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Informationen zu "Money follows Researcher"

Der FWF ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Transfer von Fördergeldern ins Ausland. Dadurch soll die Kontinuität von Forschungsvorhaben, z.B. bei Berufungen in eines der Partnerländer, erhöht werden.

Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten:

  • Bewilligte aber noch nicht begonnene Projekte können für maximal 1 Jahr im Partnerland weiterfinanziert werden. Dieser Zeitraum kann u.a. dafür genutzt werden, um bei der Förderorganisation des Partnerlandes in das das Projekt übersiedelt wurde, um eine Anschlussfinanzierung anzusuchen.

  • Laufende Projekte müssen zum Zeitpunkt der Übersiedelung ins Partnerland eine Restlaufzeit von mindestens 6 Monaten aufweisen.

Für die Mitnahme von FWF-Förderungen in eines der Partnerländer ist als formale Voraussetzung ein Antrag an das Präsidium des FWF notwendig. Dieser Antrag kann an den/die zuständige/n wissenschaftliche/n SachbearbeiterIn geschickt werden der/die den Antrag ans Präsidium weiterleitet. In dem Antrag müssen folgende Punkte ausgeführt werden:

  • Zeitplan der Übersiedelung

  • Angaben zur neuen Forschungsstätte (inkl. Angaben zur projektrelevanten Infrastruktur an der neuen Forschungsstätte)

  • Bestätigung der neuen Forschungsstätte, dass die für die Durchführung des Projektes notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird

  • Angaben zu den Auswirkungen der Übersiedelung auf die ursprüngliche Projektplanung

  • Welche Auswirkungen hat die Übersiedelung auf die bestehenden ProjektmitarbeiterInnen?

  • Bei Übersiedelungen von Geräten die im Eigentum der österreichischen Forschungsstätte stehen: Bestätigung dass das Eigentumsrecht an die neue Forschungsstätte abgetreten wird.

Der FWF ermöglicht i.d.R. einen Mitteltransfer nur in Länder aus denen umgekehrt ebenfalls Mittelrückflüsse möglich sind.

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