Schrödinger: Kann der Antritt zur Auslandsphase zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn es aufgrund der Corona-Krise nicht möglich ist, innerhalb der Jahresfrist (ab Zeitpunkt der Bewilligung) anzutreten?

Ein Projektaufschub von bis zu 18 Monaten nach der Bewilligung ist nach schriftlicher Mitteilung an die zuständigen FWF-Projektbetreuer/innen möglich.

Schrödinger: Kann die Rückkehrphase verlängert werden, wenn ein Abschluss der Forschungsarbeiten innerhalb der Projektlaufzeit aufgrund der Corona-Krise nicht möglich ist?

Eine Rückkehrphase kann kostenneutral unter Reduzierung des Beschäftigungsausmaßes um bis zu 12 Monate verlängert werden. Wir ersuchen Sie, uns einen formlosen Antrag mit der Begründung der Notwendigkeit der Projektverlängerung sowie der Dauer der geplanten Verlängerung zu übermitteln. Schicken Sie diesen Antrag per E-Mail an ihre FWF-Projektbetreuerin/ ihren Projektbetreuer und informieren sich nach Bewilligung die zuständige Forschungsstätte.

Schrödinger: Kann die Rückkehrphase vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn durch COVID-19 die Forschungstätigkeit im Ausland nicht fortgesetzt werden kann und die Auslandphase gerade begonnen oder zur Hälfte absolviert wurde?

Es ist möglich, die Rückkehrphase flexibel in Anspruch zu nehmen. Sie können die Auslandsphase vorläufig unterbrechen, um die Rückkehrphase – auch teilweise – anzutreten. Die Forschungsarbeiten der Auslandphase können zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Schicken Sie Ihren Antrag per E-Mail an Ihre zuständige Projektbetreuerin/ihren zuständigen Projektbetreuer und informieren Sie auch die Forschungsstätte der Rückkehrphase darüber.

Schrödinger: Kann auf sonstige Kosten (Sachmittel) zurückgegriffen werden um eine Schrödinger-Rückkehrphase zu verlängern?

Ja, sonstige Kosten dürfen zum Zweck der Projektverlängerung in Personalkosten umgewidmet werden. Wir ersuchen Sie, uns einen formlosen Antrag mit der Begründung der Projektverlängerung sowie der Dauer der geplanten Verlängerung zu übermitteln. Schicken Sie diesen Antrag per E-Mail an Ihre FWF-Projektbetreuerin/ Ihren Projektbetreuer und informieren Sie nach Bewilligung die zuständige Forschungsstätte.

Schrödinger: Kann der Rückenwind-Förderbonus während der Rückkehrphase eingesetzt werden?

Aufgrund der globalen Ausbreitung des Coronavirus gelten derzeit Reisewarnungen für viele Länder. Solange es solche Beschränkungen gibt, kann der Rückenwind-Förderbonus auch innerhalb der Rückkehrphase für Aktivitäten im Bereich des Wissenstransfers sowie der internationalen Vernetzung eingesetzt werden.

Meitner: Kann der Projektbeginn zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn es aufgrund der Corona-Krise nicht möglich ist, eine Lise-Meitner-Stelle innerhalb der Jahresfrist (ab Zeitpunkt der Bewilligung) anzutreten?

Ein Projektaufschub von bis zu 18 Monaten nach Bewilligung ist nach schriftlicher Mitteilung an die zuständigen FWF-Projektbetreuer/innen möglich. Bitte informieren Sie dazu auch Ihre Mitantragstellerin bzw. Ihren Mitantragsteller.

Meitner: Kann die bewilligte Projektlaufzeit einer laufenden Lise-Meitner-Stelle aufgrund der Corona-Krise verlängert werden?

Eine kostenneutrale Projektverlängerung auf 18 Monate ist unter Reduzierung des Beschäftigungsausmaßes möglich. Wir ersuchen Sie, uns einen formlosen Antrag mit der Begründung der Notwendigkeit der Projektverlängerung sowie der Dauer der geplanten Verlängerung zu übermitteln. Schicken Sie diesen Antrag per E-Mail an Ihre FWF-Projektbetreuerin/ Ihren Projektbetreuer und informieren Sie nach der Bewilligung die zuständige Forschungsstätte.

Meitner: Kann auf sonstige Kosten (Sachmittel) zurückgegriffen werden um eine Lise-Meitner-Stelle zu verlängern?

Ja, sonstige Kosten dürfen zum Zweck der Projektverlängerung in Personalkosten umgewidmet werden. Wir ersuchen Sie, uns einen formlosen Antrag mit der Begründung der Projektverlängerung sowie der Dauer der geplanten Verlängerung zu übermitteln. Schicken Sie diesen Antrag per E-Mail an Ihre FWF-Projektbetreuerin/ Ihren Projektbetreuer und informieren Sie nach Bewilligung die zuständige Forschungsstätte.

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