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Presseaussendung

Luxemburgisch-österreichisches Kooperationsabkommen zur Intensivierung der Zusammenarbeit von Forscherinnen und Forschern aus beiden Ländern

Ein Abkommen zwischen dem luxemburgischen Fonds National de la Recherche (FNR) und dem österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) im Rahmen des so genannten Lead-Agency-Verfahrens erleichtert in Zukunft maßgeblich die Realisierung grenzüberschreitender Forschungsprojekte in beiden Ländern.

National organisierte Forschungsförderungsagenturen gehören mit den von ihnen investierten öffentlichen Forschungsmitteln zu den wichtigsten Akteuren für die schrittweise Realisierung des Europäischen Forschungsraums. Organisationen, wie dem FNR oder dem FWF, kommt die Rolle zu, gegenwärtig existierende Hürden für die Planung und Umsetzung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu beseitigen.

Eines der wirkungsvollsten Instrumente in diesem Bereich stellt das so genannte Lead-Agency-Verfahren dar, wie es heute von Yves Elsen, Präsident des FNR, und Christoph Kratky, Präsident des FWF, für die Länder Luxemburg und Österreich unterzeichnet wurde.

Das Lead-Agency-Verfahren stellt eine wesentliche Vereinfachung der Beantragung transnationaler Forschungsvorhaben dar. Kern des Verfahrens ist die Möglichkeit, ein gemeinsames Forschungsprojekt mit Partnerinnen und Partnern aus beiden Ländern mit einem gemeinsamen Antrag bei einer der beiden nationalen Agenturen, FNR bzw. FWF, einzureichen. Der Antrag ist zukünftig bei derjenigen Förderorganisation zu stellen, bei der der größere finanzielle Anteil beantragt wird. Es gelten dann vorrangig die formalen Vorgaben dieser Organisation.

Diese Organisation, konkret FNR oder FWF, agiert sodann als Lead Agency für den gesamten Forschungsantrag, führt die Begutachtung nach national geltenden Standards durch und entscheidet über den Antrag. Es ist vorgesehen, dass die Partnerorganisation diese Entscheidung der Lead Agency übernimmt und im Bewilligungsfall die nationalen Projektteile fördert.

Ein grenzüberschreitendes Projekt, das im Rahmen des Lead-Agency-Verfahrens beantragt wird, muss so angelegt sein, dass die Teile der Partner in den einzelnen Ländern kein eigenständiges Projekt darstellen und deshalb nicht getrennt durchgeführt und gefördert werden können. Es wird erwartet, dass alle am grenzüberschreitenden Projekt beteiligten Personen einen maßgeblichen wissenschaftlichen Beitrag zum Gesamtvorhaben leisten.

„Was sich prima vista als kleine administrative Verbesserung darstellt, ist in der Realität ein klares Signal unserer Organisationen als nationale Förderungsagenturen, dass uns der gemeinsame Europäische Forschungsraum ein Anliegen ist, das wir mit dem Lead-Agency-Verfahren zum Wohle der Grundlagenforschung beider Länder tatkräftig unterstützen werden“, so Yves Elsen und Christoph Kratky im Zuge der Abkommensunterzeichnung am 31. Jänner 2012 in Luxemburg.

Wien, 31. Jänner 2012

Rückfragen
FWF – Der Wissenschaftsfonds
Mag. Stefan Bernhardt, MBA
Tel.: +43 1 5056740 -8111

FNR – Fonds National de la Recherche
Michèle Jentges-Glesener
Tel.: +352 261925 -43
michele.jentges@fnr.lu

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