Antragstellung aus dem Ausland
Zielgruppe
Hoch qualifizierte Wissenschafterinnen und Wissenschafter aller Fachdisziplinen, die an einer österreichischen Forschungsstätte zur weiteren Entwicklung der Wissenschaften beitragen können.
Ausschlaggebend für die Antragsberechtigung in den verschiedenen Programmen ist entweder die Anbindung per Dienstvertrag an eine österreichische Forschungsstätte oder das Territorialitätsprinzip. Dieses gilt als erfüllt, wenn:
Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder während der letzten zehn Jahre den Lebensmittelpunkt mindestens drei Jahre in Österreich gehabt haben oder die letzten zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung durchgängig in Österreich wissenschaftlich tätig gewesen sind.
Angebote
- Wenn die Projektleitung und gleichzeitige Finanzierung des eigenen Gehaltes geplant ist
a) Bei Nichterfüllung des Territorialitätsprinzips stehen folgende Programme mit einer Incoming-Option zur Verfügung:
Das ESPRIT-Programm steht hoch qualifizierten Postdocs aller Fachdisziplinen am Beginn ihrer wissenschaftlichen Karriere offen, die an einer österreichischen Forschungsstätte ein eigenständiges Forschungsprojekt durchführen.
Das START-Programm soll ForscherInnen (mind. zwei bis max. acht Jahre nach Promotion) die Möglichkeit bieten, auf längere Sicht und finanziell weitgehend abgesichert, ihre Forschungsarbeiten zu planen. ProjektleiterInnen sollen sich durch den eigenverantwortlichen Aufbau bzw. Ausbau und Leitung einer Arbeitsgruppe für eine Führungsposition im Wissenschaftssystem (insbesondere als HochschullehrerIn im In- oder Ausland) qualifizieren.
Das PEEK-Programm dient zur Förderung von innovativer Arts-based Research von hoher Qualität, wobei die künstlerische Praxis eine zentrale Rolle bei der Fragestellung spielt.
b) Bei Erfüllung des Territorialitätsprinzips kann in allen Programmen beantragt werden, in denen eine Selbstantragstellung möglich ist bzw. in Programmen, die die Finanzierung des eigenen Gehaltes per se vorsehen (Karriereentwicklung für Wissenschafterinnen, Erwin Schrödinger Programm):
Unter einem Selbstantrag versteht der FWF, dass das Gehalt der Projektleiterin/des Projektleiters aus den Mitteln des Forschungsvorhabens teil- oder gänzlich finanziert werden soll. Eine Selbstantragstellung ist möglich in den Kategorien Einzelprojekte, Internationale Programme, Spezialforschungsbereiche, START-Programm, Programm Klinische Forschung (KLIF) und Programm zur Entwicklung und Erschließung der Künste (PEEK).
- Wenn die Projektleitung geplant ist und das eigene Gehalt von der Forschungsstätte, an der das Projekt durchgeführt werden soll, finanziert wird
a) Bei Berufung an eine/r österreichische/n Forschungsstätte:
ForscherInnen, die bereits eine fixe Berufungs- bzw. Anstellungszusage einer österreichischen Forschungsstätte haben, können in allen FWF-Förderungsprogrammen vor offiziellem Dienstantritt einen Antrag stellen. Der Zeitpunkt der Antragstellung sollte so gewählt werden, dass ein Projektbeginn mit offiziellem Dienstantritt möglich ist.
b) Bei 25% -iger Anbindung per Dienstvertrag an eine österreichische Forschungsstätte kann nach Rücksprache mit dem FWF in folgenden Programmen ein Antrag gestellt werden:
Einzelprojekte, KLIF, PEEK, Internationale Programme und SFB
Eine Antragsberechtigung besteht, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung eines Förderungsantrages ein echter, nicht vom FWF finanzierter Dienstvertrag im Mindestbeschäftigungsausmaß von 25% mit der Forschungsstätte besteht und für die geplante Dauer des Projektes garantiert wird. Vor der Antragstellung muss jedenfalls der Nachweis über eine entsprechende Anstellung und eine kurze Projektvorstellung inkl. Durchführungsplan, der Angaben zu Anwesenheit vor Ort und Vertretungsregelungen etc. beinhalten soll, zur Genehmigung durch den FWF vorgelegt werden.
Vor Einreichung des Ansuchens sollte jedenfalls Rücksprache mit den jeweils zuständigen Fachabteilungen oder dem zuständigen
Programm-Management gehalten werden.
Für die Beteiligung an einem Doktoratskolleg sind die genauen Regelungen beim Programm-Management zu erfragen.
Antragstellung
Es wird jedenfalls empfohlen im Vorfeld einer Beantragung unter den o.a. Voraussetzungen Rücksprache mit dem FWF zu halten.