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FAQ zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen

Was passiert, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird?

Was passiert bei längeren Erkrankungen von Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern?

Was passiert, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird?
Wichtig ist die Einhaltung der gesetzlichen Schutzfrist (völliges Arbeitsverbot acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt). In dieser Zeit entstehen dem Projekt keine Kosten, "Wochengeld" wird von den Gebietskrankenkassen ausbezahlt. Die Schwangerschaft ist dem Arbeitsinspektorat zu melden; es ist umgehend mit dem jeweiligen Lohnbüro zu klären, ob es das übernimmt, sonst muss die Meldung durch die Projektleitung selbst erfolgen. Bei Projekten, die ab dem 1. Jänner 2004 neu an einer Forschungsstätte beginnen, die dem UG 2002 unterliegt, informieren Sie bitte umgehend die Personalabteilung Ihrer Universität.
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Was passiert bei längeren Erkrankungen von Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern?
Für sechs Wochen läuft das Gehalt voll weiter, dann für weitere vier Wochen zur Hälfte (für die Differenz muss der/die MitarbeiterIn Krankengeld bei der Gebietskrankenkasse beantragen; für längere Erkrankungen wird dann nur mehr von der GKK Krankengeld bezahlt). Die Steuerberatungskanzlei ist zu informieren. Für die "verlorene" Zeit kann bei Bedarf ein Zusatzantrag an den FWF gestellt werden. Bei Projekten, die ab dem 1. Jänner 2004 neu an einer Forschungsstätte beginnen, die dem UG 2002 unterliegt, informieren Sie bitte umgehend die Personalabteilung Ihrer Universität.
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Mag. Birgit Woitech


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