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FAQ zu Erwin-Schrödinger-Auslandsstipendien
mit Rückkehrphase FAQs die ein laufendes Projekt betreffen (z.B. Zusatzanträge, Abschlussberichte
etc.) finden Sie auf dem FWF-Portal der Schrödinger-StipendiatInnen
unter: > Allgemeine FAQs zu Schrödinger
Wie wird die Rückkehrfinanzierung beantragt und begutachtet? Welche zusätzlichen Anforderungen müssen bei
Beantragung der Rückkehrfinanzierung erfüllt werden? Wann muss der Antrag auf Rückkehrfinanzierung gestellt
werden? Für welchen Zeitraum kann ein Auslandsaufenthalt beantragt
werden? Für welche Dauer kann eine Rückkehrphase beantragt
werden? Welche Leistungen beinhaltet die Rückkehrfinanzierung?
Kann im Rahmen des Erwin Schrödinger-Programm mit Rückkehrphase weiterhin auch nur ein Auslandsaufenthalt beantragt werden? Wie wird die Rückkehrfinanzierung
beantragt und begutachtet? In der Projektbeschreibung des formlosen Antrages sind Angaben über
geplante Projektverlängerung oder Projektabschluss in Österreich
zu geben, bzw. auf geplante neue auf dem erworbenen Erkenntnisgewinn basierende
Forschungsarbeiten hinzuweisen. Die GutachterInnen werden angehalten zu
beurteilen, ob der/die AntragstellerIn das durch den Auslandsaufenthalt
erworbene Know-How wieder effektiv in die österreichische Forschungslandschaft
einbringen kann und ob der Arbeitsplan für die Rückkehrphase
sinnvoll und nachvollziehbar ist. Welche zusätzlichen Anforderungen
müssen bei Beantragung der Rückkehrfinanzierung erfüllt
werden? Wann muss der Antrag auf Rückkehrfinanzierung
gestellt werden? Für welchen Zeitraum kann
ein Auslandsaufenthalt beantragt werden? Für welche Dauer kann
eine Rückkehrphase beantragt werden? Muss die Rückkehr unmittelbar
nach den Auslandsstipendienmonaten angetreten werden? Welche Leistungen beinhaltet
die Rückkehrfinanzierung?
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