| Die/Der
AntragstellerIn muss bereits als selbstständiger Forschungsleiter
etabliert sein. Abgesehen davon kann sie/er sich an einem beliebigen
Punkt in der Karriere befinden. |
|
Keine Altersbegrenzung |
|
Keine Restriktionen
bzgl. der Nationalität und momentanen Wohnorts |
|
Unterstützung
durch eine gastgebende Institution (host institution) aus einem
EU-Mitgliedsstaat bzw. einem EU assoziierten Staat. (Island,
Liechtenstein, Norwegen, Israel, Schweiz, Kroatien, Serbien,
Türkei). |
|
Ein Forschungsprojekt
auf international höchstem Niveau aus dem Bereich der Grundlagenforschung
("frontier research") |