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Access Policy bei FWF-Projekten
Als Unterzeichner der "Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities" hat sich der FWF verpflichtet, den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten im Internet nachhaltig zu unterstützen und zu propagieren. In diesem Sinn verpflichtet der FWF alle ProjektleiterInnen und ProjektmitarbeiterInnen, ihre Publikationen durch Open-Access-Medien im Internet frei zugänglich zu machen. Von der Verpflichtung zur Open-Access-Publikation kann nur abgewichen werden, wenn es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Dies ist gegenüber dem FWF bei der Endberichtslegung zu begründen. Folgendes sollte bei Open Access Aktivitäten berücksichtig
werden: a) Der kostenlose Zugang zu den Publikationen kann entweder durch direkte Veröffentlichung in Open-Access-Organen oder durch die Selbstarchivierung von elektronischen Kopien bereits veröffentlichter Originalbeiträge in disziplinspezifischen oder institutionellen Repositorien gewährleistet werden. Von der Verpflichtung zu Open Access kann nur abgewichen werden, wenn es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Gibt es Embargozeiten, vor deren Ablauf die Selbstarchivierung bereits publizierter Forschungsergebnisse in disziplinspezifischen oder institutionellen Repositorien nicht gestattet wird, sollten diese nicht länger als sechs Monate (in Ausnahmefällen zwölf Monate) betragen. Gibt es längere Embargozeiten oder erlauben einige Publikationsorgane überhaupt keine Selbstarchivierung, sollten die WissenschafterInnen ausdrücklich auf die Open-Access-Policy des FWF hinweisen. b) Kosten für wissenschaftliche, in referierten Fachorganen veröffentlichte Publikationen können bis zu 3 Jahre nach Projektende in allen FWF-Programmen beantragt werden. Dazu zählen bei Zeitschriftenartikeln Kosten für Open Access, page charges, submission fees und Farbabbildungen. Bei Monographien, Proceedings und Sammelbänden können ausschließlich Kosten, geltend gemacht werden, wenn sich der Verlag zu Open Access verpflichtet. Bei Selbstständigen Publikationen, die durch den FWF gefördert werden, kann zusätzlich zu Druck- und Übersetzungskosten ein Open-Access-Zuschuss beantragt werden: siehe: "Publikations- und Kommunikationsförderung" des FWF: http://www.fwf.ac.at/de/projects/index.html c) Forschungsdaten, die mit FWF-Mitteln erhoben und/oder ausgewertet
werden, sollen - soweit rechtlich möglich - nach der Erstverwertung
durch die ProjektleiterInnen und ProjektmitarbeiterInnen gemäß
disziplinspezifischen Standards spätestens 2 Jahren nach Projektende
in disziplinspezifischen oder institutionellen Repositorien frei zugänglich
gemacht werden. d) Die Projektleitung verpflichtet sich ferner zur Erwähnung des
FWF bei jeder Präsentation und/oder Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
aus einem vom FWF geförderten Projekt. Auf folgende konsistente Nennung
ist dabei strikt zu achten: Austrian Science Fund (FWF): [Projektnummer] e) Die Open-Access-Aktivitäten sind in allfälligen Berichten an den FWF anzuführen, gegebenenfalls ist zu begründen, warum die Open Access Policy aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden konnte. Ergänzende Information Hintergrundinformationen zu Open Access: Informationsquellen zu Open Access: FWF-Kontakt
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Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) Haus der Forschung, Sensengasse 1, A-1090 Wien T +43-1-505 67 40 F +43-1-505 67 39 office@fwf.ac.at - www.fwf.ac.at |
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