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D-A-CH-Abkommen Im Rahmen des sog. D-A-CH Abkommens kooperiert der FWF eng mit seinen Partnerorganisationen aus der Schweiz (Schweizerischer Nationalfonds, SNF) und aus Deutschland (Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG). Für grenzüberschreitende Einzelprojekte kommt seit 2008 das sogenannte "Lead Agency Verfahren" zur Anwendung. Dabei handelt es sich um eine wesentliche Vereinfachung der Beantragung transnationaler Forschungsprojekte. Kern des Verfahrens ist die Möglichkeit, ein gemeinsames Forschungsprojekt mit Partnern aus Deutschland und/oder der Schweiz bei der Förderorganisation des Landes zu beantragen, in dem der Projektschwerpunkt liegt. Diese Förderorganisation führt als "Lead Agency" die Begutachtung nach nationalen Verfahren durch und trifft eine Förderentscheidung. Die andere(n) Förderorganisationen übernehmen die Entscheidung der Lead Agency und fördern im Bewilligungsfall - nach autonomem Beschluss über die Höhe der Förderung - die jeweiligen nationalen Projektteile. Nähere Informationen zur Beantragung von bi-/trilateralen Einzelprojekten
finden Sie hier: Das Lead Agency-Verfahren wurde im Jahr 2010 auch auf die Beantragung von sog. "koordinierten Programmen" ausgeweitet. Dadurch soll die grenzüberschreitende Forschungskooperation auch in größeren Projektverbünden bzw. in der DoktorandInnenausbildung vereinfacht werden. Nähere Informationen zur Beantragung von bi-/trilateralen koordinierten
Programmen finden Sie hier: Ansprechpersonen im FWF
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Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39 office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at |
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