Neuplanungen und Folgeanträge

Bei abgelehnten und in überarbeiteter Form wieder neu eingereichten Projekten sowie bei Folgeanträgen (Förderungsanträge, die thematisch ein abgeschlossenes Projekt fortsetzen) ist der FWF bemüht, immer sowohl vormalige als auch neue GutachterInnen heranzuziehen, um eine ausgewogene Mischung von Kontinuität und neuer Sichtweise zu erreichen. Es ist daher wichtig, in solchen Anträgen Änderungen, die auf explizite Anregungen von (Vor-) GutachterInnen hin durchgeführt wurden, deutlich auszuweisen, um sie auch für neue GutachterInnen als solche kenntlich zu machen.