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Endbericht
| Projektnummer |
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Einzelprojekte
P15256
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| Titel |
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Folgen eines Abbaus überschüssiger Reserven des Eurosystems |
| ProjektleiterIn |
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BREUSS Fritz |
| Bewilligungsdatum |
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09.10.2001 |
| Universität / Forschungsstätte |
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Institut für Europarecht, Internationales Recht, Wirtschaftsuniversität Wien |
| Gebiet(e) |
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| Keywords |
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EURO, INTERNATIONAL RESERVES, EUROPEAN MONETARY UNION, EXCESS RESERVES, ALTERNATIVE USES, EUROSYSTEM |
| Homepage |
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http://fgr.wu-wien.ac.at/cvbreude.html
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Seit Einführung des Euros am 1.1.1999 ist eine Teil der Währungsreserven
des Eurosystems als überschüssig zu betrachten. Schätzungen beziffern
diesem Überschuß auf etwa eine Drittel bis zur Hälfte ($130 -
$170 Mrd.) der bestehenden Reserven (Ende 2001). Aufgrund der unterschiedlichen
Reserveausstattungen der einzelnen Länder weisen die einzelnen Länder
unterschiedlich hohe Überschüsse auf, in Prozent der eigenen Reserven
ausgedrückt in einer Bandbreite von 40 (GR) bis zu 75 (PT) Prozent. Die Frage,
ob diese überschüssigen Währungsreserven nicht alternativen Verwendungen
zugeführt werden sollen, bildet seitdem den Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen
zwischen Zentralbankern und Politikern. Da die Zentralbanken die Währungsreserven
lediglich für die einzelnen Länder verwalten, ist eine demokratisch
legitimierter Wille, diese überschüssigen Währungsreserven alternativen
Verwendungen zuzuführen, nicht grundsätzlich zurückzuweisen. Die
Vorschläge umfassen die Verwendung der Reserven zur Tilgung von Staatsschulden,
die Finanzierung eines Fonds zur Forschungs-, Bildungsförderung (bzw. jüngst:
zur Katastrophenhilfe) bis hin zur Finanzierung einer Steuerreform. Welche Variante
davon gewählt wird ist letztlich eine politische Entscheidung. Objektiv lassen
sich jedoch einige ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen festhalten,
die bei der Entscheidung zu beachten sind. Aus ökonomischer Sicht ist festzuhalten,
daß Währungsreserven (bis auf einen Großteil der Goldreserven)
Erträge bringen, von denen ein großer Teil an das Budget transferiert
wird; der Nutzen alternativer Verwendungen muß daher höher sein als
dieser entgangene Ertrag. Im allgemeinen sind die zu erwartenden Gewinne als relativ
moderat zu bezeichnen, im Falle einer Verwendung zur Schuldentilgung zum Beispiel
etwa 0.1% des BIP pro Jahr (im Schnitt der EU-12 insgesamt). Die Reduktion der
Reserven auf ein notwendiges Maß würde ferner gewisse Unvereinbarkeiten
zwischen Geld- und Anlagepolitk und den Tätigkeitsbereich der Zentralbanken
auf ihre eigentliche Kernaufgabe - Geldpolitik - beschränken. Aus juristischer
Perspektive läßt sich festhalten, daß eine Reserveaabbau im Wege
einer außerordentlichen Gewinnausschüttung nicht als Staatsfinanzierung
gem. Art 101 des EG-Vertrages zu qualifizieren wäre; sie würde jedoch
auch im Hinblick auf das Verfahren bei übermäßigen Defizit als
nicht defizitwirksam anerkannt werden, wie einige Eurostat Entscheidungen belegen.
Mangels explizit Regelungen für einen Reserveabbau ist von einer analogen
Anwendung des Art 31 des ESZB Statuts auszugehen, der besagt, daß Reservetransaktionen
der nationalen Zentralbanken, die eine bestimmte Höhe übersteigen, der
Genehmigung durch die EZB bedürfen. Ein solche Genehmigung könnte jedoch
nur verweigert werden, wenn die avisierte Maßnahme als inkonsistent mit
der Geld- und Wechselkurspolitik der EZB zu erachten ist. Diese Entscheidung unterliegt
ferner einer möglichen Überprüfung durch den Europäischen
Gerichtshof. Die Heranziehung des EuGHs zur Entscheidung der Streitigkeiten ist
jedoch aus währungspolitischen Gründen zu vermeiden, soll der Euro dadurch
keinen (Vertauens-)Schaden nehmen. Aufgrund der zu erwartenden (leichten) Gewinne
und der rechtlich grundsätzlichen Zulässigkeit einer Reservereduktion
ist eine gut geplante und koordinierte Reservereduktion sowohl aus ökonomischer
als auch juristischer Sicht zu befürworten. Ernsthafte Verhandlungen zwischen
Politikern und Zentralbankern sollten in Bälde aufgenommen werden, um eine
erfolgreiche und reibungslose Ressourcenreallokation ohne unerwünschte Nebeneffekte
vornehmen zu können. Das eine solche Konsenslösung grundsätzlich
möglich ist, zeigt der relativ konfliktfreie Abbau überschüssiger
Goldreserven der Schweizer Nationalbank nach der Aufhebung der Goldbindung des
Schweizer Franken im Jahre 2000.
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Hinweis |
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