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FAQ zum Elise-Richter-Programm

Der FWF bietet zwei Frauenprogramme an; wie unterscheidet sich die jeweilige Zielgruppe?

Ist es möglich, sich gleichzeitig für das Hertha-Firnberg-Programm zu bewerben?

Ist es möglich, sich gleichzeitig um ein START-Projekt zu bewerben?

Ich hatte bereits eine Hertha-Firnberg-Stelle; kann ich mich im Anschluss an eine Elise-Richter-Stelle bewerben?

Wann kann ich mich für eine Elise-Richter-Stelle bewerben?

Wann wird über die Vergabe der Stellen entschieden?

Muss die gewählte Forschungsstätte ein Universitätsinstitut sein bzw. muss die Forschungsstätte in Österreich sein?

Wie viele Publikationen muss man haben?

Kann ich mich als (Vertrags-)Universitätsassistentin von meinem Posten karenzieren lassen um eine Elise-Richter-Förderung zu beantragen bzw. kann ich als Inhaberin einer ½-Stelle zusätzlich eine Förderung durch das Elise-Richter-Programm beantragen?

Kann ich während der Projektlaufzeit Lehraufträge wahrnehmen?

Was passiert, wenn ich während der Projektlaufzeit ein Kind bekomme?

Ist es möglich, einen abgelehnten Förderantrag wieder einzureichen?

Wird vom FWF eine Liste mit GutachterInnenvorschlägen seitens der Antragstellerinnen gewünscht?

Können Antragstellerinnen aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits Personen als GutachterInnen ausschließen?

Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Wer begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe?

Sind auch die Beilagen in englischer Sprache zu verfassen?

Muss ich österreichische Staatsbürgerin sein?

Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?

Wann kann ich mit den Projektarbeiten beginnen?

 

Der FWF bietet zwei Frauenprogramme an; wie unterscheidet sich die jeweilige Zielgruppe?
Das Hertha-Firnberg-Programm fördert Frauen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere bzw. beim Wiedereinstieg nach der Karenz. Im Rahmen des Elise-Richter-Programms muss am Ende der Projektlaufzeit die Qualifizierung zur Bewerbung um eine Professur an einer österreichischen oder ausländischen Universität erreicht werden.
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Ist es möglich, sich gleichzeitig für das Hertha-Firnberg-Programm zu bewerben?
Nein.
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Ist es möglich, sich gleichzeitig um ein START-Projekt zu bewerben?
Ja, eine Parallel-Bewerbung bei START ist möglich.
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Ich hatte bereits eine Hertha-Firnberg-Stelle; kann ich mich im Anschluss an eine Elise-Richter-Stelle bewerben?
Ja, aber nur für einen Zeitraum von 3 Jahren (= 6 Gesamtförderung durch Firnberg und Richter).
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Wann kann ich mich für eine Elise-Richter-Stelle bewerben?
Das Elise-Richter-Programm wird zweimal jährlich ausgeschrieben, jeweils im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Einreichfrist endet jeweils 6-8 Wochen nach Ausschreibung. Die genaueren Daten sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen.
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Wann wird über die Vergabe der Stellen entschieden?
Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt in der November-Sitzung des Kuratoriums (für die Frühjahrs-Ausschreibung) bzw. in der Juni-Sitzung des Kuratoriums (für die Herbst-Ausschreibung).
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Muss die gewählte Forschungsstätte ein Universitätsinstitut sein bzw. muss die Forschungsstätte in Österreich sein?
Als Forschungsstätte gelten österreichische Universitätsinstitute, aber auch Forschungsstätten im außeruniversitären, gemeinnützigen Bereich (z.B. ÖAW-Institute). Privatwirtschaftliche Unternehmen sind ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann auch ohne Institutsanbindung eingereicht werden, dies bedarf aber einer vorherigen Rücksprache mit dem FWF.
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Wie viele Publikationen muss man haben?
Grundsätzlich soll die bisherige Publikationsleistung in Relation zum Alter, wissenschaftlichen Werdegang und dem im jeweiligen Fachbereich üblichen Standard stehen. Vorarbeiten zum Forschungsprojekt/Habilitationsvorhaben müssen vorhanden sein und in Relation zur beantragten Förderdauer stehen. Antragstellerinnen, deren qualitatives Profil diesbezüglich nicht ausreicht, müssen mit einer Absetzung ihres Antrags rechnen.
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Kann ich mich als (Vertrags-)Universitätsassistentin von meinem Posten karenzieren lassen um eine Elise-Richter-Förderung zu beantragen bzw. kann ich als Inhaberin einer ½-Stelle zusätzlich eine Förderung durch das Elise-Richter-Programm beantragen?
Prinzipiell ist beides möglich (mit dem FWF ist jeweils Rücksprache zu halten);
bei Antrag auf einen Dienstvertrag ohne Vollbeschäftigung werden die eigenen Personalkosten entsprechend dem Beschäftigungsausmaß verringert.
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Kann ich während der Projektlaufzeit Lehraufträge wahrnehmen?
Ja.
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Was passiert, wenn ich während der Projektlaufzeit ein Kind bekomme?
Das Projekt kann entsprechend den Mutterschutzbedingungen und dem Karenzierungswunsch unterbrochen werden. Die dadurch entstehende kostenneutrale Verlängerung der Laufzeit kann (bei Projekten mit mehrjähriger Dauer) bis zu zwei Jahre betragen (bei ursprünglicher Laufzeit von vier Jahren Verlängerung auf bis zu max. sechs Jahre möglich).
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Ist es möglich, einen abgelehnten Förderantrag wieder einzureichen?
Eine Neuplanung kann eingereicht werden. In diesem Fall ist der Antrag (auch wenn er vorher in einer anderen Förderungskategorie des FWF gestellt wurde) aber deutlich zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren. Der neuen Einreichung muss gleichzeitig auch ein Änderungsprotokoll beigelegt werden.
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Wird vom FWF eine Liste mit GutachterInnenvorschlägen seitens der Antragstellerinnen gewünscht?
Die Möglichkeit der Erstellung einer Positivliste wurden nach negativen Erfahrungen wieder abgeschafft, d.h. Vorschläge von potentiellen FachgutachterInnen werden nicht berücksichtigt.
Die AntragsstellerInnen können aber weiterhin max. 3 potentielle GutachterInnen, von denen sie der begründeten Ansicht sind, dass Befangenheiten vorliegen könnten, vom Begutachtungsprozess ausschließen (Negativliste). Wenn die Angaben in einer fachlichen Prüfung verifiziert werden konnten, wird das Präsidium des FWF dem i.d.R. folgen.
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Können Antragstellerinnen aus Konkurrenzgründen oder wegen eines Schulenstreits Personen als GutachterInnen ausschließen?
Ja, maximal drei Personen (mit Begründung).
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Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Wer begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe?
Das Informationsblatt zum Begutachtungsverfahren und zur Arbeitsweise des FWF (PDF-Download) gibt Auskunft über alle Schritte von der Einreichung bis zur Entscheidung.
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Sind auch die Beilagen in englischer Sprache zu verfassen?
Ja, auch Beilagen wie z.B. Lebenslauf, Empfehlungsschreiben, Karriereplan etc. sind durchgehend in englischer Sprache zu verfassen. In wenigen Ausnahmefällen (z.B. Germanistik) können Anträge (nach Rücksprache mit dem FWF) in deutscher Sprache eingereicht werden.
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Muss ich österreichische Staatsbürgerin sein?
Nein. Allerdings muss während der letzten 10 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung ein mindestens 3jähriger Aufenthalt ("Zentrum der Lebensinteressen") in Österreich stattgefunden haben; unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Keine Antragsberechtigung besteht, wenn in den letzten 10 Jahren weniger als drei Jahre in Österreich verbracht wurden.
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Gibt es Quoten für Wissenschaftsdisziplinen?
Nein. Der FWF kennt keine Quotenregelung: Anträge aller Wissenschaftsdisziplinen stehen in freiem Wettbewerb zueinander.
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Wann kann ich mit den Projektarbeiten beginnen?
Die Projektarbeiten können ab dem Datum des Bewilligungsschreibens bis spätestens sechs Monate nach diesem Datum begonnen werden. Darüber hinausgehende Verzögerungen sind zu begründen.
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Dr. Barbara Zimmermann

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