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Ready for Take-Off: www.luftfahrtrecht.at Alle für das österreichische Luftfahrtrecht relevanten Informationen sind nun erstmals online und kommentiert verfügbar. Damit können JuristInnen sowie TeilnehmerInnen am Luftverkehr auf eine vollständige und aktuelle Sammlung von Normen, Gerichtsentscheidungen und Kommentierungen zugreifen. Die Datenbank ist das Ergebnis eines Projekts des Wissenschaftsfonds FWF im Rahmen des Translational Research Programms. Das Projekt schließt an eine vor 30 Jahren eingestellte Gesetzes-Kommentierung auf digitale Weise an und berücksichtigt auch die Auswirkungen des österreichischen EU-Beitritts auf das nationale Luftfahrtrecht. Das Cockpit moderner Flugzeuge ist auf dem neuesten Stand der Technik. Informationen über den Flieger und seine Umgebung stehen digital und aktuell zur Verfügung. PilotInnen können so gut informiert entscheiden. Anders die Situation für "PilotInnen" des österreichischen Luftfahrtrechts: Informationen lagen bisher nur gedruckt und z. T. veraltet vor. Ein Projekt an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) in Zusammenarbeit mit dem Institut für österreichisches und internationales Luftfahrtrecht in Graz sorgte nun dafür, dass die Dokumentation des Luftfahrtrechts in Österreich im 21. Jahrhundert angekommen ist. Alles, was Recht ist Eine solche Aufbereitung war dringend notwendig: Zum einen wurde die Kommentierung – also die Erläuterung der Gesetzestexte – des österreichischen Luftfahrtrechts vor 30 Jahren eingestellt. Zum anderen änderte sich mit dem EU-Beitritt Österreichs die Grundlage der geltenden Rechtsnormen fundamental. Zu der Komplexität der nun gültigen Rechtsnormen meint Prof. Stadlmeier: "Das rechtliche Regelwerk für die Zivilluftfahrt in Österreich hat seinen Ursprung in vier zentralen Quellen. Erstens in den Standards und Empfehlungen der International Civil Aviation Organisation (ICAO). Zweitens in noch bestehenden Standards der Joint Aviation Authorities (JAA). Drittens im europäischen Unionsrecht und viertens in den nationalen Gesetzen Österreichs." Recht-Schaffend Das vom FWF unterstützte Projekt trägt somit dazu bei, dass PilotInnen, FluglehrerInnen, LuftfahrzeugbetreiberInnen und einschlägige RechtsanwältInnen nun umfassend aufbereitete Informationen erhalten. Dabei betrifft das Luftfahrtrecht – und seine Auslegung – jedoch fast jeden. Denn egal, ob der Koffer auf dem Flug verloren geht oder die Maschine verspätet ist – auch die Ansprüche von Flugreisenden gegenüber den Luftfahrtsgesellschaften (und umgekehrt) werden durch dieses Regelwerk definiert. Wien, 20. Dezember 2010
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