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FAQ zum Elise-Richter-Programm
Der FWF bietet zwei Frauenprogramme an; wie unterscheidet
sich die jeweilige Zielgruppe?
Ist es möglich, sich gleichzeitig für das Hertha-Firnberg-Programm
zu bewerben?
Ist es möglich, sich gleichzeitig um ein START-Projekt
zu bewerben?
Ich hatte bereits eine Hertha-Firnberg-Stelle; kann ich
mich im Anschluss an eine Elise-Richter-Stelle bewerben?
Wann kann ich mich für eine Elise-Richter-Stelle
bewerben?
Wann wird über die Vergabe der Stellen entschieden?
Muss die gewählte Forschungsstätte ein Universitätsinstitut
sein bzw. muss die Forschungsstätte in Österreich sein?
Wie viele Publikationen muss man haben?
Kann ich mich als (Vertrags-)Universitätsassistentin
von meinem Posten karenzieren lassen um eine Elise-Richter-Förderung
zu beantragen bzw. kann ich als Inhaberin einer ½-Stelle zusätzlich
eine Förderung durch das Elise-Richter-Programm beantragen?
Kann ich während der Projektlaufzeit Lehraufträge
wahrnehmen?
Was passiert, wenn ich während der Projektlaufzeit
ein Kind bekomme?
Ist es möglich, einen abgelehnten Förderantrag
wieder einzureichen?
Wird vom FWF eine Liste mit GutachterInnenvorschlägen
seitens der Antragstellerinnen gewünscht?
Können Antragstellerinnen aus Konkurrenzgründen
oder wegen eines Schulenstreits Personen als GutachterInnen ausschließen?
Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Wer
begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe?
Sind auch die Beilagen in englischer Sprache zu verfassen?
Muss ich österreichische Staatsbürgerin sein?
Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?
Wann kann ich mit den Projektarbeiten beginnen?
Der FWF bietet zwei Frauenprogramme
an; wie unterscheidet sich die jeweilige Zielgruppe?
Das Hertha-Firnberg-Programm fördert Frauen am Beginn ihrer wissenschaftlichen
Karriere bzw. beim Wiedereinstieg nach der Karenz. Im Rahmen des Elise-Richter-Programms
muss am Ende der Projektlaufzeit die Qualifizierung zur Bewerbung um eine
Professur an einer österreichischen oder ausländischen Universität
erreicht werden.
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Ist es möglich, sich gleichzeitig
für das Hertha-Firnberg-Programm zu bewerben?
Nein.
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Ist es möglich, sich
gleichzeitig um ein START-Projekt zu bewerben?
Ja, eine Parallel-Bewerbung bei START ist möglich.
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Ich hatte bereits eine Hertha-Firnberg-Stelle;
kann ich mich im Anschluss an eine Elise-Richter-Stelle bewerben?
Ja, aber nur für einen Zeitraum von 3 Jahren (= 6 Gesamtförderung
durch Firnberg und Richter).
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Wann kann ich mich für
eine Elise-Richter-Stelle bewerben?
Das Elise-Richter-Programm wird zweimal jährlich ausgeschrieben,
jeweils im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Einreichfrist endet jeweils
6-8 Wochen nach Ausschreibung. Die genaueren Daten sind dem Ausschreibungstext
zu entnehmen.
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Wann wird über die Vergabe
der Stellen entschieden?
Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt in der November-Sitzung
des Kuratoriums (für die Frühjahrs-Ausschreibung) bzw. in der
Juni-Sitzung des Kuratoriums (für die Herbst-Ausschreibung).
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Muss die gewählte Forschungsstätte
ein Universitätsinstitut sein bzw. muss die Forschungsstätte
in Österreich sein?
Als Forschungsstätte gelten österreichische Universitätsinstitute,
aber auch Forschungsstätten im außeruniversitären, gemeinnützigen
Bereich (z.B. ÖAW-Institute). Privatwirtschaftliche Unternehmen sind
ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann auch ohne Institutsanbindung
eingereicht werden, dies bedarf aber einer vorherigen Rücksprache
mit dem FWF.
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Wie viele Publikationen muss
man haben?
Grundsätzlich soll die bisherige Publikationsleistung in Relation
zum Alter, wissenschaftlichen Werdegang und dem im jeweiligen Fachbereich
üblichen Standard stehen. Vorarbeiten zum Forschungsprojekt/Habilitationsvorhaben
müssen vorhanden sein und in Relation zur beantragten Förderdauer
stehen. Antragstellerinnen, deren qualitatives Profil diesbezüglich
nicht ausreicht, müssen mit einer Absetzung ihres Antrags rechnen.
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Kann ich mich als (Vertrags-)Universitätsassistentin
von meinem Posten karenzieren lassen um eine Elise-Richter-Förderung
zu beantragen bzw. kann ich als Inhaberin einer ½-Stelle zusätzlich
eine Förderung durch das Elise-Richter-Programm beantragen?
Prinzipiell ist beides möglich (mit dem FWF ist jeweils Rücksprache
zu halten);
bei Antrag auf einen Dienstvertrag ohne Vollbeschäftigung werden
die eigenen Personalkosten entsprechend dem Beschäftigungsausmaß
verringert.
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Kann ich während der Projektlaufzeit
Lehraufträge wahrnehmen?
Ja.
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Was passiert, wenn ich während
der Projektlaufzeit ein Kind bekomme?
Das Projekt kann entsprechend den Mutterschutzbedingungen und dem Karenzierungswunsch
unterbrochen werden. Die dadurch entstehende kostenneutrale Verlängerung
der Laufzeit kann (bei Projekten mit mehrjähriger Dauer) bis zu zwei
Jahre betragen (bei ursprünglicher Laufzeit von vier Jahren Verlängerung
auf bis zu max. sechs Jahre möglich).
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Ist es möglich, einen
abgelehnten Förderantrag wieder einzureichen?
Eine Neuplanung kann eingereicht werden. In diesem Fall ist der Antrag
(auch wenn er vorher in einer anderen Förderungskategorie des FWF
gestellt wurde) aber deutlich zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren.
Der neuen Einreichung muss gleichzeitig auch ein Änderungsprotokoll
beigelegt werden.
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Wird vom FWF eine Liste mit
GutachterInnenvorschlägen seitens der Antragstellerinnen gewünscht?
Die Möglichkeit der Erstellung einer Positivliste wurden nach negativen
Erfahrungen wieder abgeschafft, d.h. Vorschläge von potentiellen
FachgutachterInnen werden nicht berücksichtigt.
Die AntragsstellerInnen können aber weiterhin max. 3 potentielle
GutachterInnen, von denen sie der begründeten Ansicht sind, dass
Befangenheiten vorliegen könnten, vom Begutachtungsprozess ausschließen
(Negativliste). Wenn die Angaben in einer fachlichen Prüfung verifiziert
werden konnten, wird das Präsidium des FWF dem i.d.R. folgen.
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Können Antragstellerinnen
aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits Personen als
GutachterInnen ausschließen?
Ja, maximal drei Personen (mit Begründung).
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Was passiert nach der Einreichung
eines Antrags? Wer begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung
über die Vergabe?
Das Informationsblatt zum Begutachtungsverfahren und zur Arbeitsweise
des FWF (PDF-Download) gibt Auskunft über alle Schritte von der Einreichung
bis zur Entscheidung.
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Sind auch die Beilagen in
englischer Sprache zu verfassen?
Ja, auch Beilagen wie z.B. Lebenslauf, Empfehlungsschreiben, Karriereplan
etc. sind durchgehend in englischer Sprache zu verfassen. In wenigen Ausnahmefällen
(z.B. Germanistik) können Anträge (nach Rücksprache mit
dem FWF) in deutscher Sprache eingereicht werden.
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Muss ich österreichische
Staatsbürgerin sein?
Nein. Allerdings muss während der letzten 10 Jahre zum Zeitpunkt
der Antragstellung ein mindestens 3jähriger Aufenthalt ("Zentrum
der Lebensinteressen") in Österreich stattgefunden haben; unabhängig
von der Staatsbürgerschaft. Keine Antragsberechtigung besteht, wenn
in den letzten 10 Jahren weniger als drei Jahre in Österreich verbracht
wurden.
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Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?
Nein. Der FWF kennt keine Quotenregelung: Anträge aller Wissenschaftsdisziplinen
stehen in freiem Wettbewerb zueinander.
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Wann kann ich mit den Projektarbeiten
beginnen?
Die Projektarbeiten können ab dem Datum des Bewilligungsschreibens
bis spätestens sechs Monate nach diesem Datum begonnen werden. Darüber
hinausgehende Verzögerungen sind zu begründen.
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