Bild des Jahres FWFDer Wissenschaftsfonds Bild des Jahres
  Home     FWF-Portrait     Aktuelles     Public Relations    Kontakt     Gender-Mainstreaming     Internationales     Zur Diskussion gestellt  
Förderprogramme
Ausschreibungs-
übersicht
Personalkostensätze
Prinzipien des Entscheidungs-
verfahrens
Antragstellung
Evaluationsstandards
FAQ
Projekt-Datenbank
Mailinglisten
Job-Börse
Info-Magazin


FAQ zum START-Programm

Wann bekomme ich Antragsunterlagen?

Muss der Antrag schon am letzten Tag der Einreichfrist beim FWF eingelangt sein?

Muss der Antrag in jeder Wissenschaftsdisziplin in Englisch eingereicht werden?

Muss man, wenn man sich für das START-Programm bewirbt, eine Anstellung an einer Universität haben?

Was geschieht, wenn ich nach Erhalt des Preises ins Ausland gehe?

Gibt es die Endberichtsvorgaben auch zum Herunterladen?



Wann bekomme ich Antragsunterlagen?
Die aktualisierten Antragsunterlagen können ab Ausschreibungsbeginn beim FWF (office@fwf.ac.at) angefordert oder über das Internet heruntergeladen werden: www.fwf.ac.at/de/applications/start.html
nach oben

Muss der Antrag schon am letzten Tag der Einreichfrist beim FWF eingelangt sein?
Nein, es zählt das Datum des Poststempels.
nach oben

Muss der Antrag in jeder Wissenschaftsdisziplin in Englisch eingereicht werden?
Ja. Da Anträge auch in das nicht deutschsprachige Ausland zur Begutachtung geschickt werden und die Sprache der Internationalen START-/Wittgenstein-Jury, die für die Entscheidungsfindung verantwortlich ist, ebenfalls englisch ist.
nach oben

Muss man, wenn man sich für das START-Programm bewirbt, eine Anstellung an einer Universität haben?
Nein. START-PreisträgerInnen können das eigene Gehalt aus den Mitteln des Programms finanzieren. Die Höhe richtet sich nach den üblichen FWF-Sätzen für Senior-Postdocs. Ein Nachweis über Arbeitsmöglichkeiten für den Zeitraum der Durchführung des START-Projekts ist allerdings erforderlich.
nach oben

Was geschieht, wenn ich nach Erhalt des Preises ins Ausland gehe?
Wenn der Auslandaufenthalt bis zu einigen Monaten dauert, kann das Programm weitergeführt werden. Erfolgt z. B. eine Berufung ins Ausland, so kann das Preisgeld ab dem Zeitpunkt der Übersiedlung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Geräte, die aus dem START-Geld finanziert wurden, können auch in diesem Fall ins Ausland mitgenommen werden, ein entsprechender Betrag muss aber dem FWF refundiert werden.
nach oben

Gibt es die Endberichtsvorgaben auch zum Herunterladen?
Ja. Bei Projektende bekommen Sie die Endberichtsvorgaben gemeinsam mit den Abrechnungsformularen automatisch vom FWF zugeschickt. Sie können aber auch hier das Dokument in Word und PDF herunterladen.
> Endberichtsvorgaben (Word)
> Endberichtsvorgaben (PDF)
nach oben

 

  Tipp

Antwort nicht gefunden?
Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich bitte an:

Mario Mandl
Tel.: +43-1-505 67 40 DW 8605
E-Mail: mario.mandl@fwf.ac.at

    > English 
  Sitemap     Impressum     Rechtliche Hinweise     Webmaster  
 
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien
T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39
office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at