Schrödinger: Kann der Antritt zur Auslandsphase zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn es aufgrund der Corona-Krise nicht möglich ist, innerhalb der Jahresfrist (ab Zeitpunkt der Bewilligung) anzutreten?
Ein Projektaufschub von bis zu 18 Monaten nach der Bewilligung ist nach schriftlicher Mitteilung an die zuständigen FWF-Projektbetreuer/innen möglich.