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FAQ zum Lise-Meitner-Programm
Gibt es Einreichfristen?
Wann kommt der Antrag in die Sitzung bzw. wann ist mit einer
Entscheidung zu rechnen?
Wird vom FWF eine Liste mit GutachterInnenvorschlägen
seitens der AntragstellerInnen gewünscht?
Können AntragstellerInnen aus Konkurrenzgründen
oder wegen eines Schulenstreits Personen als GutachterInnen ausschließen?
Sind die Beilagen auch in englischer Sprache zu verfassen?
Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Wer begutachtet
den Antrag? Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe?
Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?
Kann man einreichen, wenn das Doktorat noch nicht abgeschlossen
ist?
Muss die/der ausländischeR WissenschafterIn über
Deutsch-Kenntnisse verfügen?
Vermittelt der FWF Kontakte zu österreichischen WissenschafterInnen?
Wer soll den Antrag einreichen? Die/der ausländische
AntragstellerIn oder die/der österreichische MitantragstellerIn?
Kann man sich um eine Lise-Meitner-Stelle bewerben, wenn
man bereits in Österreich ist?
Kann/soll eine bestehende Kooperation zwischen AntragstellerIn
und MitantragstellerIn durch eine Lise-Meitner-Stelle ausgebaut werden?
Kann man weitere Empfehlungsschreiben beibringen?
Welches Gehalt bekommt man für
eine Lise-Meitner-Postdoc-Stelle?
Muss der Antrag einen Kostenplan enthalten?
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Was muss ich bei der Besteuerung in Österreich beachten?
Gibt es Einreichfristen?
Nein, ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
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Wann kommt der Antrag in die
Sitzung bzw. wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Schnitt drei bis vier Monate. In
die Sitzung kommt der Antrag nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens,
dessen Dauer von Fall zu Fall variiert. Es wird empfohlen mindestens sechs
Monate vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen.
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Wird vom FWF eine Liste mit
GutachterInnenvorschlägen seitens der AntragstellerInnen gewünscht?
Die Möglichkeit der Erstellung einer Positivliste wurden nach negativen
Erfahrungen wieder abgeschafft, d.h. Vorschläge von potentiellen
FachgutachterInnen werden nicht berücksichtigt.
Die AntragsstellerInnen können aber weiterhin max. 3 potentielle
GutachterInnen, von denen sie der begründeten Ansicht sind, dass
Befangenheiten vorliegen könnten, vom Begutachtungsprozess ausschließen
(Negativliste). Wenn die Angaben in einer fachlichen Prüfung verifiziert
werden konnten, wird das Präsidium des FWF dem i.d.R. folgen.
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Können AntragstellerInnen
aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits Personen als
GutachterInnen ausschließen?
Ja, maximal drei Personen mit Begründung.
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Sind die Beilagen auch in englischer
Sprache zu verfassen?
Ja.
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Was passiert nach der Einreichung
eines Antrags? Wer begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung
über die Vergabe?
Das Informationsblatt
zum Begutachtungsverfahren und zur Arbeitsweise des FWF (PDF-Download)
gibt Auskunft über alle Schritte von der Einreichung bis zur Entscheidung.
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Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?
Nein. Der FWF kennt keine Quotenregelung: Anträge aller Wissenschaftsdisziplinen
stehen in freiem Wettbewerb zueinander.
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Kann man einreichen, wenn das
Doktorat noch nicht abgeschlossen ist?
Nein. Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen die Formalvoraussetzungen
vollständig erbracht werden.
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Muss die/der ausländischeR
WissenschafterIn über Deutsch-Kenntnisse verfügen?
Nein.
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Vermittelt der FWF Kontakte
zu österreichischen WissenschafterInnen?
Nein. Die Koordination zwischen den ausländischen WissenschafterInnen
und deren österreichischen BetreuerInnen erfolgt ohne Einflussnahme
des FWF.
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Wer soll den Antrag einreichen?
Die/der ausländische AntragstellerIn oder die/der österreichische
MitantragstellerIn?
Beides ist möglich. Zu achten ist darauf, dass die Unterlagen vollständig
im FWF-Sekretariat einlangen. Insbesondere die elektronische Übermittlung
der Unterlagen muss vollständig auf einem Datenträger erfolgen.
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Kann man sich um eine Lise-Meitner-Stelle
bewerben, wenn man bereits in Österreich ist?
Ja, sofern der gesamte bisherige Aufenthalt in Österreich innerhalb
der letzten 10 Jahre nicht länger als drei Jahre war.
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Kann/soll eine bestehende Kooperation
zwischen AntragstellerIn und MitantragstellerIn durch eine Lise-Meitner-Stelle
ausgebaut werden?
Ja, allerdings geht der FWF davon aus, dass mit der Bewilligung einer
Lise Meitner-Stelle ein wissenschaftlicher Input an der österreichischen
Forschungsstätte erfolgt.
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Kann man weitere Empfehlungsschreiben
beibringen?
AntragstellerInnen können - müssen aber nicht - auch Empfehlungsschreiben
von ihrer derzeitigen Forschungseinrichtungen beilegen.
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Welches Gehalt bekommt man
für eine Lise-Meitner-Postdoc-Stelle?
Bei weniger als zwei Jahre Forschungserfahrung nach Promotion (gerechnet
zum Zeitpunkt der Antragstellung) wird vom FWF ein Postdoc-Gehalt berechnet.
Für mehr als zwei Jahre Forschungserfahrung kommt ein Senior-Postdoc-Satz
zur Anwendung. Ein Postdoc-Gehalt wird während der Laufzeit einer
Lise-Meitner-Stelle nicht aufgestockt (außer Inflationsabgeltung).
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Muss der Antrag einen Kostenplan
enthalten?
Nein, für die nach der Bewilligung mögliche Beantragung der
zusätzlichen Mittel sind ohnehin Angaben über deren Verwendung
zu machen. Sollen die zusätzlichen Mittel für Forschungsreisen
verwendet werden, so sind diese von vornherein im Projektantrag entsprechend
zu planen und zu begründen.
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Was passiert, wenn mein Antrag
abgelehnt wird?
Eine Neuplanung kann eingebracht werden. In diesem Fall ist der Antrag
aber deutlich zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren. Der neuen Einreichung
muss gleichzeitig auch ein Änderungsprotokoll beigelegt werden.
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Was muss ich bei der Besteuerung
in Österreich beachten?
Steuerinformationen finden Sie in einem eigenen Informationsblatt für
Lise-Meitner-StelleninhaberInnen.
> Tax information
for Lise Meitner Fellowships (PDF)
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