Elise-Richter-Programm / Elise-Richter-PEEK

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie bitte hier: 
https://www.fwf.ac.at/fileadmin/files/Dokumente/Projektendberichte/Richter-Programme_Checkliste_Projektendbericht_de.pdf

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition


Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:


Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Endberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht (z. B.):

Wo können Konferenzen eingeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference” und “Poster/abstracts prize” können unter dem „Common Outcomes”-Typ “Awards & Recognition” ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.


Kann die Abgabefrist für einen Endbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Endbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Endberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.