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D-A-CH-Abkommen Im Rahmen des sog. D-A-CH Abkommens kooperiert der FWF eng mit seinen Partnerorganisationen aus der Schweiz (Schweizerischer Nationalfonds, SNF) und aus Deutschland (Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG). Diese Zusammenarbeit sieht zur Zeit drei Instrumente zur Förderung der Forschungskooperation zwischen den drei Ländern vor: Money Follows Researcher ermöglicht es WissenschafterInnen,
die von einem der drei Länder in ein anders wechseln, ihre laufenden
- durch eine der Förderorganisationen finanzierten Projekte "mitzunehmen".
Weitere Informationen zum Lead Agency Verfahren: Im Rahmen der Schwerpunkt-Programme (SFB - Spezialforschungs-bereiche,
NFN - Nationale Forschungsnetzwerke) können ausländische Projektteile
nach dem sog. "Money follows Co-Operation Line"-Verfahren
beantragt werden. Dabei ist es möglich, bei einer Förderorganisation
Kosten für Projektteile in den Partnerländern zu beantragen,
wobei die Grenze bei 30% der Teilprojekte liegt. Der FWF übernimmt
die Kosten für die ausländischen Projektteile, wobei hier die
FWF Regelungen in Bezug auf die beantragbaren Kosten, die Höhe der
Personalsätze (etc.) Anwendung finden. Umgekehrt gilt die selbe Regelung
für Anträge die bei SNF bzw. der DFG nach den dort gültigen
Richtlinien beantragt werden. In bestimmten Fällen kann alternativ
das Lead Agency Verfahren auf Schwerpunkt-Programme angewendet werden.
Bei Beantragung von internationalen Schwerpunkt-Programmen ist jedenfalls
eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem FWF notwendig. Ansprechpersonen im FWF Dr. Reinhard Belocky
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Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39 office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at |
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