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Translational-Research-Programm
FAQ zur Projektevaluierung
Wann muss ich Unterlagen für die Projektevaluierung
erstellen?
Muss ich auch Zwischenberichte während der Projektlaufzeit
abliefern?
Gibt es die Endberichtsvorgaben auch zum Herunterladen?
Welche Evaluierungs-Richtlinien gibt es für die GutachterInnen?
Was passiert mit meinem Projektbericht?
Welche Konsequenzen hat die Begutachtung meines Projektberichtes?
Wann muss ich Unterlagen für
die Projektevaluierung erstellen?
Es wird nur ein Bericht am Ende des Projektes verlangt, der dann umfassend
die Informationen zu Projektverlauf und Projektergebnissen über die
gesamte Projektlaufzeit enthalten muss.
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Muss ich auch Zwischenberichte
während der Projektlaufzeit abliefern?
Ja, aber nur in Form eines einseitgen Kurzberichtes, welcher der Jahresabrechnungen
am Ende jedes Kalenderjahres beigelegt wird. Sie können das Formular
für den jährlichen Kurzbericht hier als Word-Dokument oder als
PDF-Dokument herunterladen:
> Kurzbericht (Word)
> Kurzbericht (PDF)
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Gibt es die Endberichtsvorgaben
auch zum Herunterladen?
Ja. Bei Projektende bekommen Sie die Endberichtsvorgaben gemeinsam mit
den Abrechnungsformularen automatisch vom FWF zugeschickt. Sie können
aber auch hier das Dokument in Word und PDF herunterladen.
> Endberichtsvorgaben
(Word)
> Endberichtsvorgaben
(PDF)
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Welche Evaluierungs-Richtlinien
gibt es für die GutachterInnen?
Sie können hier die Richtlinien für die GutachterInnen zur Information
herunterladen.
> Evaluierungsrichtlinen
(PDF)
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Was passiert mit meinem Projektbericht?
Eckdaten aus dem Bericht werden in der Datenbank des FWF erfasst (Publikationen,
Habilitationen, Dissertationen, Diplomarbeiten, Kongressaktivitäten,
internationale Kooperationen und weiter reichende Effekte wie Patente,
Lizenzen u. dgl). Der Bericht wird von einer unabhängigen Gutachterin/einem
unabhängigen Gutachter begutachtet. Die Projektleitung bekommt das
Gutachten in vollem Umfang zugesendet und hat die Möglichkeit, dazu
Stellung zu nehmen. Gutachten und Stellungnahme verbleiben dann beim FWF.
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Welche Konsequenzen hat die
Begutachtung meines Projektberichtes?
Das Gutachten zum Projektbericht soll einerseits Antragstellerinnen und
Antragstellern Rückmeldung für eine Einschätzung ihrer
Arbeit im internationalen Kontext sowie Hinweise für weitere Planungen
geben. Für den FWF liefert die Begutachtung Informationsgrundlagen,
damit seine Verfahrensweise und sein Regelwerk laufend adaptiert werden
können. Bei Entscheidungen über weitere Projekte einer Antragstellerin/
eines Antragstellers wird die Begutachtung von bisher abgeschlossenen
Projekten berücksichtigt. Durch die erhobenen Daten werden detaillierte
Impactanalysen und Programmanalysen möglich, anhand derer die Wirksamkeit
der Arbeit des FWF evaluiert werden kann.
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