Bild des Jahres FWFDer Wissenschaftsfonds Bild des Jahres
  Home     FWF-Portrait     Aktuelles     Public Relations    Kontakt     Gender     Internationales     Zur Diskussion     Dienstleistungsangebot  
Förderungsprogramme  
Ausschreibungs-
übersicht
 
Personalkostensätze  
Prinzipien des Entscheidungs-
verfahrens
 
Antragstellung  
Open Access Policy
bei FWF-Projekten
 
Evaluationsstandards  
FAQ  
Projekt-Datenbank  
Mailinglisten  
Job-Börse  
Info-Magazin  

 

Translational-Research-Programm

FAQ zur Projektevaluierung

Wann muss ich Unterlagen für die Projektevaluierung erstellen?

Muss ich auch Zwischenberichte während der Projektlaufzeit abliefern?

Gibt es die Endberichtsvorgaben auch zum Herunterladen?

Welche Evaluierungs-Richtlinien gibt es für die GutachterInnen?

Was passiert mit meinem Projektbericht?

Welche Konsequenzen hat die Begutachtung meines Projektberichtes?

Wann muss ich Unterlagen für die Projektevaluierung erstellen?
Es wird nur ein Bericht am Ende des Projektes verlangt, der dann umfassend die Informationen zu Projektverlauf und Projektergebnissen über die gesamte Projektlaufzeit enthalten muss.
nach oben

Muss ich auch Zwischenberichte während der Projektlaufzeit abliefern?
Ja, aber nur in Form eines einseitgen Kurzberichtes, welcher der Jahresabrechnungen am Ende jedes Kalenderjahres beigelegt wird. Sie können das Formular für den jährlichen Kurzbericht hier als Word-Dokument oder als PDF-Dokument herunterladen:
> Kurzbericht (Word)
> Kurzbericht (PDF)
nach oben

Gibt es die Endberichtsvorgaben auch zum Herunterladen?
Ja. Bei Projektende bekommen Sie die Endberichtsvorgaben gemeinsam mit den Abrechnungsformularen automatisch vom FWF zugeschickt. Sie können aber auch hier das Dokument in Word und PDF herunterladen.
> Endberichtsvorgaben (Word)
> Endberichtsvorgaben (PDF)
nach oben

Welche Evaluierungs-Richtlinien gibt es für die GutachterInnen?
Sie können hier die Richtlinien für die GutachterInnen zur Information herunterladen.
> Evaluierungsrichtlinen (PDF)
nach oben

Was passiert mit meinem Projektbericht?
Eckdaten aus dem Bericht werden in der Datenbank des FWF erfasst (Publikationen, Habilitationen, Dissertationen, Diplomarbeiten, Kongressaktivitäten, internationale Kooperationen und weiter reichende Effekte wie Patente, Lizenzen u. dgl). Der Bericht wird von einer unabhängigen Gutachterin/einem unabhängigen Gutachter begutachtet. Die Projektleitung bekommt das Gutachten in vollem Umfang zugesendet und hat die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Gutachten und Stellungnahme verbleiben dann beim FWF.
nach oben

Welche Konsequenzen hat die Begutachtung meines Projektberichtes?
Das Gutachten zum Projektbericht soll einerseits Antragstellerinnen und Antragstellern Rückmeldung für eine Einschätzung ihrer Arbeit im internationalen Kontext sowie Hinweise für weitere Planungen geben. Für den FWF liefert die Begutachtung Informationsgrundlagen, damit seine Verfahrensweise und sein Regelwerk laufend adaptiert werden können. Bei Entscheidungen über weitere Projekte einer Antragstellerin/ eines Antragstellers wird die Begutachtung von bisher abgeschlossenen Projekten berücksichtigt. Durch die erhobenen Daten werden detaillierte Impactanalysen und Programmanalysen möglich, anhand derer die Wirksamkeit der Arbeit des FWF evaluiert werden kann.
nach oben

> zurück zur Übersicht

 

  Tipp

Antwort nicht gefunden?
Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich bitte an:

Mag. Birgit Woitech

    > English 
  Sitemap     Impressum     Rechtliche Hinweise     Webmaster  
 
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien
T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39
office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at