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  New Frontiers Groups (OeAW)  

Leistungskatalog und Kosten

Die Aufstellung gilt für das Jahr 2012 und basiert auf einem Stundensatz von 117 EUR.

Begutachtungs- und Entscheidungsprozesse

Leistungspaket (LP) 1
Nominierung von GutachterInnen (GA)
Themenspezifisch, ohne Befangenheitsprüfung
     
Beschreibung:   Für definierte Themenkreise werden potentielle GutachterInnen (GA) nominiert
     
Leistung des Auftraggebers:   Bekanntgabe von Themen(kreisen)
     
Leistungen und Verantwortung des FWF:  
Nominierungen und Dokumentation
Keine Befangenheitsprüfungen
keine Abwicklung des Begutachtungsverfahrens
keine Entscheidungsvorschläge
     
Kosten pro Einheit1:   59 EUR pro GA-Nominierung
   
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Leistungspaket (LP) 2

Nominierung von GutachterInnen (GA)
Projekt- bzw. Personenspezifisch ohne Befangenheitsprüfung

     
Beschreibung:   Für konkrete Projekte (bzw. Personen) werden GutachterInnen (GA) nominiert
     
Leistung des Auftraggebers:   Vorlage von Projektanträgen und/ oder CV der beteiligten Personen (inklusive Publikationsverzeichnisse) in englischer Sprache
     
Leistungen und Verantwortung des FWF:  
Nominierungen und Dokumentation
begleitende Administration

Keine Befangenheitsprüfung

keine Abwicklung des Begutachtungsverfahrens

keine Entscheidungsvorschläge
     
Kosten pro Einheit1:  

pro Projekt/Person
Grundkosten: 234 EUR
dazu pro GA-Nominierung 59 EUR

     
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Leistungspaket (LP) 3
Befangenheitsprüfung bei nominierten GutachterInnen (GA)
     
Beschreibung:   Zusatzleistung zu LP2
     
Leistungen und Verantwortung des FWF:  
Prüfung, ob zwischen Antragstellenden und GutachterInnen ein Befangenheitsverhältnis besteht
     
Kosten pro Einheit1:  

Zusätzlich zu LP2
29 EUR pro GA-Nominierung

     
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Leistungspaket (LP) 4
Administrative Abwicklung des Begutachtungsprozesses
     
Beschreibung:   Zusatzleistung zu LP2
     
Leistungen und Verantwortung des FWF:  
Korrespondenz mit GA
Terminverfolgung
Dokumentation des Begutachtungsprozesses
     
Kosten pro Einheit1:  

Zusätzlich zu LP2
1.170 EUR

     
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Leistungspaket (LP) 5
Erarbeitung einer Förderempfehlung2
     
Beschreibung:   Zusatzleistung zu LP2
Auf Grund eingelangter Gutachten wird eine Förderempfehlung ausgearbeitet
     
Leistung des Auftraggebers:  

Wie bei LP2 sowie Korrespondenz mit GutachterInnen

     
Leistungen und Verantwortung des FWF:  
Analyse der eingelangten Gutachten
Erstellung von Synopsen
Erstellung der Förderempfehlung
     
Kosten pro Einheit1:  

pro Projekt3/Person
351 EUR

     
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Leistungspaket (LP) 6
Gesamtabwicklung einer Begutachtung im einstufigen Verfahren ohne Hearing2
     
Beschreibung:  

LP2
LP3
LP4
LP5

     
Leistung des Auftraggebers:  

Wie bei LP2 sowie

Rechtzeitige Einbindung des FWF in die Ausarbeitung der Begutachtungskriterien
Finanzielle Abwicklung
     
Leistungen und Verantwortung des FWF:  
Nominierungen von GutachterInnen
Befangenheitsprüfungen
Abwicklung des Begutachtungsverfahrens
Analyse der eingelangten Gutachten
Erstellung von Synopsen und einer Förderempfehlung
begleitende Administration
     
Kosten pro Einheit1:  

pro Projekt3/Person
2.459 EUR

     
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Leistungspaket (LP) 7
Abwicklung eines Hearings4
     
Beschreibung:   Zusatzleistung zu LP6
     
Leistung des Auftraggebers:    
     
Leistungen und Verantwortung des FWF:  
Organisation und Teilnahme von 3 Personen bei eintägigem Hearing
     
Kosten pro Einheit1:  

Zusätzlich zu LP6
2.574 EUR

     
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Programmmanagement

Leistungspaket (LP) 8
Abwicklung von beauftragten Programmen
     
Beschreibung:   FWF betreut das gesamte Programm, inklusive der Finanzabwicklung
     
Leistung des Auftraggebers:   Ausarbeitung des Programmes (Design, Regelwerk, etc.) unter rechtzeitiger Einbindung des FWF
     
Leistungen und Verantwortung des FWF:  
Mitarbeit bei Programmentwicklung
Abwicklung des Begutachtungsverfahrens
Programm- und Projektadministration
     
Kosten pro Einheit1:  

nach Art und Umfang des Programms zu verhandeln (Richtwert: 3-7% der Bewilligungssumme, 1,5-3% der Antragssumme)

     
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Kosten für Leistungen, die nicht in diesem Katalog aufscheinen, können im Einzelfall verhandelt werden.



1 Die Zusammenarbeit zwischen auftraggebender Stelle und FWF (Arbeitsumfang, Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten, Zeitpläne, etc.) sowie die entsprechenden Vergütungen sind bei der jeweiligen Leistung durch Verträge zu regeln.
Zusätzlich zu den Kosten pro Einheit, wird bei Programmen mit mehr als 5 Anträgen eine Pauschalsumme pro Beauftragung in Rechnung gestellt, welche die Kommunikation mit dem Auftraggeber, die Vertragserrichtung, das Programmstudium etc beinhaltet. Diese betragen je nach Art der Beauftragung 20 bis 100 Stunden.
Die allfällige Honorierung von GutachterInnen/Jurymitgliedern, sowie Reise- und Unterkunftskosten für alle am Begutachtungsprozess beteiligten Personen werden gesondert verrechnet.

2 Erforderlich ist in diesem Fall die Herstellung des Einvernehmens zwischen auftraggebender Stelle und FWF über den Entscheidungsprozess der Förderung (so muss z.B. der FWF darauf bestehen, dass als nicht förderungswürdig eingestufte Projekte tatsächlich nicht finanziert werden).

3 „Projekt“ meint hier Forschungsvorhaben von der Dimension eines FWF-Einzelprojektes (eine Person als Projektleitung, ca. 2-3 Personen als ProjektmitarbeiterInnen, etwa eben so viele KooperationspartnerInnen, Umfang rund 350.000.-€, 3 Gutachten)

4 Hearings finden nur bei größeren Verbundprojekten statt. Solche Aufträge werden in der Regel individuell verhandelt.

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Auskünfte und Beratung:
Mag. Birgit Woitech



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