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Frequently Asked Questions

Translational-Research-Programm

FAQ ab der Bewilligung

Wann kann ich mit den Projektarbeiten beginnen?

Welche Zeitplanung ist bei Anschlussprojekten hinsichtlich der Begutachtung zu beachten, damit ein "nahtloser Anschluss" möglich ist?

Darf man aus Drittmitteln FWF-ProjektmitarbeiterInnen höher bezahlen, als die FWF-Sätze dies vorsehen?

Müssen unbedingt die vom FWF namhaft gemachten Lohnbüros mit der Lohnverrechnung betraut werden?

Können MitarbeiterInnen auch im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit angestellt werden?

Bei wem bin ich im Rahmen eines Einzelprojektes angestellt? Beim FWF?

 

Wann kann ich mit den Projektarbeiten beginnen?
Die Projektarbeiten können ab dem Datum der Ausstellung des Förderungsvertrages bis spätestens sechs Monate nach diesem Datum begonnen werden. Darüber hinausgehende Verzögerungen sind zu begründen. Nähere Infos siehe Richtlinien, die dem Bewilligungsschreiben beiliegen.
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Welche Zeitplanung ist bei Anschluss- bzw. Folgeprojekten hinsichtlich der Begutachtung zu beachten, damit ein "nahtloser Anschluss" möglich ist?
Für ein Folgeprojekt ist eine Einreichung mind. fünf Monate vor Projektende notwendig, damit ein nahtloser Anschluss möglich ist.
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Darf man aus Drittmitteln FWF-ProjektmitarbeiterInnen höher bezahlen, als die FWF-Sätze dies vorsehen?
Ja, außer aus Bundesmitteln. Der FWF ist über eine Erhöhung des Gehalts zu informieren.
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Müssen unbedingt die vom FWF namhaft gemachten Lohnbüros mit der Lohnverrechnung betraut werden?
Ja. Es müssen unbedingt die vom FWF namhaft gemachten Lohnbüros mit der Lohnverrechung betraut werden. Beginnt das Projekt nach dem 1. Jänner 2004 und wird an einer Universität durchgeführt, so ist die Universität Dienstgeberin der ProjektmitarbeiterInnen und führt die Lohnverrechnung selbst durch.
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Können MitarbeiterInnen auch im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit angestellt werden?
Nein. Die Anstellung im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit ist dem FWF nicht möglich, da der FWF ausschließlich natürliche Personen fördern darf. Es gibt allerdings einige institutionell bedingte Ausnahmen (außeruniversitäre Institute).
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Bei wem bin ich im Rahmen eines Einzelprojektes angestellt? Beim FWF?
ProjektmitarbeiterInnen sind nicht beim FWF angestellt; die/der ProjektleiterIn ist DienstgeberIn. Beginnt das Projekt nach dem 1. Jänner 2004 und wird an einer Universität durchgeführt, so ist die Universität Dienstgeberin der ProjektmitarbeiterInnen.
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Mag. Birgit Woitech


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