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Informationen zu "Money
follows Researcher" Der FWF ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Transfer von Fördergeldern ins Ausland. Dadurch soll die Kontinuität von Forschungsvorhaben, z.B. bei Berufungen in eines der Partnerländer, erhöht werden. Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten:
Für die Mitnahme von FWF-Förderungen in eines der Partnerländer
ist als formale Voraussetzung ein Antrag an das Präsidium des
FWF notwendig. Dieser Antrag kann an den/die zuständige/n wissenschaftliche/n
SachbearbeiterIn geschickt werden der/die den Antrag ans Präsidium
weiterleitet. In dem Antrag müssen folgende Punkte ausgeführt
werden:
Der FWF ermöglicht i.d.R. einen Mitteltransfer nur in Länder
aus denen umgekehrt ebenfalls Mittelrückflüsse möglich
sind.
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Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39 office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at |
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