Antragstellung aus dem Ausland
Zielgruppe
FWF-Programme richten sich an hoch qualifizierte Wissenschaftler:innen aller Fachdisziplinen, die an einer österreichischen Forschungsstätte zur Weiterentwicklung der Wissenschaften beitragen können.
Für eine Antragstellung aus dem Ausland gelten generell die in den Antragsrichtlinien der Förderprogramme dargelegten Regelungen.
Der:Die Projektleiter:in bzw. Konsortiumsmitglieder (bei kooperativen Programmen) muss/müssen im Vorfeld der Antragstellung die österreichische Forschungsstätte, an der das Projekt durchgeführt werden soll, kontaktieren und die forschungsstättenspezifischen Voraussetzungen mit ihr abklären.
Der FWF unterscheidet bei der Abwicklung der Förderprogramme zwischen zwei Fördermodi:
- PROFI-Modus: Die Förderung erfolgt über die Forschungsinstitution, d. h., die Forschungsstätte reicht den Antrag formal ein und ist im Falle der Bewilligung auch Vertragspartnerin.
- Ad-personam-Modus: Die Förderung erfolgt direkt über den:die Projektleiter:in.
PROFI-Programme
Folgende Programme werden im PROFI-Modus abgewickelt:
Einzelprojekte, 1000 Ideen, ESPRIT, START sowie alle kooperativen Programme: Spezialforschungsbereiche, Forschungsgruppen, doc.funds, doc.funds.connect, #ConnectingMinds, Clusters of Excellence, Emerging Fields.
Falls nicht abweichend in den jeweiligen Antragsrichtlinien dargelegt, gelten für diese Programme die untenstehenden Regeln für die Antragstellung aus dem Ausland.
Generell gilt: Der:Die Projektleiter:in bzw. Konsortiumsmitglieder (bei kooperativen Programmen) muss/müssen zum Zeitpunkt des Projektbeginns an der antragstellenden österreichischen Forschungsstätte (Trägerforschungsstätte) angestellt sein und wird/werden entweder durch die Forschungsstätte oder durch das Projekt im Rahmen der eigenen Stelle (falls dies im jeweiligen Programm vorgesehen ist) finanziert. Angaben zum Ausmaß der Anstellung sowie weitere Bedingungen finden sich in den jeweiligen Antragsrichtlinien.
In den meisten PROFI-Programmen gilt: Projektleiter:innen sowie Konsortiumsmitglieder (in kooperativen Programmen), die während der Projektdurchführung überwiegend im Ausland tätig sind, können als Projektleiter:innen bzw. Konsortiumsmitglieder fungieren, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die gesamte beantragte Projektlaufzeit mit einem nicht vom FWF finanzierten Dienstvertrag zu mind. 25 % an der antragstellenden österreichischen Forschungsstätte beschäftigt sind. Für Koordinator:innen (bei kooperativen Programmen) gelten zumeist besondere Voraussetzungen, die in den jeweiligen Antragsrichtlinien beschrieben sind.
Vor Einreichung des Ansuchens sollte jedenfalls Rücksprache mit der jeweils zuständigen Fachabteilung oder dem zuständigen Programm-Management gehalten werden.
Ad-personam-Programme
Folgende Programme, die schrittweise bis Ende 2023 in den PROFI-Modus überführt werden, werden derzeit noch im Ad-personam-Modus abgewickelt:
Elise Richter, Elise-Richter-PEEK, Erwin Schrödinger, Internationale Programme, Klinische Forschung, PEEK, Referierte Publikationen, Selbstständige Publikationen, Top Citizen Science, Wissenschaftskommunikation.
Ausschlaggebend für die Antragsberechtigung in diesen Programmen ist entweder die Anbindung per Dienstvertrag an eine österreichische Forschungsstätte oder das Territorialitätsprinzip.
Das Territorialitätsprinzip ist erfüllt, wenn Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder während der letzten zehn Jahre den Lebensmittelpunkt mindestens drei Jahre in Österreich gehabt haben oder die letzten zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung durchgängig in Österreich wissenschaftlich tätig gewesen sind.
Projektleitung und Finanzierung des eigenen Gehaltes aus Projektmitteln (= Selbstantragstellung)
- Bei Erfüllung des Territorialitätsprinzips kann in allen Ad-personam-Programmen beantragt werden, in denen eine Selbstantragstellung möglich ist, bzw. in Programmen, die die Finanzierung des eigenen Gehalts per se vorsehen.
- Bei Nichterfüllung des Territorialitätsprinzips ist eine Antragstellung mit Finanzierung des eigenen Gehalts als Projektleiter:in i. d. R. nicht möglich (siehe auch Informationen zur Selbstantragstellung (pdf, 76KB)). Im PEEK-Programm hingegen ist eine Antragstellung ohne Erfüllung des Territorialitätsprinzips möglich. Für die Programme Elise Richter bzw. Elise-Richter-PEEK werden spezifische Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip in den Antragsrichtlinien dargelegt.
Projektleitung und Finanzierung des eigenen Gehalts durch die Forschungsstätte, an der das Projekt durchgeführt werden soll
- Bei Berufung an eine österreichische Forschungsstätte:
Forscher:innen, die bereits eine fixe Berufungs- bzw. Anstellungszusage einer österreichischen Forschungsstätte haben, können in allen FWF-Programmen vor offiziellem Dienstantritt einen Antrag stellen. Der Zeitpunkt der Antragstellung sollte so gewählt werden, dass ein Projektbeginn mit offiziellem Dienstantritt möglich ist. - Bei 25%iger Anbindung per Dienstvertrag an eine österreichische Forschungsstätte kann nach Rücksprache mit dem FWF im Programm Klinische Forschung und in internationalen Programmen ein Antrag gestellt werden.
Eine Antragsberechtigung besteht, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung eines Antrags ein nicht vom FWF finanzierter Dienstvertrag im Mindestbeschäftigungsausmaß von 25 % mit der Forschungsstätte besteht und für die geplante Projektlaufzeit garantiert wird. Vor der Antragstellung muss jedenfalls der Nachweis über eine entsprechende Anstellung und eine kurze Projektvorstellung inkl. Durchführungsplan, der Angaben zu Anwesenheit vor Ort und Vertretungsregelungen etc. beinhalten soll, dem FWF zur Genehmigung vorgelegt werden. Vor Einreichung des Ansuchens sollte jedenfalls Rücksprache mit der jeweils zuständigen Fachabteilung oder dem zuständigen Programm-Management gehalten werden. - Es gelten besondere Bedingungen für die Programme Referierte Publikationen, Selbstständige Publikationen, Top Citizen Science sowie Wissenschaftskommunikation, wo für eine Antragstellung andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Diese finden sich in den jeweiligen Antragsrichtlinien.