Bild des Jahres FWFDer Wissenschaftsfonds Bild des Jahres
  Home     FWF-Portrait     Aktuelles     Public Relations    Kontakt     Gender-Mainstreaming     Internationales     Zur Diskussion gestellt  
Förderprogramme
Ausschreibungs-
übersicht
Personalkostensätze
Prinzipien des Entscheidungs-
verfahrens
Antragstellung
Open Access Policy bei FWF-Projekten
Evaluationsstandards
FAQ
Projekt-Datenbank
Mailinglisten
Job-Börse
Info-Magazin

Frequently Asked Questions

Translational Research Programm

FAQ zur Abrechnung der bewilligten Mittel

Was passiert, wenn bei der Abrechnung Originalbelege fehlen?

Gibt es ein Formular für die Abrechnung von Reisekosten?

Welche Nachweise müssen bei Tagungs- und Kongressbesuchen vorgelegt werden?

Wie rechnet man Reisekosten ab, wenn es keinen "Originalbeleg" gibt?

Wie verrechnet man Aufenthaltskosten ausländischer GastforscherInnen?

Was passiert, wenn die Vorlagefrist für Jahresverwendungsnachweise oder Endabrechnungen/Endberichte nicht eingehalten werden kann?

Warum stimmt manchmal der vorgedruckte Saldovortrag auf den Abrechnungsformularen des FWF nicht mit dem Projektsaldo überein?

Was ist bei der Eröffnung des Projektleiterkontos zu beachten?

Was ist bei der Abrechnung von Kongressreisen zu beachten?

Welche Auswirkung hat das Globalbudget auf die Mittelverwendung?

Ich habe gehört, man kann in FWF-Projekten doch auch DoktorandInnen über ein Stipendium finanzieren. Ist das richtig?

Was passiert, wenn bei der Abrechnung Originalbelege fehlen?
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Vorlage der Originalrechnung die Voraussetzung für die Anerkennung der Abrechnung ist. Bei “verlegten” oder “verlorengegangenen” Originalrechnungen riskiert die Projektleitung, dass der Betrag der fehlenden Rechnungen zurückgezahlt werden muss. Achtung: Wenn es sich um ein Projekt handelt, das ab dem 1. Jänner 2004 neu an einer Universität beginnt (Anwendbarkeit des UG 2002), verwaltet die Universität die Mittel und die Originalbelege verbleiben bei der Universität. Beachten Sie auch die Änderungen bei Geräteanschaffungen bei am 1. Jänner 2004 bereits laufenden Projekten, wenn Ihre Forschungsstätte dem UG 2002 unterliegt.
> Details zu den Auswirkungen des UG 2002
nach oben

Gibt es ein Formular für die Abrechnung von Reisekosten?
Ja. Das Formular ist als Hilfestellung bei der Abrechnung gedacht. Wenn Ihre Forschungsstätte inhaltlich vergleichbare bzw. besser auf die konkrete Projektreisetätigkeit abgestimmte Formulare auflegt, können Sie diese weiterhin verwenden.
> Abrechnungsformular für Reisekosten (Word)
> Abrechnungsformular für Reisekosten (PDF)
nach oben

Welche Nachweise müssen bei Tagungs- und Kongressbesuchen vorgelegt werden?
Bei der jeweiligen Jahres- oder Endabrechnung sind der "letter of acceptance" und die Originalrechnung (ausgenommen Forschungsstätten, die dem UG 2002 unterliegen) vorzulegen. Falls kein letter of acceptance vorhanden ist, genügt ein Auszug aus dem Programm (bitte nur relevante Seiten, keine ausführlichen Kopien des gesamten Programmes). Wenn vorhanden, kann selbstverständlich auch eine e-mail-Bestätigung des Veranstalters über die Annahme eines Vortrages/Posters als Nachweis der Präsentation vorgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Absender eindeutig der Veranstaltung zugeordnet werden kann.

Wichtig: Der Nachweis der Präsentation von Projektergebnissen ist der Abrechnung immer beizulegen, auch bei Projekten, deren Mittel gemäß UG 2002 von einer Universität als Forschungsstätte verwaltet werden und bei denen daher die Originalrechnungen an der Universität verbleiben.
nach oben

Wie rechnet man Reisekosten ab, wenn es keinen "Originalbeleg" gibt?
Bei der Geltendmachung von Reisegebühren ist die von der/vom Reisenden unterschriebene Aufstellung (Reisende/-r, Projektnummer, Reiseziel, Anzahl und Höhe der verrechneten Tages- und/oder Nächtigungssätze, Gesamtsumme, Datum) der Originalbeleg, dasselbe gilt bei Kilometergeld-Abrechnungen. Wenn auf Hauptverkehrsstrecken der Bahn der eigene PKW verwendet wird, können die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse geltend gemacht werden (wieder in Form einer unterschriebenen Aufstellung mit Hinweis auf die PKW-Verwendung).

Beachten Sie bitte, dass neben dem Kilometergeld keine zusätzlichen "tatsächlichen" Kosten (wie z.B. Autobahngebühr, Vignette, Tankfüllung etc.) abgerechnet werden dürfen. Mit dem geltendgemachten Kilometergeld sind alle anfallenden Kosten abgedeckt. Irrtümliche Doppelverrechnungen müssen von der Revisionsabteilung des FWF auch bei "Bagatellbeträgen" zurückgefordert werden.
> Details zu den Reisegebühren
nach oben

Wie verrechnet man Aufenthaltskosten ausländischer GastforscherInnen?
Als Richtwert können die Inlandssätze der Reisegebührenvorschrift (PDF-Download) des Bundes herangezogen werden. In dieser Höhe genügt als Beleg eine von der Gastforscherin/vom Gastforscher unterschriebene Empfangsbestätigung für den erhaltenen Betrag und über die Dauer des Aufenthaltes/der Mitwirkung im Projekt.
nach oben

Was passiert, wenn die Vorlagefrist für Jahresverwendungsnachweise oder Endabrechnungen/Endberichte nicht eingehalten werden kann?
Eine kurze Information muss vor Ablauf der Frist an die Revisionsabteilung geschickt werden: Isabell Wulf-Huber. Verlängerungen der Vorlagefrist bis 1 Monat (bei Erkrankungen, Auslandsaufenthalten etc. auch länger) werden unbürokratisch erfasst. Wenn der FWF aber bereits die Mahnung (mit Sperrenandrohung) verschickt hat, gibt es keine Fristverlängerung im Nachhinein mehr.
nach oben

Warum stimmt manchmal der vorgedruckte Saldovortrag auf den Abrechnungsformularen des FWF nicht mit dem Projektsaldo überein?
Ein häufiger Grund für kleinere Differenzbeträge ist, dass bei der Berechnung der Kontospesen übersehen wird, dass die meisten Banken Spesen und Kontogebühren nicht nur einmal jährlich, sondern zu jedem Quartalsende verrechnen. Eine weitere häufige Fehlerquelle sind kleinere Handkassabestände aus dem Vorjahr, die bei der folgenden Abrechnung des laufenden Jahres häufig vergessen werden.
nach oben

Was ist bei der Eröffnung des Projektleiterkontos zu beachten?
Das Konto muss namentlich auf die/den ProjektleiterIn lauten. Die jeweilige FWF-Projektnummer muss auf den Kontoauszügen ausgewiesen werden.
Bei sogenannten "Modulkonten" und ähnlichen Sondervereinbarungen (die meist kostengünstiger sind als Einzelabrechnungen für alle Buchungen auf dem Konto) kann es sein, dass die Projektnummer von der Bank nur bei den Kontoauszügen mit den Quartalsendständen ausgewiesen wird. Das ist in diesem Fall ausreichend.

Wenn Ihr Projekt ab dem 1. Jänner 2004 neu an einer Forschungsstätte beginnt, die dem UG 2002 unterliegt, ist von Ihnen kein Projektleiterkonto mehr zu eröffnen.
> Details zu den Auswirkungen des UG 2002
nach oben

Was ist bei der Abrechnung von Kongressreisen zu beachten?
Kongressreisen sind unter der Kostenstelle "Reisekosten" abzurechnen. Der FWF benötigt eine Reisekostenabrechnung (siehe Musterformular) mit allen Originalrechnungen. Bitte auch Flugticket und Kongressbestätigung nicht vergessen, Sie vermeiden dadurch nachträgliche Urgenzen. Der Kongressabrechnung ist immer der "letter of acceptance" oder zumindest jene Seite des Tagungsberichtes beizulegen, aus der hervorgeht, dass vom Reisenden/von der Reisenden Projektergebnisse (oder ein Poster) präsentiert wurden. Achtung: Wenn die komplette "Kongressbuchung" via Internet erfolgt, unbedingt einen Ausdruck anfertigen - sonst werden später Urgenzen von Bestätigungen wie Teilnahmebestätigung, Bestätigung des Vortrages, Bestätigung der Zahlung der Kongressgebühr erforderlich, die bei einigen Veranstaltern schwierig zu bekommen sind.
nach oben

Welche Auswirkung hat das Globalbudget auf die Mittelverwendung?
Das Globalbudget räumt der Projektleitung mehr Freiheit in der Mittelverwendung ein. Es ist aber darauf zu achten, dass ein unmittelbarer Projektbezug der Ausgaben weiterhin
gegeben sein muss.
nach oben

Ich habe gehört, man kann in FWF-Projekten doch auch DoktorandInnen über ein Stipendium finanzieren. Ist das richtig?
Nein. Stipendien sind ausschließlich für DiplomandInnen (nur im Zusammenhang mit einer projektrelevanten Diplomarbeit!) zulässig und sind über den Personalkostenkreis (bei Nicht-UG-Projekten: über das Lohnbüro) abzuwickeln. DoktorandInnen können in FWF-Projekten ausschließlich mit Dienstvertrag beschäftigt werden.
nach oben

> zurück zur Übersicht

 

  Tipp

Antwort nicht gefunden?

Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich bitte an:

Dr. Ingrid Jandl



    > English 
  Sitemap     Impressum     Rechtliche Hinweise     Webmaster  
 
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien
T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39
office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at