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Allgemeine Fragen
Woher kommen die vom FWF vergebenen Fördermittel?
Was versteht der FWF unter "Grundlagenforschung"?
Bevorzugt oder benachteiligt der FWF Projekte der angewandten
Forschung?
Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?
Werden Dissertationen gefördert bzw. ist eine Dissertation
als Projektantrag möglich?
Wann und wie muss ich meinen Antrag einreichen?
Wer begutachtet meinen Antrag?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Wer sitzt im Kuratorium des FWF?
Wie werden interdisziplinäre Anträge begutachtet?
Wo sind "Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher
Praxis" erhältlich?
Wo kann ich Informationen zu vom FWF-geförderten
Projekten bekommen?
Woher kommen die vom FWF
vergebenen Fördermittel?
Das Budget des FWF setzt sich fast ausschließlich aus Bundeszuwendungen
und Förderbeiträgen der Oesterreichischen Nationalbank zusammen.
Ein geringer Teil kommt aus anderen Zuwendungen (z. B. private Spenden).
> Kennzahlen
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Was versteht der FWF unter
"Grundlagenforschung"?
Grundlagenforschung ist Forschung, die zur essentiellen Mehrung des Wissens
in einem bestimmten Fachgebiet beiträgt. Als Maßstab wird die
Publizierbarkeit der Forschungsergebnisse in renommierten, internationalen
Zeitschriften oder anderen Publikationsorganen des jeweiligen Wissensgebietes
gesehen.
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Bevorzugt oder benachteiligt
der FWF Projekte der angewandten Forschung?
Außerwissenschaftliche Kriterien finden bei der Förderentscheidung
des FWF keine Beachtung. Der FWF steht aber jeder Anwendung, die aus Ergebnissen
der von ihm geförderten Projekte folgt, sehr positiv gegenüber.
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Gibt es Quoten für
Wissenschaftsdisziplinen?
Nein. Der FWF kennt keine Quotenregelung: Anträge aller Wissenschaftsdisziplinen
stehen in freiem Wettbewerb zueinander.
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Werden Dissertationen gefördert
bzw. ist eine Dissertation als Projektantrag möglich?
Nein. Der FWF vergibt keine Dissertationsstipendien; im Rahmen eines FWF-Projektes
können DoktorandInnen aber angestellt werden.
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Wann und wie muss ich meinen
Antrag einreichen?
Anträge können laufend eingereicht werden, nur beim Hertha-Firnberg-,
Elise-Richter-, Translational-Research- und beim START-Programm sind Einreichfristen
zu beachten; die jeweiligen Ausschreibungstermine werden über den
FWF-Newsletter bzw.
auf der FWF-Website veröffentlicht. Anträge können auf
dem Postweg oder persönlich eingereicht werden.
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Wer begutachtet meinen
Antrag?
Anträge werden von FachgutachterInnen aus dem Ausland ("peer
review") begutachtet.
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Wer entscheidet über
meinen Antrag?
Die Entscheidung über die Vergabe wird vom Kuratorium
des FWF auf Grundlage der Gutachten getroffen.
Beim START-Programm und Wittgenstein-Preis entscheidet die Internationale
START-/Wittgenstein-Jury über die Zuerkennung.
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Wer sitzt im Kuratorium
des FWF?
Das Kuratorium setzt sich aus
ReferentInnen und dem Präsidium
zusammen. Die Funktion der ReferentInnen wird vom Präsidium auf Grundlage
der von der Delegiertenversammlung
festgelegten Wissenschaftsgebiete ausgeschrieben. Die Wahl der ReferentInnen
erfolgt auf Vorschlag des Präsidiums durch die Delegiertenversammlung.
Bei der Zusammensetzung wird auf eine hohe wissenschaftliche Reputation
der Mitglieder und eine möglichst gute Abdeckung aller Wissenschaftsgebiete
geachtet.
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Wie werden interdisziplinäre
Anträge begutachtet?
Den beteiligten Fachdisziplinen interdisziplinärer Projekte wird
durch eine entsprechende Auswahl von Fachgutachtern und Fachgutachterinnen
Rechnung getragen.
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Wo sind "Grundsätze
zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" erhältlich?
"Grundsätze
zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" sind auf der Website
der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) abrufbar.
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Wo kann ich Informationen
zu vom FWF-geförderten Projekten bekommen?
In der öffentlich zugänglichen FWF-Projektdatenbank
können Sie Informationen zu bewilligten Projekten abrufen. Weitere
Informationen bekommen Sie in der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
und Wissenschaftskommunikation bei Mag. Stefan Bernhardt,
Tel.: +43-1-505 67 40
DW 8111, E-Mail: stefan.bernhardt@fwf.ac.at.
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