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FAQ zum Lise-Meitner-Programm

Gibt es Einreichfristen?

Wann kommt der Antrag in die Sitzung bzw. wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Wird vom FWF eine Liste mit GutachterInnenvorschlägen seitens der AntragstellerInnen gewünscht?

Können AntragstellerInnen aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits Personen als GutachterInnen ausschließen?

Sind die Beilagen auch in englischer Sprache zu verfassen?

Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Wer begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe?

Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?

Kann man einreichen, wenn das Doktorat noch nicht abgeschlossen ist?

Muss die/der ausländischeR WissenschafterIn über Deutsch-Kenntnisse verfügen?

Vermittelt der FWF Kontakte zu österreichischen WissenschafterInnen?

Wer soll den Antrag einreichen? Die/der ausländische AntragstellerIn oder die/der österreichische MitantragstellerIn?

Kann man sich um eine Lise-Meitner-Stelle bewerben, wenn man bereits in Österreich ist?

Kann/soll eine bestehende Kooperation zwischen AntragstellerIn und MitantragstellerIn durch eine Lise-Meitner-Stelle ausgebaut werden?

Kann man weitere Empfehlungsschreiben beibringen?

Welches Gehalt bekommt man für eine Lise-Meitner-Postdoc-Stelle?

Muss der Antrag einen Kostenplan enthalten?

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Was muss ich bei der Besteuerung in Österreich beachten?

Gibt es Einreichfristen?
Nein, ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
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Wann kommt der Antrag in die Sitzung bzw. wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Schnitt drei bis vier Monate. In die Sitzung kommt der Antrag nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens, dessen Dauer von Fall zu Fall variiert. Es wird empfohlen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen.
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Wird vom FWF eine Liste mit GutachterInnenvorschlägen seitens der AntragstellerInnen gewünscht?
Die Möglichkeit der Erstellung einer Positivliste wurden nach negativen Erfahrungen wieder abgeschafft, d.h. Vorschläge von potentiellen FachgutachterInnen werden nicht berücksichtigt.
Die AntragsstellerInnen können aber weiterhin max. 3 potentielle GutachterInnen, von denen sie der begründeten Ansicht sind, dass Befangenheiten vorliegen könnten, vom Begutachtungsprozess ausschließen (Negativliste). Wenn die Angaben in einer fachlichen Prüfung verifiziert werden konnten, wird das Präsidium des FWF dem i.d.R. folgen.
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Können AntragstellerInnen aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits Personen als GutachterInnen ausschließen?
Ja, maximal drei Personen mit Begründung.
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Sind die Beilagen auch in englischer Sprache zu verfassen?
Ja.
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Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Wer begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe?
Das Informationsblatt zum Begutachtungsverfahren und zur Arbeitsweise des FWF (PDF-Download) gibt Auskunft über alle Schritte von der Einreichung bis zur Entscheidung.
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Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?
Nein. Der FWF kennt keine Quotenregelung: Anträge aller Wissenschaftsdisziplinen stehen in freiem Wettbewerb zueinander.
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Kann man einreichen, wenn das Doktorat noch nicht abgeschlossen ist?
Nein. Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen die Formalvoraussetzungen vollständig erbracht werden.
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Muss die/der ausländischeR WissenschafterIn über Deutsch-Kenntnisse verfügen?
Nein.
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Vermittelt der FWF Kontakte zu österreichischen WissenschafterInnen?
Nein. Die Koordination zwischen den ausländischen WissenschafterInnen und deren österreichischen BetreuerInnen erfolgt ohne Einflussnahme des FWF.
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Wer soll den Antrag einreichen? Die/der ausländische AntragstellerIn oder die/der österreichische MitantragstellerIn?
Beides ist möglich. Zu achten ist darauf, dass die Unterlagen vollständig im FWF-Sekretariat einlangen. Insbesondere die elektronische Übermittlung der Unterlagen muss vollständig auf einem Datenträger erfolgen.
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Kann man sich um eine Lise-Meitner-Stelle bewerben, wenn man bereits in Österreich ist?
Ja, sofern der gesamte bisherige Aufenthalt in Österreich innerhalb der letzten 10 Jahre nicht länger als drei Jahre war.
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Kann/soll eine bestehende Kooperation zwischen AntragstellerIn und MitantragstellerIn durch eine Lise-Meitner-Stelle ausgebaut werden?
Ja, allerdings geht der FWF davon aus, dass mit der Bewilligung einer Lise Meitner-Stelle ein wissenschaftlicher Input an der österreichischen Forschungsstätte erfolgt.
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Kann man weitere Empfehlungsschreiben beibringen?
AntragstellerInnen können - müssen aber nicht - auch Empfehlungsschreiben von ihrer derzeitigen Forschungseinrichtungen beilegen.
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Welches Gehalt bekommt man für eine Lise-Meitner-Postdoc-Stelle?
Bei weniger als zwei Jahre Forschungserfahrung nach Promotion (gerechnet zum Zeitpunkt der Antragstellung) wird vom FWF ein Postdoc-Gehalt berechnet. Für mehr als zwei Jahre Forschungserfahrung kommt ein Senior-Postdoc-Satz zur Anwendung. Ein Postdoc-Gehalt wird während der Laufzeit einer Lise-Meitner-Stelle nicht aufgestockt (außer Inflationsabgeltung).
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Muss der Antrag einen Kostenplan enthalten?
Nein, für die nach der Bewilligung mögliche Beantragung der zusätzlichen Mittel sind ohnehin Angaben über deren Verwendung zu machen. Sollen die zusätzlichen Mittel für Forschungsreisen verwendet werden, so sind diese von vornherein im Projektantrag entsprechend zu planen und zu begründen.
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Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Eine Neuplanung kann eingebracht werden. In diesem Fall ist der Antrag aber deutlich zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren. Der neuen Einreichung muss gleichzeitig auch ein Änderungsprotokoll beigelegt werden.
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Was muss ich bei der Besteuerung in Österreich beachten?
Steuerinformationen finden Sie in einem eigenen Informationsblatt für Lise-Meitner-StelleninhaberInnen.
> Tax information for Lise Meitner Fellowships (PDF)
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  Tipp


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Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich bitte an:

Robert Gass

Reinhard Schmidt


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