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D-A-CH-Abkommen

Im Rahmen des sog. D-A-CH Abkommens kooperiert der FWF eng mit seinen Partnerorganisationen aus der Schweiz (Schweizerischer Nationalfonds, SNF) und aus Deutschland (Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG). Diese Zusammenarbeit sieht zur Zeit drei Instrumente zur Förderung der Forschungskooperation zwischen den drei Ländern vor:

Money Follows Researcher ermöglicht es WissenschafterInnen, die von einem der drei Länder in ein anders wechseln, ihre laufenden - durch eine der Förderorganisationen finanzierten Projekte "mitzunehmen".
Für grenzüberschreitende Einzelprojekte kommt seit 2008 das sogenannte "Lead Agency Verfahren" zur Anwendung. Dabei handelt es sich um eine wesentliche Vereinfachung der Beantragung transnationaler Forschungsprojekte. Kern des Verfahrens ist die Möglichkeit, ein gemeinsames Forschungsprojekt mit Partnern aus Deutschland und/oder der Schweiz bei der Förderorganisation des Landes zu beantragen, in dem der Projektschwerpunkt liegt. Diese Förderorganisation führt als "Lead Agency" die Begutachtung nach nationalen Verfahren durch und trifft eine Förderentscheidung. Die andere(n) Förderorganisationen übernehmen die Entscheidung der Lead Agency und fördern im Bewilligungsfall - nach autonomem Beschluss über die Höhe der Förderung - die jeweiligen nationalen Projektteile.

Weitere Informationen zum Lead Agency Verfahren:
> Erläuterungen Lead Agency Verfahren (pdf)
> Antragsformular Joint Projects (doc)

Im Rahmen der Schwerpunkt-Programme (SFB - Spezialforschungs-bereiche, NFN - Nationale Forschungsnetzwerke) können ausländische Projektteile nach dem sog. "Money follows Co-Operation Line"-Verfahren beantragt werden. Dabei ist es möglich, bei einer Förderorganisation Kosten für Projektteile in den Partnerländern zu beantragen, wobei die Grenze bei 30% der Teilprojekte liegt. Der FWF übernimmt die Kosten für die ausländischen Projektteile, wobei hier die FWF Regelungen in Bezug auf die beantragbaren Kosten, die Höhe der Personalsätze (etc.) Anwendung finden. Umgekehrt gilt die selbe Regelung für Anträge die bei SNF bzw. der DFG nach den dort gültigen Richtlinien beantragt werden. In bestimmten Fällen kann alternativ das Lead Agency Verfahren auf Schwerpunkt-Programme angewendet werden. Bei Beantragung von internationalen Schwerpunkt-Programmen ist jedenfalls eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem FWF notwendig.

Ansprechpersonen im FWF
Dr. Christoph Bärenreuter
Tel.: +43-1-505 67 40 DW 8702
E-Mail: christoph.baerenreuter@fwf.ac.at

Dr. Reinhard Belocky
Tel.: +43-1-505 67 40 DW 8701
E-Mail: reinhard.belocky@fwf.ac.at

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