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Frequently Asked Questions
Translational-Research-Programm
FAQ ab der Bewilligung
Wann kann ich mit den Projektarbeiten beginnen?
Welche Zeitplanung ist bei Anschlussprojekten hinsichtlich
der Begutachtung zu beachten, damit ein "nahtloser Anschluss"
möglich ist?
Darf man aus Drittmitteln FWF-ProjektmitarbeiterInnen höher
bezahlen, als die FWF-Sätze dies vorsehen?
Müssen unbedingt die vom FWF namhaft gemachten Lohnbüros
mit der Lohnverrechnung betraut werden?
Können MitarbeiterInnen auch im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit
angestellt werden?
Bei wem bin ich im Rahmen eines Einzelprojektes angestellt?
Beim FWF?
Wann kann ich mit den Projektarbeiten
beginnen?
Die Projektarbeiten können ab dem Datum der Ausstellung des Förderungsvertrages
bis spätestens sechs Monate nach diesem Datum begonnen werden. Darüber
hinausgehende Verzögerungen sind zu begründen. Nähere Infos
siehe Richtlinien, die dem Bewilligungsschreiben beiliegen.
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Welche Zeitplanung ist bei
Anschluss- bzw. Folgeprojekten hinsichtlich der Begutachtung zu beachten,
damit ein "nahtloser Anschluss" möglich ist?
Für ein Folgeprojekt ist eine Einreichung mind. fünf Monate
vor Projektende notwendig, damit ein nahtloser Anschluss möglich
ist.
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Darf man aus Drittmitteln FWF-ProjektmitarbeiterInnen
höher bezahlen, als die FWF-Sätze dies vorsehen?
Ja, außer aus Bundesmitteln. Der FWF ist über eine Erhöhung
des Gehalts zu informieren.
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Müssen unbedingt die vom
FWF namhaft gemachten Lohnbüros mit der Lohnverrechnung betraut werden?
Ja. Es müssen unbedingt die vom FWF namhaft gemachten Lohnbüros
mit der Lohnverrechung betraut werden. Beginnt das Projekt nach dem 1.
Jänner 2004 und wird an einer Universität durchgeführt,
so ist die Universität Dienstgeberin der ProjektmitarbeiterInnen
und führt die Lohnverrechnung selbst durch.
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Können MitarbeiterInnen
auch im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit angestellt werden?
Nein. Die Anstellung im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit ist dem FWF
nicht möglich, da der FWF ausschließlich natürliche Personen
fördern darf. Es gibt allerdings einige institutionell bedingte Ausnahmen
(außeruniversitäre Institute).
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Bei wem bin ich im Rahmen eines
Einzelprojektes angestellt? Beim FWF?
ProjektmitarbeiterInnen sind nicht beim FWF angestellt; die/der ProjektleiterIn
ist DienstgeberIn. Beginnt das Projekt nach dem 1. Jänner 2004 und
wird an einer Universität durchgeführt, so ist die Universität
Dienstgeberin der ProjektmitarbeiterInnen.
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