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FAQ: Warum Open Access?

Open Access ist keine Erfindung oder Zwangsmaßnahme von Förderorganisationen, sondern basiert auf vielen bottom up Initiativen von WissenschafterInnen aller Disziplinen, denen es um die Wahrung eines kostengünstigen und freien Zugangs zu Forschungsergebnissen geht. Die Open Access Policy stellt nicht die Freiheit der WissenschafterInnen in Frage, in einem Organ ihrer Wahl zu publizieren. Vielmehr ist es ein zentrales Anliegen vieler WissenschafterInnen und Förderorganisationen, der Scientific Community Informationen über ihre Rechte, Möglichkeiten aber auch über ihre Verantwortung als öffentlich geförderte ForscherInnen bereitzustellen.

1. Was ist das Problem der vorherrschenden Publikationsmedien?
Problem "Öffentlicher Güter": Öffentliche Einrichtungen müssen Ergebnisse (Publikationen) einer bereits durch öffentliche Mittel finanzierten Forschung zu immer weiter ansteigenden Kosten von den Verlagen "zurückkaufen".

Kostenproblem: Die Kosten für die Veröffentlichung und Verbreitung von Fachzeitschriften sind in den letzten Jahren geradezu explodiert, sodass kaum noch alle relevanten Publikationen angeschafft werden.

Verfügungsproblem: Die Autoren von öffentlich finanzierter Forschung müssen in der Regel alle Rechte an die Verlage abtreten, Weiterverwertungen werden damit erschwert.

Zugangsproblem: Aus all dem folgen wachsende Schwierigkeiten beim transparenten Zugang zu Forschungsergebnissen.

2. Was sind die Ziele von Open Access?
Impact: Schon jetzt zeigen empirische Studien, dass Open Access den Verbreitungsgrad von Publikationen erhöht: https://dspace.lboro.ac.uk/dspace-jspui/handle/2134/4089

Geschwindigkeit: Die oft langwierigen Veröffentlichungszeiten können durch Open Access signifikant verringert werden.

Kosten: Open Access trägt mittelfristig zur Stabilisierung und langfristig zur Reduzierung der Anschaffungskosten für Publikationen bei.

Marktzugang: Vor allem für kleinere Fachgebiete eröffnet sich durch Open Access ein günstigerer Markteintritt.

Wissensvernetzung: Mit Open Access lassen sich Hintergrundinformationen wie Rohdatenzugriffe, Visualisierungen oder Verlinkungen zu anderen Publikationen integrieren.

Qualitätssicherung: Open Access beeinträchtigt nicht die Peer Review, sondern kann sie sogar erweitern, u.a. durch Verfahren bei dem die Gutachten frei zugänglich sind und die entsprechende Community Stellung nehmen kann (open Peer Review).

Scientific Fraud: Der freie Zugriff zu den Publikationen verbessert Aufdeckungsmöglichkeiten von wissenschaftlichem Fehlverhalten.

3. Wie erfüllt man die Open Access Policy des FWF?
Es gibt folgende 4 Möglichkeiten Open Access zu publizieren:

a) Open Access Zeitschriften/Verlage gewährleisten den unmittelbaren, freien und qualitätsgeprüften (Peer Review) Zugang zu allen Artikeln oder Büchern. Abhängig von der Disziplin und dem Aufwand erheben einige Zeitschriften/Verlage Gebühren von den AutorInnen (getragen i.d.R. von den Förderorganisationen wie dem FWF). Für eine Übersicht von Open Access Zeitschriften: http://www.doaj.org/

Von ca. 25.000 Fachzeitschriften veröffentlichen fast 4.500 nach diesem sogenannten "Gold Road" Modell (mit einem derzeitigen Wachstum von ca. 2 Zeitschriften pro Tag). Offenkundig eröffnet sich damit ein neuer Markt, der bis jetzt von einer Handvoll Großanbieter dominiert ist.

b) Hybrid-Zeitschriften stellen eine Option einer Reihe von Verlagen und Fachgesellschaften dar, Artikel in konventionellen Zeitschriften frei zugänglich zu machen. Alle internationalen Großverlage bieten mittlerweile für viele ihrer Zeitschriften (ca. 3.500) eine solche "Freikaufoption" an. D.h. der Artikel kann gegen Bezahlung (i.d.R. durch Förderorganisationen wie den FWF) frei zugänglich gemacht werden: http://www.sherpa.ac.uk/romeo/PaidOA.html

c) Postprints bedeutet die frei zugängliche elektronische Selbst-Archivierung von Artikeln, Beiträgen oder Büchern, die bereits in klassischen Publikationsorganen erschienen sind. Gibt es Embargozeiten, vor deren Ablauf die Selbstarchivierung bereits publizierter Forschungsergebnisse in disziplinspezifischen oder institutionellen Repositorien nicht gestattet wird, sollten diese nicht länger als sechs Monate (in Ausnahmefällen zwölf Monate) betragen. Gibt es längere Embargozeiten oder erlauben einige Publikationsorgane überhaupt keine Selbstarchivierung, sollten die WissenschafterInnen ausdrücklich auf die Open Access Policy des FWF hinweisen.
Von 653 untersuchten Verlagen erlauben 53% (darunter faktisch alle Großverlage) die zeitgleiche oder zeitnahe, frei zugängliche Selbstarchivierung der elektronischen Kopien (Postprint) eines Artikels, der in einer konventionellen Zeitschrift erschienen ist (sogenannte "Green Road"): http://romeo.eprints.org/stats.php

d) Preprints ist die frei zugängliche elektronische Selbstarchivierung von Vorabversionen von Artikeln, Beiträgen oder Büchern, die noch keinem Peer Review Verfahren unterzogen wurden.
Diese Variante ist für sich allein genommen nicht optimal, da damit noch nicht die finale Version frei zugänglich ist, sie sollte daher nur in Verbindung mit einer der anderen Varianten gewählt werden.

4. Wo kann man Preprints und Postprints archivieren?
Hier macht der FWF keine Vorschriften, dies können die eigene Projekthomepage, Repositorien der Forschungsstätten oder internationale fachspezifische Repositorien sein. Wichtig ist, dass eine langfristige Archivierung gesichert ist.
Für Post- und Preprints wurden fast 1.500 Ablagearchive (Repositorien) weltweit eingerichtet, die am stärksten frequentierten sind u.a. in den Naturwissenschaften www.arxiv.org, in den Computerwissenschaften http://citeseer.ist.psu.edu/, in den Sozial- und Geisteswissenschaften www.ssrn.com, in den Lebenswissenschaften www.pubmedcentral.nih.gov oder in den Wirtschaftswissenschaften http://repec.org/.
Die dort archivierten Publikationen können dann mit den FWF-Projektwebsites, die verpflichtend anzulegen sind, verlinkt werden.

5. Wer deckt die Kosten für Open Access?
Die Kosten für Open Access Zeitschriften/Verlage wie auch für die Freischaltung in Hybrid-Zeitschriften finanziert der FWF bis drei Jahre nach Projektende per formlosem Zusatzantrag. Für Buchpublikationen, die vom FWF begutachtet werden, gibt es einen Open Access Zuschuss:
Referierte Publikationen: www.fwf.ac.at/de/projects/referierte_publikationen.html
Selbständige Publikationen: www.fwf.ac.at/de/projects/selbststaendige_publikationen.html
Übersetzungskosten: www.fwf.ac.at/de/projects/uebersetzungen_publikationen.html

Alle weiteren Maßnahmen, die Open Access Publikationen unterstützen, können u.a. aus dem Globalbudget der FWF-Projekte gedeckt werden.

6. Wann muss man der Open Access Policy nicht folgen?
Der Open Access Policy muss dann nicht gefolgt werden, wenn es die Vertragsbedingungen der Verlage in keiner Weise zulassen. Allerdings fordert der FWF alle WissenschafterInnen auf, bei den Verlagen auf die Open Access Policies des FWF und anderer internationaler Fördergeber (u.a. ERC, NIH, SNF, British Research Councils) hinzuweisen und ggf. akzeptable Embargozeiten für eine elektronische Selbstarchivierung auszuhandeln.

7. Wie überprüft der FWF die Open Access Aktivitäten?
Die Open Access Aktivitäten müssen im Endbericht kurz aufgeführt werden, ggf. muss begründet werden, warum der Open Access Policy nicht gefolgt werden konnte.

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