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ERC Advanced Grants 2010 - Neue Ausschreibung für SpitzenforscherInnen Zum dritten Mal bietet der European Research Council (ERC) herausragenden WissenschafterInnen die Möglichkeit, Anträge für den Advanced Grant (AdG) zu stellen. Dabei handelt es sich um eine der höchstdotierten Förderungen der europäischen Forschungslandschaft. Antragsberechtigt sind ForscherInnen jeglicher Nationalität, die ihre Forschung entweder in einem der EU Mitgliedsstaaten oder in einem der assoziierten Länder (Albanien, Kroatien, Island, Israel, Liechtenstein, Norwegen, Montenegro, Mazedonien, Serbien, Schweiz, Türkei) betreiben möchten. Der ERC wendet sich mit der Ausschreibung an WissenschafterInnen die in den letzten zehn Jahren in ihrem Fachgebiet international herausragende Leistungen erbracht haben, wobei es kein Alterslimit für die Antragsstellung gibt. Der ERC zielt in seinen Programmen auf die Förderung von Grundlagenforschung bzw. "frontier research" ab, d.h. auf Forschung die durch ihren innovativen Charakter die Grenzen bestehenden Wissens erweitert. Explizit wird auch die Förderung von interdisziplinärer Forschung betont. Für die aktuelle Ausschreibung steht ein Förderbudget von ca. 590 Mio EUR zur Verfügung, wobei pro Antrag bis zu 2,5 Mio EUR für einen maximalen Zeitraum von 5 Jahren bewilligt werden. Bis zu 3,5 Mio EUR können beantragt werden, wenn der Projektleiter aus einem Drittstaat nach Europa wechselt, im Falle eines "co-investigator Projekts" oder zur Finanzierung von Großgeräten. Die Einreichung von Anträgen erfolgt einstufig mittels eines Vollantrags
auf elektronischem Weg über das "Electronic Proposal Submission
System" (EPSS). Das Begutachtungsverfahren sieht zwei Phasen vor.
In der ersten Phase werden die bisherige wissenschaftliche Laufbahn der
AntragstellerIn sowie eine Kurzfassung des geplanten Forschungsprojektes
durch die 25 fachspezifischen Panels bewertet. Erst in der zweiten Phase wird die detaillierte Projektbeschreibung unter
Einbindung externer ExpertInnen begutachtet. Interdisziplinäre Projektanträge
werden von den in Frage kommenden Fach-Panels gemeinsam behandelt. Das
einzige Auswahlkriterium für die Förderentscheidung ist die
wissenschaftliche Exzellenz. Personen, die bereits im letzten Jahre einen Antrag für den ERC AdG gestellt haben sind in diesem Jahr nicht antragsberechtigt. Um eine effiziente Administration der Anträge zu gewährleisten,
sind für den AdG drei Deadlines für die Einreichung von Projektanträgen
vorgesehen (jeweils 17 Uhr, Brüsseler Zeit):
Der formale Fördernehmer bei AdG ist die Forschungsstätte des/der ProjektleiterIn. Die Forschungsstätte muss sich gegenüber der EU Kommission verpflichten, die angemessenen Rahmenbedingungen für die unabhängige Durchführung der Forschungsarbeiten zu garantieren. Weitere Informationen Kontakt
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Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39 office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at |
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