WissenschafterInnen soll ein Höchstmaß an Freiheit und Flexibilität bei der Durchführung ihrer Forschungsarbeiten garantiert werden.
> Details
Anforderungen
internationale Anerkennung
im Forschungsgebiet
Permanente Anstellung an einer österreichischen Forschungsstätte
noch nicht vollendetes 56. Lebensjahr und Lebensmittelpunkt seit zumindest einem Jahr in Österreich zum Zeitpunkt der Nominierung
(= Ende der Nominierungsfrist)
Dauer
5 Jahre
Höhe
Bis EUR 1,5 Mio. pro Preis
Nominierung
Empfehlungen erfolgen durch Vorschlagsberechtigte
Selbstnominierungen
sind ausgeschlossen.
Ende der Nominierungsfrist: 5. Oktober 2011 (Poststempel)
Vergabe
Entscheidung durch
die Internationale START-/Wittgenstein-Jury
auf Grundlage einer internationalen Begutachtung
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien
T +43-1-505 67 40
F +43-1-505 67 39
office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at