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Open Access Policy bei FWF-Projekten

Als Unterzeichner der Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities hat sich der FWF verpflichtet, den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten im Internet nachhaltig zu unterstützen und zu propagieren. In diesem Sinn verpflichtet der FWF alle ProjektleiterInnen und ProjektmitarbeiterInnen, ihre Publikationen durch Open-Access-Medien im Internet frei zugänglich zu machen. Von der Verpflichtung zur Open-Access-Publikation kann nur abgewichen werden, wenn es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Dies ist gegenüber dem FWF bei der Endberichtslegung zu begründen.

Folgendes sollte bei Open Access Aktivitäten berücksichtig werden:

a) Der kostenlose Zugang zu den Publikationen kann entweder durch direkte Veröffentlichung in Open-Access-Organen oder durch die Selbstarchivierung von elektronischen Kopien bereits veröffentlichter Originalbeiträge in disziplinspezifischen oder institutionellen Repositorien gewährleistet werden. Von der Verpflichtung zu Open Access kann nur abgewichen werden, wenn es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Gibt es Embargozeiten, vor deren Ablauf die Selbstarchivierung bereits publizierter Forschungsergebnisse in disziplinspezifischen oder institutionellen Repositorien nicht gestattet wird, sollten diese nicht länger als sechs Monate (in Ausnahmefällen zwölf Monate) betragen. Gibt es längere Embargozeiten oder erlauben einige Publikationsorgane überhaupt keine Selbstarchivierung, sollten die WissenschafterInnen ausdrücklich auf die Open-Access-Policy des FWF hinweisen.

b) Kosten für wissenschaftliche, in referierten Fachorganen veröffentlichte Publikationen können bis zu 3 Jahre nach Projektende in allen FWF-Programmen beantragt werden. Dazu zählen bei Zeitschriftenartikeln Kosten für Open Access, page charges, submission fees und Farbabbildungen. Bei Monographien, Proceedings und Sammelbänden können ausschließlich Kosten, geltend gemacht werden, wenn sich der Verlag zu Open Access verpflichtet. Bei Selbstständigen Publikationen, die durch den FWF gefördert werden, kann zusätzlich zu Druck- und Übersetzungskosten ein Open-Access-Zuschuss beantragt werden: siehe: "Publikations- und Kommunikationsförderung" des FWF: http://www.fwf.ac.at/de/projects/index.html

c) Gehören die Publikationen, die aus dem Projekt hervorgehen, in den Bereich der Life Sciences (oder verwandte Themenbereiche) und werden daher in PubMed gelistet, sind die Projektbeteiligten aufgefordert, ihre referierten Publikationen im Volltextarchiv UKPMC frei zugänglich zu machen. Davon betroffene Projekte werden von UKPMC per E-Mail gesondert informiert. Für Details siehe: http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/pubmed.pdf

d) Forschungsdaten, die mit FWF-Mitteln erhoben und/oder ausgewertet werden, sollen - soweit rechtlich möglich - nach der Erstverwertung durch die ProjektleiterInnen und Projekt-mitarbeiterInnen gemäß disziplinspezifischen Standards spätestens 2 Jahren nach Projektende in disziplinspezifischen oder institutionellen Repositorien freizugänglich gemacht werden.

e) Die Projektleitung verpflichtet sich ferner zur Erwähnung des FWF bei jeder Präsentation und/oder Veröffentlichung von Forschungsergebnissen aus einem vom FWF geförderten Projekt. Auf folgende konsistente Nennung ist dabei strikt zu achten: Austrian Science Fund (FWF): [Projektnummer]

f) Die Open-Access-Aktivitäten sind in allfälligen Berichten an den FWF anzuführen, gegebenenfalls ist zu begründen, warum die Open Access Policy aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden konnte.

Hintergrundinformationen zu Open Access
> www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/informationen_oa.html

Informationsquellen zu Open Access
> www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/informationsquellen_oa.html

FWF-Kontakt
Dr. Falk Reckling
Tel.: +43-1-505 67 40 - 8301
Email: falk.reckling@fwf.ac.at

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> Open Access Policy for FWF-funded projects (english version)
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