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FAQ zum Hertha-Firnberg-Programm
Der FWF bietet zwei Frauenprogramme an; wie unterscheidet sich die jeweilige Zielgruppe?
Ist es möglich, sich gleichzeitig für das Elise-Richter-Programm zu bewerben?
Wann kann ich mich für eine Hertha-Firnberg-Stelle bewerben?
Muss der Antrag schon am letzten Tag der Einreichfrist beim FWF eingelangt sein?
Wann wird über die Vergabe der Stellen entschieden?
Wird vom FWF eine Liste mit GutachterInnenvorschlägen seitens der Antragstellerinnen gewünscht?
Können Antragstellerinnen aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits Personen als GutachterInnen ausschließen?
Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Wer begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe?
Ist es möglich, einen abgelehnten Förderantrag wieder einzureichen?
Sind auch die Beilagen in englischer Sprache zu verfassen?
Muss die gewählte Forschungsstätte ein Universitätsinstitut sein?
Muss ich österreichische Staatsbürgerin sein?
Wie viele Publikationen muss man haben?
Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?
Kann ich mich als (Vertrags-)Universitätsassistentin von meinem Posten karenzieren lassen um eine Hertha-Firnberg-Stelle zu beantragen bzw. kann ich als Inhaberin einer ½-Stelle eine Hertha-Firnberg-Stelle zusätzlich beantragen?
Muss mein/e MitantragstellerIn Institutsvorstand sein?
Kann ich eine Hertha-Firnberg-Stelle an einem Institut beantragen, an dem schon eine solche Stelle bewilligt wurde?
Kann ich mich gleichzeitig um ein Forschungsprojekt oder eine andere Förderungskategorie bewerben?
Wann kann ich mit den Projektarbeiten beginnen?
Kann ich während der Projektlaufzeit Lehraufträge wahrnehmen?
Was passiert, wenn ich während der Projektlaufzeit ein Kind bekomme?
Der FWF bietet zwei Frauenprogramme an; wie unterscheidet sich die jeweilige Zielgruppe?
Das Hertha-Firnberg-Programm fördert Frauen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere bzw. beim Wiedereinstieg nach der Karenz. Im Rahmen des Elise-Richter-Programms muss am Ende der Projektlaufzeit die Qualifizierung zur Bewerbung um eine Professur an einer österreichischen oder ausländischen Universität erreicht werden.
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Ist es möglich, sich gleichzeitig für das Elise-Richter-Programm zu bewerben?
Nein.
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Wann kann ich mich für eine Hertha-Firnberg-Stelle bewerben?
Firnberg-Stellen werden zweimal jährlich ausgeschrieben, jeweils im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Einreichfrist endet jeweils 6-8 Wochen nach Ausschreibung. Die genaueren Daten sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen.
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Muss der Antrag schon am letzten Tag der Einreichfrist beim FWF eingelangt sein?
Nein, es zählt das Datum des Poststempels.
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Wann wird über die Vergabe der Stellen entschieden?
Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt in der November-Sitzung des Kuratoriums (für die Frühjahrs-Ausschreibung) bzw. in der Juni-Sitzung des Kuratoriums (für die Herbst-Ausschreibung).
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Wird vom FWF eine Liste mit GutachterInnenvorschlägen seitens der Antragstellerinnen gewünscht?
Die Möglichkeit der Erstellung einer Positivliste wurde nach negativen Erfahrungen wieder abgeschafft, d.h. Vorschläge von potentiellen FachgutachterInnen werden nicht berücksichtigt.
Die AntragstellerInnen können aber weiterhin max. 3 potentielle GutachterInnen, von denen sie der begründeten Ansicht sind, dass Befangenheiten vorliegen könnten, vom Begutachtungsprozess ausschließen (Negativliste). Wenn die Angaben in einer fachlichen Prüfung verifiziert werden konnten, wird das Präsidium des FWF dem i.d.R. folgen.
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Können Antragstellerinnen aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits Personen als GutachterInnen ausschließen?
Ja, maximal drei Personen (mit Begründung).
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Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Wer begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe?
Das Informationsblatt zum Begutachtungsverfahren und zur Arbeitsweise des FWF (PDF-Download) gibt Auskunft über alle Schritte von der Einreichung bis zur Entscheidung.
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Ist es möglich, einen abgelehnten Förderantrag wieder einzureichen?
Innerhalb der Altersgrenze kann eine Neuplanung eingereicht werden. In diesem Fall ist der Antrag (auch wenn er vorher in einer anderen Förderungskategorie des FWF gestellt wurde) aber deutlich zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren. Der neuen Einreichung muss gleichzeitig auch ein Änderungsprotokoll beigelegt werden.
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Sind auch die Beilagen in englischer Sprache zu verfassen?
Ja, auch Beilagen wie z.B. Lebensläufe, Empfehlungsschreiben, Karriereplan, etc. sind durchgehend in englischer Sprache zu verfassen. In wenigen Ausnahmefällen (z.B. Germanistik) können Anträge (nach Rücksprache mit dem FWF) in deutscher Sprache eingereicht werden.
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Muss die gewählte Forschungsstätte ein Universitätsinstitut sein?
Nein, Hertha Firnberg Stellen können auch von außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Österreich (wie z.B. solche der Akademie der Wissenschaften) beantragt werden. Es muss jedoch die Möglichkeit der Lehrtätigkeit an einer Universität gewährleistet sein. Ein bis zu zwölfmonatiger Auslandsaufenthalt ist im Rahmen einer Entsendung der heimischen Forschungsstätte möglich.
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Muss ich österreichische Staatsbürgerin sein?
Nein. Allerdings muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in den letzten 10 Jahre der Lebensmittelpunkt insgesamt mindestens 3 Jahre ("Zentrum der Lebensinteressen") in Österreich bestanden haben; unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Keine Antragsberechtigung besteht, wenn in den letzten 10 Jahren weniger als drei Jahre in Österreich verbracht wurden. In diesem Fall steht das Lise Meitner Programm zur Verfügung.
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Wie viele Publikationen muss man haben?
Grundsätzlich soll die bisherige Publikationsleistung in Relation zum Alter, wissenschaftlichen Werdegang und dem im jeweiligen Fachbereich üblichen Standard stehen sowie auch einschlägige Erfahrung im Bereich, in dem das Forschungsvorhaben angestrebt wird, belegen. Antragstellerinnen, deren qualitatives Profil diesbezüglich nicht ausreicht, müssen mit einer Absetzung ihres Antrags rechnen.
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Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?
Nein. Der FWF kennt keine Quotenregelung: Anträge aller Wissenschaftsdisziplinen stehen in freiem Wettbewerb zueinander.
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Kann ich mich als (Vertrags-)Universitätsassistentin von meinem Posten karenzieren lassen um eine Hertha-Firnberg-Stelle zu beantragen bzw. kann ich als Inhaberin einer ½-Stelle eine Hertha-Firnberg-Stelle zusätzlich beantragen?
Nein, das ist nicht möglich. Hertha-Firnberg-Stellen werden nur an Frauen vergeben, die - bei Antritt - keine Stelle inne haben und auch von keiner karenziert werden. Halbe Stellen werden grundsätzlich nicht vergeben.
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Muss mein/e MitantragstellerIn Institutsvorstand sein?
Nein, die/der MitantragstellerIn muss nicht Institutsvorstand sein. Ihre/seine wissenschaftliche Qualifikation ist Teil der Begutachtung. Sie/er soll in der Lage sein, die Stelleninhaberin sowohl wissenschaftlich als auch persönlich zu unterstützen.
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Kann ich eine Hertha-Firnberg-Stelle an einem Institut beantragen, an dem schon eine solche Stelle bewilligt wurde?
Nur, wenn das Institut in verschiedene "Arbeitsgruppen" (bzw. Abteilungen) gegliedert ist, und die bereits bewilligte Stelle einer anderen Gruppe/Abteilung angehört. Ein/e MitantragstellerIn kann nur für eine laufende Firnberg-Stelle agieren.
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Kann ich mich gleichzeitig um ein Forschungsprojekt oder eine andere Förderungskategorie bewerben?
Eine gleichzeitige Bewerbung in einer anderen Nachwuchsförderungskategorie des FWF ist nicht möglich; ein zusätzlicher Projektantrag kann ergänzend eingebracht werden. Bei Erhalt einer gleichwertigen Förderung vor Entscheidung der Hertha-Firnberg-Stelle, ist der FWF zu informieren, ob der Antrag auf eine Firnberg-Stelle zurückgezogen wird.
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Wann kann ich mit den Projektarbeiten beginnen?
Die Projektarbeiten können ab dem Datum des Bewilligungsschreibens bis spätestens sechs Monate nach diesem Datum begonnen werden. Darüber hinausgehende Verzögerungen sind zu begründen.
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Kann ich während der Projektlaufzeit Lehraufträge wahrnehmen?
Neben der Forschungstätigkeit sollen Hertha Firnberg Stelleninhaberinnen auch Lehrerfahrung sammeln. Zusätzliche Einkommen aus Lehraufträgen während der Firnbergstelle sind bis zur sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze zugelassen .In jedem Fall muss bei Antragstellung eine Einverständniserklärung einer Rektorin/eines Rektors vorgelegt werden, die bestätigt, dass eine Lehrfinanzierung im Ausmaß von max. 2 Semesterwochenstunden durch eine Universität sichergestellt ist.
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Was passiert, wenn ich während der Projektlaufzeit ein Kind bekomme?
In diesem Fall ist eine Teilkarenz möglich. Die Bewilligungssumme bleibt gleich, dafür verlängert sich die Laufzeit um das Ausmaß der Karenzierung (bis zu einer maximalen Länge von fünf Jahren inklusive Unterbrechungen).
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