Projekte, die an einer Forschungsstätte laufen, welche dem UG 2002 unterliegt, erfragen dieses bitte bei der Finanzabteilung/Personalabteilung ihrer Forschungsstätte.
Ansonsten gilt (nach der Reisegebührenvorschrift des Bundes):
Die Inlandssätze der Reisegebührenvorschrift des Bundes lauten:
Tagesgebühr: EUR 26,40 / Tag (Tarif I), EUR 19,80 / Tag (Tarif II)
Nächtigungsgebühr: EUR 15,00
Tarif I kommt zur Anwendung bei Reisen unter 30 Tagen Reisedauer, Tarif II wird für Reisen ab dem 31. Tag verrechnet.
Die Tagesgebühren für Auslandsreisekosten können als PDF-Dokument herunterladen werden.
Für die Gebührenstufe bei Auslandsdienstreisen beachten Sie bitte folgende Einteilung:
Gebührenstufe 1: Nichtwiss. MitarbeiterInnen
Gebührenstufe 2: Mag./Dr./DI/FB-EmpfängerInnen
Gebührenstufe 2b: Univ.-Ass./Univ.-Doz.
Gebührenstufe 3: Univ.-Prof.
Bundesgesetzblatt Auslandssätze (pdf, 102KB)
Die Kilometergeldsätze lauten:
Kilometergeld: 0,42 EUR
Zusatzbetrag für projektbedingt mitreisende Person: 0,05 EUR
Die Beträge gelten für Reisen im Inland und Ausland. Für Hauptverkehrsstrecken der Bahn akzeptiert die Abteilung Revision üblicherweise nicht das Kilometergeld, sondern die analogen Kosten der Bahnfahrt zweiter Klasse.
Beachten Sie bitte, dass neben dem Kilometergeld keine zusätzlichen Kosten (wie z. B. Autobahngebühr, Vignette, Parkgebühren, Benzinrechnungen etc.) abgerechnet werden dürfen. Mit dem geltend gemachten Kilometergeld sind alle anfallenden Kosten abgedeckt. Irrtümliche Doppelverrechnungen müssen von der Revisionsabteilung des FWF auch bei „Bagatellbeträgen“ zurückgefordert werden.