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Frequently Asked Questions

Translational Research Programm

FAQ von der Antragstellung bis zur Bewilligung

Gibt es eine Deadline für die Einreichung?

Muss der Antrag auf Englisch eingereicht werden?

Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Wer begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe?

Wie viele Gutachten sind notwendig?

Wie lange dauert es, bis über einen Antrag entschieden werden kann?

Kann ich als SelbstantragstellerIn zwei Projekte gleichzeitig beantragen?

Kann auch das Gehalt der Projektleiterin/des Projektleiters im Rahmen eines TR- Projektes finanziert werden?

Wird vom FWF eine Liste mit GutachterInnenvorschlägen seitens der AntragstellerInnen gewünscht?

 

Gibt es eine Deadline für die Einreichung?
Die Anträge können einmal pro Jahr eingereicht werden.
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Muss der Antrag auf Englisch eingereicht werden?
Ja, alle Unterlagen - auch Lebensläufe etc. – sind in Englisch einzureichen, da die Anträge von internationalen ExpertInnen begutachtet werden. In wenigen Ausnahmefällen (z. B. Germanistik) und nur nach Rücksprache mit dem FWF können Anträge in deutscher Sprache eingereicht werden.
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Was passiert nach der Einreichung eines Antrags? Wer begutachtet den Antrag? Wer trifft die Entscheidung über die Vergabe?
Das Informationsblatt zum Begutachtungsverfahren und zu der Arbeitsweise des FWF (PDF-Download) gibt Auskunft über alle Schritte von der Einreichung bis zur Entscheidung.
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Wie viele Gutachten sind notwendig?
Die Zahl der für eine positive Entscheidung erforderlichen Fachgutachten ist von der Antragssumme abhängig. Dabei sind bis zu einer Antragssumme von EUR 350.000,00 immer mindestens 2 Gutachten notwendig, für jede Steigerung der Antragssumme um je EUR 100.000,00 muss mindestens ein weiteres Gutachten vorliegen. Ab EUR 550.000,00 werden für jede Steigerung um EUR 150.000,00 überproportional mehr Gutachten eingeholt Es wird darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit mit der Anzahl der erforderlichen Gutachten erheblich zunimmt.
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Wie lange dauert es, bis über einen Antrag entschieden werden kann?
Der FWFist um ein hochqualitatives Begutachtungsverfahren bemüht. Die Förderentscheidung erfolgt durch das Kuratorium des FWF auf Grundlage einer internationalen Begutachtung und den Empfehlungen einen Fachbeirats (BRIDGE-Beirat). Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Antragseingang bis zur Entscheidung für die Anträge im Rahmen des TR- Programms liegt bei 7 Monaten. In Einzelfällen kann diese auch länger sein. Abhängig ist dies im Wesentlichen von der Vollständigkeit der Anträge, der Bereitschaft der unentgeltlich arbeitenden GutachterInnen sowie von etwaigen Rückfragen im Begutachtungsprozess.
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Kann ich als SelbstantragstellerIn zwei Projekte gleichzeitig beantragen?
Ja, aber nur wenn nicht beide Anträge im Rahmen des TR-Programms beantragt werden (pro Ausschreibung kann nur ein Translational-Research-Projekt beantragt werden) und wenn sich die beiden beim FWF eingereichten Projektanträge in wesentlichen Punkten voneinander unterscheiden. Es kann in beiden Anträgen ein SelbstantragstellerInnengehalt beantragt werden. Die/der AntragstellerIn muss jedoch spätestens bei der Einreichung des zweiten Projekts festlegen, in welchem der beiden Projekte sie/er das Gehalt beziehen will, falls beide Projekte bewilligt werden.

Werden beide Projekte bewilligt, bezieht die Projektleitung ihr Gehalt aus dem von ihr angegebenen Projekt. Im anderen Projekt wird der Senior-Postdoc-Satz auf einen Postdoc-Satz reduziert.
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Kann auch das Gehalt der Projektleiterin/des Projektleiters im Rahmen eines TR-Projektes finanziert werden?
Für Personen, die ausreichend fachlich qualifiziert und forschungserfahren sind (in der Regel Postdocs), besteht die Möglichkeit, einen Selbstantrag zu stellen. SelbstantragstellerInnen an Universitäten erhalten einen Dienstvertrag, an anderen Forschungsstätten im Normalfall eine Forschungssubvention. Ausnahmen sind möglich, aber beim FWF zu erfragen.
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Wird vom FWF eine Liste mit GutachterInnenvorschlägen seitens der AntragstellerInnen gewünscht?
Die Möglichkeit der Erstellung einer Positivliste wurden nach negativen Erfahrungen wieder abgeschafft, d.h. Vorschläge von potentiellen FachgutachterInnen werden nicht berücksichtigt.
Die AntragsstellerInnen können aber weiterhin max. 3 potentielle GutachterInnen, von denen sie der begründeten Ansicht sind, dass Befangenheiten vorliegen könnten, vom Begutachtungsprozess ausschließen (Negativliste). Wenn die Angaben in einer fachlichen Prüfung verifiziert werden konnten, wird das Präsidium des FWF dem i.d.R. folgen.
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Mag. Birgit Woitech

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