Krisenunterstützung für Forschende aus der Ukraine
Aktueller Hinweis (13. April 2022)
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anzahl der seit Bekanntgabe der Krisenunterstützung eingelangten Anträge die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Aus diesem Grund bitten wir um Ihr Verständnis, dass der FWF keine weiteren Anträge auf Krisenunterstützung mehr berücksichtigen kann und das Angebot nicht mehr zur Verfügung steht. Die vorhandenen Mittel werden in Kürze vergeben sein.
Geflüchtete Wissenschaftler:innen finden alternative Unterstützungsangebote auf der Website des OeAD unter https://oead.at/de/der-oead/informationen-zur-ukraine sowie direkt bei Universitäten und anderen Forschungsstätten in Österreich.
Allgemein
Die Maßnahme dient zur Unterstützung von geflüchteten Wissenschaftler:innen aus der Ukraine, die aufgrund der kriegerischen Handlungen nicht zurückkehren können. Diese Personen können im Rahmen von kostenwirksamen Zusatzanträgen für maximal 12 Monate in laufenden FWF-Projekten angestellt werden.
Zielgruppe
Wissenschafter:innen inkl. techn. Personal
- Aus der Ukraine geflüchtete Personen, die über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für Vertriebene in Österreich verfügen („Ausweis für Vertriebene“)
- Oder Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, die sich seit maximal 2 Jahren in Österreich aufhalten
- Maximal zwei Personen pro FWF-Projekt
- Maximale Anstellungsdauer von zwölf Monaten pro Person
Zulässige Förderkategorie
Alle Förderkategorien, bei denen die Möglichkeit Projektpersonal zu finanzieren vorgesehen ist (ausgenommen Schrödinger-Programm).
Antragstellung
- Formlose inhaltliche Begründung (maximal 3 Seiten inkl. Abbildungen) mit Berücksichtigung folgender Aspekte:
- Kompetenzen der Person(en) in Bezug auf die geplante Tätigkeit(en) im Projekt
- Integration der Person(en) in das Projekt (inkl. Aufgaben im Rahmen des Projekts)
- Bedeutung der Mitarbeit der Person(en) im Hinblick auf die Projektziele
- Beantragte Kosten gemäß FWF-Sätzen
- Formlose(r) CV(s) der anzustellenden Person(en)
- Passkopie(n)
- Formlose Bestätigung der Forschungsstätte, dass die Person(en) an der Forschungsstätte angestellt werden kann / können
- Kopie(n) des/r Ausweise(s) für Vertriebene oder Kopie(n) des/r gültigen Aufenthaltstitel(s) (ungeachtet des Ablaufdatums). Falls der Ausweis für Vertriebene noch nicht vorliegt, kann alternativ ein aktueller österreichischer Meldezettel oder eine formlose Bestätigung der Projektleitung über den aktuellen Aufenthaltsstatus in Österreich beigelegt werden. Der "Ausweis für Vertriebene" muss spätestens bis zu Beginn der Anstellung nachgereicht werden.
FAQ zur Krisenunterstützung und zu Projekten mit russischer Beteiligung