Können Geräte über das Sachmittelkonto angeschafft werden?
Es können nur Geräte (geringwertige Wirtschaftsgüter) bis zu einer Höhe von 400,00 EUR (inkl. Umsatzsteuer) über die Sachmittel angeschafft werden.
Geräte ab 400,00 EUR unterliegen dem Geräteprozess Neu und müssen von der jeweiligen Forschungsstätte, die einen Vertrag mit dem FWF abschließen muss, angeschafft werden. Diese Kosten werden danach vom FWF über einen genau vorgegebenen Refundierungsprozess aus den jeweiligen Projektmitteln erstattet.
Bitte beachten Sie: Ab dem 1.1.2020 erhöht sich die Anschaffungsgrenze auf 800 EUR.