Nach Abschluss des Kollektivvertrags der Universitäten aktualisiert auch der FWF die Personalkostensätze für die Antragstellung. Die neuen Sätze sind rückwirkend ab 1. Februar 2023 gültig. Laufende Dienstverträge werden, entsprechend den kollektivvertraglichen Bestimmungen, per 1. Februar 2023 automatisch angepasst.

Weitere Informationen zu den neuen Personalkostensätzen finden Sie hier: 
FWF-Personalkostensätze 2023
 

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