Struktur des Gutachtens
Ein Gutachten muss aus einer schriftlichen Stellungnahme bestehen, wobei die GutachterInnen gebeten werden, auf vorgegebene Fragen zu antworten. Gleichzeitig werden die GutachterInnen gebeten, zu jeder der vorgegebenen Fragen3 entlang der unten angeführten fünf Einstufungen, eine zusammenfassende Bewertung4 abzugeben. Ein Gutachten besteht aus drei Abschnitten: Der erste und zweite Abschnitt wird vollinhaltlich an die AntragstellerInnen übermittelt und beinhaltet auch die zusammenfassenden Bewertungen. Im dritten Abschnitt können GutachterInnen vertrauliche Mitteilungen an den FWF festhalten.
Die GutachterInnen erhalten dazu vom FWF eine kurze Erklärung, in der zusammengefasst ist, an welchen Qualitätsmaßstäben sich die formale Bewertung orientieren soll:
Exzellent = Eine Förderung wird nachdrücklich empfohlen. |
Sehr gut = Eine Förderung wird empfohlen. |
Gut = Eine erneute Einreichung mit einigen Überarbeitungen wird empfohlen. |
Durchschnittlich = Eine erneute Einreichung kann erst nach größeren Überarbeitungen erfolgen. |
Unzureichend = Eine Ablehnung wird empfohlen. |
Falls der Text eines Gutachtens nicht aussagekräftig ist, wird das Gutachten nicht gewertet. Die GutachterInnen sind aufgefordert, mögliche Interessenkonflikte zu deklarieren. Wenn eine Befangenheit im Nachhinein festgestellt wird, kann das Gutachten ebenfalls nicht gewertet werden.
3 Die Fragen an die GutachterInnen können je nach Programm und dessen Zielen variieren und sind i. d. R. jeweils im Anhang der entsprechenden Antragsrichtlinien zu finden.
4 Für Wittgenstein-Nominierungen gibt es keine zusammenfassenden Bewertungen, sondern ausschließlich ein schriftliches Gutachten.