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Frequently Asked Questions

Translational-Research-Programm

Allgemeine FAQ zum Translational-Research-Programm

Wann ist die nächste Ausschreibung?

Wie viele Translational-Research-Projekte können gleichzeitig eingereicht werden?

Gibt es eine beantragbare Obergrenze für Translational-Research-Projekte?

Wie unterscheidet sich das Translational-Research-Programm von der Förderkategorie der Einzelprojekte?

Muss der Antrag auf Englisch eingereicht werden?

Kann beim Translational-Research-Programm auch das Gehalt der Projektleiterin/des Projektleiters finanziert werden?

 

Wann ist die nächste Ausschreibung ?
Die Anträge können einmal pro Jahr eingereicht werden. Das jeweils aktuelle Ausschreibungsdatum wird in der Ausschreibungsübersicht bekannt gegeben:
http://www.fwf.ac.at/de/projects/ausschreibungsuebersicht.html
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Wie viele Translational-Research-Projekte können gleichzeitig eingereicht werden?
Es kann nur ein Translational-Research-Projekt beantragt werden.
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Gibt es eine beantragbare Obergrenze für Translational-Research-Projekte?
Nein.
nach oben

Wie unterscheidet sich das Translational-Research-Programm von der Förderkategorie der Einzelprojekte?
Das Translational-Research-Programm dient der Förderung weiterführender bzw. orientierter Grundlagenforschung an der Schnittstelle zur angewandten Forschung, die auf zuvor gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbaut, auf konkrete Anwendungsziele oder/und einen zu entwickelnden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder kulturellen Nutzen ausgerichtet ist.

Wichtig für eine positive Förderentscheidung sind neben der wissenschaftlichen Exzellenz das Innovationspotenzial der erwarteten Anwendung, das Potenzial sowie die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Umsetzung/Anwendung der wissenschaftlichen Forschung und die Originalität des Forschungsvorhabens.
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Muss der Antrag auf Englisch eingereicht werden?
Ja.
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Kann beim Translational-Research-Programm auch das Gehalt der Projektleiterin/des Projektleiters finanziert werden?
Wie bei den normalen Einzelprojekten kann bei ausreichender Qualifikation ein Selbstantrag gestellt werden.
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Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich bitte an:

Mag. Birgit Woitech

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