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Allgemeine Fragen

Woher kommen die vom FWF vergebenen Fördermittel?

Was versteht der FWF unter "Grundlagenforschung"?

Bevorzugt oder benachteiligt der FWF Projekte der angewandten Forschung?

Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?

Werden Dissertationen gefördert bzw. ist eine Dissertation als Projektantrag möglich?

Wann und wie muss ich meinen Antrag einreichen?

Wer begutachtet meinen Antrag?

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Wer sitzt im Kuratorium des FWF?

Wie werden interdisziplinäre Anträge begutachtet?

Wo sind "Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" erhältlich?

Wo kann ich Informationen zu vom FWF-geförderten Projekten bekommen?

 

Woher kommen die vom FWF vergebenen Fördermittel?
Das Budget des FWF setzt sich fast ausschließlich aus Bundeszuwendungen und Förderbeiträgen der Oesterreichischen Nationalbank zusammen. Ein geringer Teil kommt aus anderen Zuwendungen (z. B. private Spenden).
> Kennzahlen
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Was versteht der FWF unter "Grundlagenforschung"?
Grundlagenforschung ist Forschung, die zur essentiellen Mehrung des Wissens in einem bestimmten Fachgebiet beiträgt. Als Maßstab wird die Publizierbarkeit der Forschungsergebnisse in renommierten, internationalen Zeitschriften oder anderen Publikationsorganen des jeweiligen Wissensgebietes gesehen.
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Bevorzugt oder benachteiligt der FWF Projekte der angewandten Forschung?
Außerwissenschaftliche Kriterien finden bei der Förderentscheidung des FWF keine Beachtung. Der FWF steht aber jeder Anwendung, die aus Ergebnissen der von ihm geförderten Projekte folgt, sehr positiv gegenüber.
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Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?
Nein. Der FWF kennt keine Quotenregelung: Anträge aller Wissenschaftsdisziplinen stehen in freiem Wettbewerb zueinander.
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Werden Dissertationen gefördert bzw. ist eine Dissertation als Projektantrag möglich?
Nein. Der FWF vergibt keine Dissertationsstipendien; im Rahmen eines FWF-Projektes können DoktorandInnen aber angestellt werden.
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Wann und wie muss ich meinen Antrag einreichen?
Anträge können laufend eingereicht werden, nur beim Hertha-Firnberg-, Elise-Richter-, Translational-Research- und beim START-Programm sind Einreichfristen zu beachten; die jeweiligen Ausschreibungstermine werden über den FWF-Newsletter bzw. auf der FWF-Website veröffentlicht. Anträge können auf dem Postweg oder persönlich eingereicht werden.
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Wer begutachtet meinen Antrag?
Anträge werden von FachgutachterInnen aus dem Ausland ("peer review") begutachtet.
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Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Entscheidung über die Vergabe wird vom Kuratorium des FWF auf Grundlage der Gutachten getroffen.

Beim START-Programm und Wittgenstein-Preis entscheidet die Internationale START-/Wittgenstein-Jury über die Zuerkennung.
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Wer sitzt im Kuratorium des FWF?
Das Kuratorium setzt sich aus ReferentInnen und dem Präsidium zusammen. Die Funktion der ReferentInnen wird vom Präsidium auf Grundlage der von der Delegiertenversammlung festgelegten Wissenschaftsgebiete ausgeschrieben. Die Wahl der ReferentInnen erfolgt auf Vorschlag des Präsidiums durch die Delegiertenversammlung. Bei der Zusammensetzung wird auf eine hohe wissenschaftliche Reputation der Mitglieder und eine möglichst gute Abdeckung aller Wissenschaftsgebiete geachtet.
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Wie werden interdisziplinäre Anträge begutachtet?
Den beteiligten Fachdisziplinen interdisziplinärer Projekte wird durch eine entsprechende Auswahl von Fachgutachtern und Fachgutachterinnen Rechnung getragen.
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Wo sind "Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" erhältlich?
"Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" sind auf der Website der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) abrufbar.
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Wo kann ich Informationen zu vom FWF-geförderten Projekten bekommen?
In der öffentlich zugänglichen FWF-Projektdatenbank können Sie Informationen zu bewilligten Projekten abrufen. Weitere Informationen bekommen Sie in der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation bei Mag. Stefan Bernhardt,
Tel.: +43-1-505 67 40 DW 8111, E-Mail: stefan.bernhardt@fwf.ac.at.
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