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| Aktuelle
Informationen Luxemburg - Österreich: Erstmalige Ausschreibung Der FWF hat mit seiner luxemburgischen Partnerorganisation FNR (Fonds National de la Recherche) ein Abkommen unterzeichnet das die Förderung von eng integrierten bilateralen Forschungsprojekten ermöglicht. Anträge werden nach dem sog. "Lead-Agency-Verfahren" abgewickelt demzufolge Anträge nur bei einer der beiden Förderorganisationen eingereicht werden müssen.Um festzustellen, welche Organisation als Lead Agency fungiert, ist die Anzahl der Personenmonate in Luxemburg bzw. Österreich ausschlaggebend. In die Berechnung der Personenmonate müssen sowohl Personal das von FWF und FNR über das jeweilige Projekt finanziert werden als auch ProjektmitarbeiterInnen die aus anderen Quellen finanziert werden, inkludiert werden. Sofern der Schwerpunkt in Österreich liegt, können die Anträge jederzeit beim FWF eingereicht werden. Anträge mit Schwerpunkt in Luxemburg können Anfang 2013 eingereicht werden, wobei die genaue Deadline noch bekanntgegeben wird. Die Ausschreibung ist auf Seiten des FWF offen für Anträge aus allen Disziplinen. Details entnehmen Sie bitte der "Information for Applicants". Ein bilaterales Projekt, das im Rahmen des Lead-Agency-Verfahrens beantragt wird, muss so angelegt sein, dass die Teile der Partner in den einzelnen Ländern kein eigenständiges Projekt darstellen und deshalb nicht getrennt durchgeführt und gefördert werden können. Es wird erwartet, dass beide Seiten einen maßgeblichen wissenschaftlichen Beitrag zum Gesamtprojekt leisten. Für AntragsstellerInnen bietet das Lead-Agency-Verfahren den Vorteil, dass anstatt der bei bilateralen Projekten oft notwendigen Parallelanträge nur ein Antrag verfasst werden muss. Dieser wird von der Lead Agency begutachtet. Die Lead Agency trifft in der Folge auch eine Entscheidung über die Bewilligung bzw. Ablehnung des Antrags die die Basis der Entscheidung der jeweils anderen Förderorganisation bildet. Die Finanzierung der beiden Projektteile erfolgt getrennt durch FWF und FNR. Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.fwf.ac.at/de/internationales/foerderkategorien_bilaterale_abkommen.html
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Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39 office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at |
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