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Presseaussendung

Kommission für wissenschaftliche Integrität ist konstituiert

Hochkarätiges, international zusammengesetztes Gremium nimmt unter der Vorsitzführung von Ulrike Beisiegel die Arbeit für die im Aufbau befindliche Agentur für wissenschaftliche Integrität auf.

Am 24. Juni 2009 fand in den Räumlichkeiten des FWF die konstituierende Sitzung der Kommission für wissenschaftliche Integrität, dem Herzstück der Agentur für wissenschaftliche Integrität, statt. Auf der Tagesordnung standen neben der Konstituierung die Wahl der Vorsitzenden und die Beratung über die weiteren, vorbereitenden Schritte, die bis zur Aufnahme der operativen Tätigkeit zu setzen sind. Die auf Vorschlag des österreichischen Wissenschaftsrats für zwei Jahre bestellten Mitglieder der Kommission für wissenschaftliche Integrität wählten aus ihrer Mitte Frau Professor Dr. Ulrike Beisiegel zur Vorsitzenden der Kommission. Die Kommission für wissenschaftliche Integrität setzt sich aus folgenden Persönlichkeiten mit folgenden Zuständigkeitsbereichen zusammen:

Prof. Dr. Ulrike BEISIEGEL (Vorsitzende) Institut für Biochemie und Molekularbiologie II: Molekulare Zellbiologie, Universitäts-Klinikum Hamburg-Eppendorf, Universität Hamburg zuständig für den Bereich Lebenswissenschaften
Prof. Dr. Pieter C. EMMER Department of History - Section of General History, Universität Leiden zuständig für den Bereich Geisteswissenschaften
Prof. Dr. Paul KLEIHUES Department of Pathology, Universitätsspital Zürich zuständig für den Bereich Medizin
Prof. Dr. Gerhard WEGNER Max-Planck-Institut für Polymerforschung, Mainz zuständig für den Bereich Natur- und Technikwissenschaften
Prof. Dr. Peter WEINGART Institut für Wissenschafts- und Technikforschung, Universität Bielefeld zuständig für den Bereich Sozialwissenschaften
Prof. Dr. Robert REBHAHN Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien Rechtswissenschaften, beratendes Mitglied der Kommission

Innerhalb der Agentur für wissenschaftliche Integrität kommt der Kommission die Aufgabe zu, Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Österreich nachzugehen und auf Grundlage der von ihr angestellten Untersuchung zu bewerten.

Zu den Aufgaben und Kompetenzen der Mitglieder der Kommission zählen unter anderem die Erhebung des relevanten Sachverhalts bei vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten, die Erstellung von Gutachten auf Grundlage des erhobenen Sachverhalts bei vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten (unter allfälliger Beiziehung von Fachexperten aus dem In- und Ausland), die Beratung der Mitglieder bei der Einrichtung von Verfahren zur Behandlung von vermutetem wissenschaftlichem Fehlverhalten, Vorschläge zur Verbesserung des österreichischen Wissenschaftssystems hinsichtlich Problemstellungen der wissenschaftlicher Integrität, die Durchführung von Schlichtungsverfahren bei vermutetem wissenschaftlichem Fehlverhalten sowie die Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Die Kommission für wissenschaftliche Integrität hat sich im Zuge ihrer Konstituierung auf die Eckpunkte einer Geschäftsordnung geeinigt, die die Vorgehensweise bei Anrufung der Kommission regeln wird. Diese Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung der Generalversammlung des Trägervereins der Agentur. Die Kommission kann ihre Tätigkeit somit beginnen.

Die Agentur wird über eine Geschäftsstelle verfügen, die die Kommission unterstützen wird. Kernaufgabe der Geschäftsstelle wird es sein, die an die Kommission herangetragenen Fälle zur Entscheidung vorzubereiten.

Die Agentur für wissenschaftliche Integrität ist weder eine Entscheidungsinstanz noch eine rechtssprechende Organisationseinheit. Ihr kommt die Aufgabe zu, eine neutrale und sachorientierte Plattform zu bieten, um (vermeintlichen) Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens objektiv auf den Grund gehen zu können. Betroffene Personen und Institutionen erhalten die Chance, diese neue und unabhängige Ressource zu nutzen, um eine unvoreingenommene, kompetente Auskunft zu erhalten, wie ein vorgelegter Fall eines allfälligen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu beurteilen ist. Die normative Kraft der Kommissionsarbeit soll aus der vorbehaltlosen, sachorientierten Prüfung von Verdachtsfällen resultieren und soll sie zu einer wichtigen Orientierungsgröße für wissenschaftliche Integrität in Österreich werden lassen.

Die Gründung der Agentur für wissenschaftliche Integrität zeigt exemplarisch, wie Initiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung ‚bottom up' zustande kommen können. Voraussetzung dafür ist ein ausgeprägtes Problembewusstsein bei allen Beteiligten und ein Grundkonsens, dass die Fähigkeit zur Selbstreinigung ein tragfähiges Fundament der Scientific Community ist. Gegenwärtig sind 15 Universitäten, zwei Forschungs(träger)-Einrichtungen und zwei Forschungsförderungsorganisationen Mitglieder des Trägervereins "Agentur für wissenschaftliche Integrität".

Nähere Informationen zur Agentur für wissenschaftliche Integrität sind ab sofort abrufbar unter:
http://www.oeawi.at

Wien, 25. Juni 2009

Rückfragen
Mag. Stefan Bernhardt

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