Bild des Jahres FWFDer Wissenschaftsfonds Bild des Jahres

Fenster schliessen X
 

Endbericht

Projektnummer   Einzelprojekte  P15256
Titel   Folgen eines Abbaus überschüssiger Reserven des Eurosystems
ProjektleiterIn   BREUSS Fritz
Bewilligungsdatum   09.10.2001
Universität / Forschungsstätte   Institut für Europarecht, Internationales Recht, Wirtschaftsuniversität Wien
Gebiet(e)  
Keywords   EURO, INTERNATIONAL RESERVES, EUROPEAN MONETARY UNION, EXCESS RESERVES, ALTERNATIVE USES, EUROSYSTEM
Homepage   http://fgr.wu-wien.ac.at/cvbreude.html


Seit Einführung des Euros am 1.1.1999 ist eine Teil der Währungsreserven des Eurosystems als überschüssig zu betrachten. Schätzungen beziffern diesem Überschuß auf etwa eine Drittel bis zur Hälfte ($130 - $170 Mrd.) der bestehenden Reserven (Ende 2001). Aufgrund der unterschiedlichen Reserveausstattungen der einzelnen Länder weisen die einzelnen Länder unterschiedlich hohe Überschüsse auf, in Prozent der eigenen Reserven ausgedrückt in einer Bandbreite von 40 (GR) bis zu 75 (PT) Prozent. Die Frage, ob diese überschüssigen Währungsreserven nicht alternativen Verwendungen zugeführt werden sollen, bildet seitdem den Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen zwischen Zentralbankern und Politikern. Da die Zentralbanken die Währungsreserven lediglich für die einzelnen Länder verwalten, ist eine demokratisch legitimierter Wille, diese überschüssigen Währungsreserven alternativen Verwendungen zuzuführen, nicht grundsätzlich zurückzuweisen. Die Vorschläge umfassen die Verwendung der Reserven zur Tilgung von Staatsschulden, die Finanzierung eines Fonds zur Forschungs-, Bildungsförderung (bzw. jüngst: zur Katastrophenhilfe) bis hin zur Finanzierung einer Steuerreform. Welche Variante davon gewählt wird ist letztlich eine politische Entscheidung. Objektiv lassen sich jedoch einige ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen festhalten, die bei der Entscheidung zu beachten sind. Aus ökonomischer Sicht ist festzuhalten, daß Währungsreserven (bis auf einen Großteil der Goldreserven) Erträge bringen, von denen ein großer Teil an das Budget transferiert wird; der Nutzen alternativer Verwendungen muß daher höher sein als dieser entgangene Ertrag. Im allgemeinen sind die zu erwartenden Gewinne als relativ moderat zu bezeichnen, im Falle einer Verwendung zur Schuldentilgung zum Beispiel etwa 0.1% des BIP pro Jahr (im Schnitt der EU-12 insgesamt). Die Reduktion der Reserven auf ein notwendiges Maß würde ferner gewisse Unvereinbarkeiten zwischen Geld- und Anlagepolitk und den Tätigkeitsbereich der Zentralbanken auf ihre eigentliche Kernaufgabe - Geldpolitik - beschränken. Aus juristischer Perspektive läßt sich festhalten, daß eine Reserveaabbau im Wege einer außerordentlichen Gewinnausschüttung nicht als Staatsfinanzierung gem. Art 101 des EG-Vertrages zu qualifizieren wäre; sie würde jedoch auch im Hinblick auf das Verfahren bei übermäßigen Defizit als nicht defizitwirksam anerkannt werden, wie einige Eurostat Entscheidungen belegen. Mangels explizit Regelungen für einen Reserveabbau ist von einer analogen Anwendung des Art 31 des ESZB Statuts auszugehen, der besagt, daß Reservetransaktionen der nationalen Zentralbanken, die eine bestimmte Höhe übersteigen, der Genehmigung durch die EZB bedürfen. Ein solche Genehmigung könnte jedoch nur verweigert werden, wenn die avisierte Maßnahme als inkonsistent mit der Geld- und Wechselkurspolitik der EZB zu erachten ist. Diese Entscheidung unterliegt ferner einer möglichen Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof. Die Heranziehung des EuGHs zur Entscheidung der Streitigkeiten ist jedoch aus währungspolitischen Gründen zu vermeiden, soll der Euro dadurch keinen (Vertauens-)Schaden nehmen. Aufgrund der zu erwartenden (leichten) Gewinne und der rechtlich grundsätzlichen Zulässigkeit einer Reservereduktion ist eine gut geplante und koordinierte Reservereduktion sowohl aus ökonomischer als auch juristischer Sicht zu befürworten. Ernsthafte Verhandlungen zwischen Politikern und Zentralbankern sollten in Bälde aufgenommen werden, um eine erfolgreiche und reibungslose Ressourcenreallokation ohne unerwünschte Nebeneffekte vornehmen zu können. Das eine solche Konsenslösung grundsätzlich möglich ist, zeigt der relativ konfliktfreie Abbau überschüssiger Goldreserven der Schweizer Nationalbank nach der Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Franken im Jahre 2000.



  Hinweis  
  Die Inhalte der Abstracts werden vom FWF nicht überarbeitet, die Verantwortung liegt bei der Verfasserin bzw. beim Verfasser.  
 
 
 
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien
T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39
office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at