu anderen Monarchien verfügte der Kaiser in der Frühen Neuzeit über keine regelmäßigen Einkünfte aus dem Reich. Das ehemals vorhandene Reichsgut und die königlichen Regalien waren im Verlauf des Spätmittelalters in einem länger dauernden Prozess veräußert und der Verfügungsgewalt der Krone auf Dauer entzogen worden. Folge davon war die nahezu vollständige Abhängigkeit des Reichsoberhaupts von den Einkünften aus seinen Erbländern. Bezeichnenderweise verfügte der Kaiser auch über keine Reichsfinanzbehörde, auch wenn zumindest zeitweilig die Reichspfennigmeister durchaus eine ähnliche Funktion ausübten. Dennoch erzielten der Kaiser zweitweilige bedeutende Einkünfte aus dem Reich. In mehreren Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass die im Verlauf des 16. Jahrhunderts immer regelmäßiger gewordenen Finanzhilfen des Reichs für die Abwehr der Osmanen, die sogenannten "Reichstürkenhilfen", im letzten Viertel des Jahrhunderts eine wichtige Rolle für die kaiserlichen Finanzen spielten.
Im Gegensatz zum 16. Jahrhundert sind die kaiserlichen Einkünfte aus dem Reich für die Folgezeit nicht erforscht, die Bedeutung des Reichs für die Finanzierung der kaiserlichen Politik also unbekannt. Diese Lücke soll durch dieses Forschungsprojekt geschlossen werden. Den zeitlichen Rahmen bilden das Auslaufen der Reichstürkenhilfen kurz nach 1600 einerseits und das Ende des habsburgischen Kaisertums mit dem Tod Karl VI. 1740 andererseits.
Das Projekt beschäftigt sich mit den finanziellen Beziehungen zwischen Kaiser und Reich auf mehreren Ebenen:
1) Institutionen und Personen:
Während einige Reichspfennigmeister des 16. Jahrhunderts von der Forschung eingehend behandelt wurden, sind die Inhaber dieses Amts im 17. und 18. Jahrhundert kaum bekannt. Aus diesem Grund sollen die Reichspfennigmeister prosopographisch untersucht werden, wobei ihre Qualifikation, ihre Karriere und ihre Bestellung im Zentrum des Interesses stehen. Außerdem wird die Bedeutung der Hofkammer, des Reichshofrats, des Reichshoffiskals und der von Karl VI. geschaffenen Reichskameraldeputation für die Aktivitäten des Kaiserhofs, Einkünfte aus dem Reich zu erzielen, näher beleuchtet.
2) Türkenhilfen und andere Finanzhilfen des Reichs für die kaiserliche Kriegsführung:
Wie im 16. Jahrhundert bewilligten die Reichsstände auch im 17. und frühen 18. Jahrhundert Türkenhilfen für den Krieg gegen das Osmanische Reich. Darüber hinaus wurden Finanz- und Militärhilfen des Reichs für den Kaiser bereits während des Dreißigjährigen Kriegs und auch für die Kriege gegen Frankreich, vor allem im frühen 18. Jahrhundert, bereit gestellt. Ziel ist es, die Quanitität der Reichsfinanzhilfen zu ermitteln und sie mit den kaiserlichen Einkünften aus den übrigen habsburgischen Ländern zu vergleichen.
3) Die Versuche der Reaktivierung des Reichskammerguts:
Seit Leopold I. wandte sich die kaiserliche Politik stärker als in der Vergangenheit den dem Reichsoberhaupt verbliebenen Regalien im Reich zu. Gegenstand dieser Bemühungen, die noch vorhandenen Rechte auch tatsächlich finanziell zu nutzen, waren die Urbarsteuern der Reichsstädte, die Kronsteuer und der Opferpfennig der Juden, die Steuern reichsunmittelbarer Reichsklöster, Herrschaften und Güter, die nicht in einer Kreismatrikel oder einem Kataster der Reichsritterschaft verzeichnet waren, die fiskalischen Strafen und die heimgefallenen Reichslehen.
4) Die finanziellen Beziehungen der Kaiser zu einzelnen Reichsfürsten und die Bedeutung des Reichs als Finanzplatz:
Neben dem Reich als Ganzem bestanden immer wieder enge finanzielle Beziehungen der Kaiser zu einzelnen Reichsständen, die ebenfalls untersucht werden. Darüber hinaus soll geklärt werden, wo und in welchem Umfang Kredite des Kaisers im Reich aufgenommen wurden.



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