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Frequently Asked Questions
Translational-Research-Programm
FAQ zu Dienstverträgen, Werkverträgen etc.
In welcher Form können
Personen an einem FWF-Projekt mitwirken? Worauf muss man besonders aufpassen?
Welches Gehalt bekomme ich?
Wie kann ich in einem FWF-Projekt FerialpraktikantInnen
finanzieren?
In
welcher Form können Personen an einem FWF-Projekt mitwirken? Worauf
muss man besonders aufpassen?
Dienstvertrag:
Für eine laufende Mitarbeit wird in der Regel ein (befristeter) Dienstvertrag
(Kostenart: Personalkosten) abzuschließen sein. Für die finanzielle
Abwicklung ("Lohnverrechnung") sieht der FWF zwingend die Einschaltung
der Steuerberatungskanzleien des FWF als Lohnbüros vor, um die ProjektleiterInnen
von dieser Aufgabe zu entlasten und um Fehler bei der Lohnsteuer und bei
den Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden. Es gibt allerdings
einige institutionell bedingte Ausnahmen (außeruniversitäre
Institute). Bei Projekten, die ab dem 1. Jänner 2004 an einer Forschungsstätte
beginnen, die dem UG 2002 unterliegt, wird die Universität Dienstgeberin
und übernimmt damit auch die Lohnverrechnung. Es ist Aufgabe der
Projektleitung, jede Änderung im laufenden Projekt (Unterbrechung,
Verlängerung) der gehaltsverrechnenden Stelle (Lohnbüro, Universität)
mitzuteilen. Der FWF übernimmt die Kosten der gesetzlich zustehenden
Abfertigung für die Zeit der Projektmitarbeit (bei älteren Dienstverträgen,
bei denen noch keine Beiträge für die Mitarbeitervorsorgekasse
zu zahlen sind), nicht aber Kosten für Urlaubsabfindungen oder -entschädigungen.
Der Urlaub ist zu konsumieren.
Werkvertrag:
Für die Erstellung selbständiger Werke durch Dritte, die eigene
Betriebsmittel für die Werkerstellung verwenden, ist auch der Abschluss
von Werkverträgen (Kostenstelle = Sonstige Kosten) möglich.
Hier ist aber zu prüfen, ob es sich tatsächlich um "echte"
Werkverträge handelt. Am "sichersten" ist der Abschluss
von Werkverträgen mit Personen, die für ihre Tätigkeit
einen Gewerbeschein besitzen. Da dies bei Wissenschafterinnen und Wissenschaftern
nicht zwingend ist, sollte sich die Projektleitung bei größeren
Werkverträgen jedenfalls die erfolgte Anmeldung des Werkvertragnehmers/der
Werkvertragnehmerin als neue/r Selbständige/r bei der Sozialversicherungsanstalt
der Gewerblichen Wirtschaft bestätigen lassen. Werkverträge
können auch mit Personen abgeschlossen werden, deren dauernder Wohnsitz
im Ausland liegt, wenn diese zur Werkerstellung am besten geeignet sind.
Finanzielle Abwicklung: Werkvertragsmittel sind von der Projektleitung
auf das ProjektleiterInnenkonto anzufordern und dann auszuzahlen/zu überweisen
(ausgenommen Projekte, die ab dem 1. Jänner 2004 beginnen und deren
Forschungsstätte dem UG 2002 unterliegt: Anforderung der Mittel durch
die Projektleitung auf das von der Universität angegebene Konto,
Zahlung durch die Finanzabteilung/Quästur auf Aufforderung der Projektleitung
mit Beilage des Werkvertrages - bei Teilzahlungen unbedingt immer Kopie
des Werkvertrages beilegen). Für Werkverträge über EUR
750 sind die FWF-Werkvertragsformulare zu verwenden.
> Werkvertragsformular
(PDF-Download)
Geringfügige Beschäftigung:
Für kleinere unselbständige Arbeiten (z. B. Routinetätigkeiten,
Laborarbeiten) gibt es das Instrument der "geringfügig Beschäftigten".
Bis zu einer sozialversicherungsrechtlichen Grenze, die sich jedes Jahr
leicht erhöht, fallen nur Kosten für Familienlasten-Ausgleichsfonds
und Unfallversicherung an (=Vorteil bei der Vergabe von kleineren Arbeiten
mit höherem Unfallrisiko, z.B. Laborarbeiten). Die finanzielle Abwicklung
erfolgt über die gehaltsverrechnenden Stellen (Lohnbüro, Universität).
Wenn mehrere GBs beschäftigt werden (ab dem 1,5 fachen monatlichen
Höchstbetrag) ist eine zusätzliche Abgabe von 16,4 % zu berücksichtigen).
In Projekten, deren Forschungsstätte dem UG 2002 unterliegt, ist
die Leistung dieser zusätzlichen Abgabe abhängig von der Gesamtzahl
der GB an dieser Forschungsstätte - das kann zu Mehrkosten für
das Projekt führen, die aus den bewilligten Projektmitteln zu finanzieren
sind.
Freie Dienstverträge:
Hier verpflichtet sich jemand zur wiederkehrenden Erbringung von Dienstleistungen,
(Sozialversicherungspflicht für den "AuftraggeberInnen-Anteil"
durch die/den AuftraggeberIn bei der Gebietskrankenkasse wie beim Dienstvertrag).
Die arbeits- und sozialrechtlichen Voraussetzungen für dieses Instrument
werden in FWF-Projekten eher selten erfüllt. FWF-Kostenart: Werkverträge,
Abwicklung über die gehaltsabrechnenden Stellen.
Forschungsbeihilfen für DiplomandInnen:
An DiplomandInnen können EUR 440 pro Monat als Forschungsbeihilfe
(über die gehaltsverrechnenden Stellen) ausbezahlt werden. Aufgrund
eines Erlasses des Finanzministeriums geht dabei die Familienbeihilfe
nicht verloren. Die Mitversicherung bei den Eltern ist weiter möglich.
Selbstantragstellung:
Diese Mittel wurden zuletzt bei neu beginnenden Projekten/Selbstantragstellungen
über die Lohnbüros ausbezahlt (mit Beitragsabführung für
"Neue Selbständige" an die Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft). Für die Versteuerung ist hier der/die SelbstantragstellerIn
selbst verantwortlich (Einkünfte aus selbständiger wissenschaftlicher
Tätigkeit). Bei neu beginnenden Projekten ab dem 1. Jänner 2004
haben sich bei Projekten an einer dem UG 2002 unterliegenden Forschungsstätte
alle Universitäten bereit erklärt, die DienstgeberInnen-Funktion
zu übernehmen und die SelbstantragstellerInnen direkt anzustellen.
Weisen Sie bitte bei der Kontaktaufnahme mit der Personalabteilung der
Universität unbedingt gleich darauf hin, dass Sie das Projekt als
"SelbstantragstellerIn" bewilligt bekommen haben.
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Welches
Gehalt bekomme ich?
Das Präsidium des FWF legt jährlich ein
Gehaltsschema
fest. Die Personalkostensätze des FWF sind Richtsätze, die bei
Bedarf auch erhöht werden können. Eine Erhöhung kann durch
Umwidmung von Projektmitteln erfolgen, also durch Verzicht auf andere
Kostenarten oder durch Verkürzung der Anstellungsdauer.
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Wie kann ich in einem FWF-Projekt
FerialpraktikantInnen finanzieren?
FerialpraktikantInnen sind ausschließlich über den Personalkostenkreis
abzurechen (bei Nicht-UG- Projekten Anstellung bei der Projektleitung/Abwicklung
über das Lohnbüro!). Eine Auszahlung aus den Sachmitteln (z.B.
über Sonstige Kosten) ist falsch und kann zu erheblichen
Nachzahlungen bei einer späteren Lohnsteuer/Gebietskrankenkassenprüfung
führen!
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