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Doktoratskollegs (DKs)
Seit Februar 2011 gilt auch bei den Doktoratsprogrammen als Einreichtermin der 30.9.2011
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| Zielgruppe |
ForscherInnengruppen aller Fachdisziplinen an
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österreichischen Universitäten
und
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gemeinnützigen
außeruniversitären Forschungseinrichtungen |
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| Zielsetzung |
Doktoratskollegs sollen Ausbildungszentren für
den hoch qualifizierten akademischen Nachwuchs aus der nationalen
und internationalen Scientific Community bilden. Sie sollen wissenschaftliche
Schwerpunktbildungen an österreichischen Forschungsstätten
unterstützen und die Kontinuität und den Impact derartiger
Schwerpunkte fördern. Ein Doktoratskolleg kann nur an Forschungsstätten
mit Promotionsrecht verankert sein. |
| Anforderungen |
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Ein Doktoratskolleg
ist eine Einheit, in der sich mehrere WissenschafterInnen (mindestens
5, höchstens 20) mit nach internationalen Maßstäben
hochkarätiger Forschungsleistung zusammenschließen,
um - aufbauend auf einem mittelfristig angelegten und klar definierten
(möglichst auch disziplinenübergreifenden) Forschungszusammenhang
- in organisierter Form DoktorandInnen auszubilden. Doktoratskollegs
sollen vor allem in enger Anbindung an bereits geförderte
Exzellenz-Cluster (SFB oder NFN) eingerichtet werden. |
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vorhandene Rahmenbedingungen
(Raum-, Labor- und Geräteausstattung etc.) für hochqualitatives
wissenschaftliches Arbeiten |
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Zusicherung der tragenden
Universität, dass die Ausbildung im DK für die Zuerkennung
des Doktorats akzeptiert wird sowie besondere Unterstützung |
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| Dauer |
12 Jahre, Zwischenbegutachtungen alle vier Jahre
entscheiden über Fortsetzung |
| Höhe |
5 bis 20 Dienstverträge für DoktorandInnen
(in der Regel 1 PHD pro Faculty Mitglied), 1-2 Postdoc-Stellen (nur
mit besonderer Begründung), 100 % Dienstvertrag für eine
administrative Unterstützung (AkademikerIn) sowie Material-,
Reise- und sonstige Kosten, Ausbildungskosten; für maximal je
zwei assoziierte KollegiatInnen pro Faculty Mitglied nur die Ausbildungskosten. |
| Antragstellung |
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laufend, Deadline
für die Konzepteinreichung ist der 30. September jeden Jahres
für Initiativen, die im Folgejahr entschieden werden sollen
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auf Englisch |
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| Vergabe |
Einmal jährlich - immer in der letzten Sitzung
des Jahres durch das Kuratorium
des FWF auf Grundlage einer internationalen Begutachtung |
| Kontakt |
Dr. Sabine Haubenwallner
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