Bild des Jahres FWFDer Wissenschaftsfonds Bild des Jahres
  Home     FWF-Portrait     Aktuelles     Public Relations    Kontakt     Gender     Internationales     Zur Diskussion     Dienstleistungsangebot  
Förderungsprogramme  
Ausschreibungs-
übersicht
 
Personalkostensätze  
Prinzipien des Entscheidungs-
verfahrens
 
Antragstellung  
Open Access Policy
bei FWF-Projekten
 
Evaluationsstandards  
FAQ  
Projekt-Datenbank  
Mailinglisten  
Job-Börse  
Info-Magazin  

 

FAQ zu Erwin-Schrödinger-Auslandsstipendien mit Rückkehrphase

FAQs die ein laufendes Projekt betreffen (z.B. Zusatzanträge, Abschlussberichte etc.) finden Sie auf dem FWF-Portal der Schrödinger-StipendiatInnen unter:
> http://www.schroedinger-portal.at/schroedinger-programm/faqs_laufende_projekte.html

> Allgemeine FAQs zu Schrödinger

 

Kann im Rahmen des Erwin Schrödinger-Programm mit Rückkehrphase weiterhin auch nur ein Auslandsaufenthalt beantragt werden?

Wie wird die Rückkehrfinanzierung beantragt und begutachtet?

Welche zusätzlichen Anforderungen müssen bei Beantragung der Rückkehrfinanzierung erfüllt werden?

Wann muss der Antrag auf Rückkehrfinanzierung gestellt werden?

Für welchen Zeitraum kann ein Auslandsaufenthalt beantragt werden?

Für welche Dauer kann eine Rückkehrphase beantragt werden?

Muss die Rückkehr unmittelbar nach den Auslandsstipendienmonaten angetreten werden?

Welche Leistungen beinhaltet die Rückkehrfinanzierung?

 

Kann im Rahmen des Erwin Schrödinger-Programm mit Rückkehrphase weiterhin auch nur ein Auslandsaufenthalt beantragt werden?
Die Möglichkeit 10 bis 24 Monate Auslandsstipendium zu beantragen bleibt weiterhin bestehen. Darüberhinaus haben AntragstellerInnen die Möglichkeit eine Rückkehrphase mitzubeantragen.
nach oben

Wie wird die Rückkehrfinanzierung beantragt und begutachtet?
Die Rückkehrphase ist integraler Bestandteil des beantragten Projektes und damit Teil der Begutachtung. Sie soll dazu dienen, das erworbene Know How am Heimat/Rückkehrinstitut einzubringen, das Projekt zu einem Abschluss zu bringen oder auch Anschlussarbeiten zu planen oder bereits zu starten.

In der Projektbeschreibung des formlosen Antrages sind Angaben über geplante Projektverlängerung oder Projektabschluss in Österreich zu geben, bzw. auf geplante neue auf dem erworbenen Erkenntnisgewinn basierende Forschungsarbeiten hinzuweisen. Die GutachterInnen werden angehalten zu beurteilen, ob der/die AntragstellerIn das durch den Auslandsaufenthalt erworbene Know-How wieder effektiv in die österreichische Forschungslandschaft einbringen kann und ob der Arbeitsplan für die Rückkehrphase sinnvoll und nachvollziehbar ist.
nach oben

Welche zusätzlichen Anforderungen müssen bei Beantragung der Rückkehrfinanzierung erfüllt werden?
AntragstellerInnen benötigen eine Einverständniserklärung des/der LeiterIn der österreichischen Forschungsstätte über den die Rückkehr betreffenden Zeitraum.
nach oben

Wann muss der Antrag auf Rückkehrfinanzierung gestellt werden?
Die Rückkehrfinanzierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Schrödinger-Programm erfolgen. Eine spätere Beantragung ist nicht möglich.
nach oben

Für welchen Zeitraum kann ein Auslandsaufenthalt beantragt werden?
Der Auslandsaufenthalt kann weiterhin für eine Dauer von 10 bis 24 Monaten angesucht werden. Die Mitbeantragung einer Rückkehrphase ist nicht verpflichtend, steht aber allen AntragstellerInnen offen, die sich nicht von einem laufenden Dienstvertrag für den Zeitraum der Forschungsarbeiten im Ausland karenzieren, beurlauben oder freistellen lassen.
nach oben

Für welche Dauer kann eine Rückkehrphase beantragt werden?
Die Dauer der Rückkehrförderung richtet sich nach der Länge des vorangegangen Auslands-aufenthalts durch das Schrödinger-Stipendium, und kann in folgendem Ausmaß beantragt werden: Auslandsaufenthalt 10 - 14 Monate: + max. 6 Monate Rückkehrphase;
Auslandsaufenthalt 15 - 19 Monate: + max. 9 Monate Rückkehrphase;
Auslandsaufenthalt 20 - 24 Monate: + max. 12 Monate Rückkehrphase.
nach oben

Muss die Rückkehr unmittelbar nach den Auslandsstipendienmonaten angetreten werden?
Die Rückkehrphase kann - in begründeten Fällen - bis zu 12 Monate nach dem Ende des vom FWF finanzierten Auslandsaufenthalts angetreten werden.
nach oben

Welche Leistungen beinhaltet die Rückkehrfinanzierung?
Die Rückkehrfinanzierung umfasst die Finanzierung eines Dienstvertrages (Senior-Postdoc-Gehalt) an der österreichischen Forschungsstätte und bis zu EUR 10.000,-- projektspezifische Kosten p.a.(aliquot zur Laufzeit der Rückkehrphase) Die Kosten werden pauschal gewährt, d.h. eine Kostenbegründung ist nicht erforderlich.
nach oben

 

  Tipp

Antwort nicht gefunden?

Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich bitte an:

Robert Gass

Reinhard Schmidt

    > English 
  Sitemap     Impressum     Rechtliche Hinweise     Webmaster  
 
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien
T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39
office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at