|
Frequently Asked Questions
Translational Research
Programm
FAQ zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
Was passiert, wenn eine Mitarbeiterin
schwanger wird?
Was passiert bei längeren
Erkrankungen von Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern?
Was
passiert, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird?
Wichtig ist die Einhaltung der gesetzlichen Schutzfrist
(völliges Arbeitsverbot acht Wochen vor und acht Wochen nach der
Geburt). In dieser Zeit entstehen dem Projekt keine Kosten, "Wochengeld"
wird von den Gebietskrankenkassen ausbezahlt. Die Schwangerschaft ist
dem Arbeitsinspektorat zu melden; es ist umgehend mit dem jeweiligen Lohnbüro
zu klären, ob es das übernimmt, sonst muss die Meldung durch
die Projektleitung selbst erfolgen. Bei Projekten, die ab dem 1. Jänner
2004 neu an einer Forschungsstätte beginnen, die dem UG 2002 unterliegt,
informieren Sie bitte umgehend die Personalabteilung Ihrer Universität.
nach oben
Was
passiert bei längeren Erkrankungen von Projektmitarbeiterinnen und
Projektmitarbeitern?
Für sechs Wochen läuft das Gehalt voll
weiter, dann für weitere vier Wochen zur Hälfte (für die
Differenz muss der/die MitarbeiterIn Krankengeld bei der Gebietskrankenkasse
beantragen; für längere Erkrankungen wird dann nur mehr von
der GKK Krankengeld bezahlt). Die Steuerberatungskanzlei ist zu informieren.
Für die "verlorene" Zeit kann bei Bedarf ein Zusatzantrag
an den FWF gestellt werden. Bei Projekten, die ab dem 1. Jänner 2004
neu an einer Forschungsstätte beginnen, die dem UG 2002 unterliegt,
informieren Sie bitte umgehend die Personalabteilung Ihrer Universität.
nach oben
> zurück zur Übersicht
|