Förderentscheidungen: Antragssumme für notwendige Gutachten wird angehoben
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Der FWF trifft Förderentscheidungen auf Basis internationaler wissenschaftlicher Gutachten. Waren bisher bis zu einer Antragssumme von 400.000 Euro pro Forschungsprojekt zwei Gutachten nötig, so erhöht der FWF die Summe aufgrund der Inflation und damit verbundener Kostensteigerungen ab 1. Juli 2023 auf 450.000 Euro.
Aufgrund der Inflation und der damit verbundenen Kostensteigerungen bei Forschungsprojekten hebt der FWF für Anträge, die ab 1. Juli 2023 eingereicht werden, die Gutachten-Grenzwerte an: Statt wie bisher bis 400.000 Euro Antragssumme entscheidet der FWF künftig Förderanträge bis 450.000 Euro auf Basis von zwei internationalen Gutachten. Bei einer Antragssumme von 450.000 bis 650.000 Euro werden künftig drei internationale Gutachten eingeholt, für jede weitere Steigerung der Antragssumme um je 200.000 € kommt ein weiteres Gutachten hinzu.
Die Erhöhung der Gutachten-Grenzwerte betrifft jene FWF-Programme, deren Gutachtengrenzen von der Antragssumme abhängen, wie etwa die Einzelprojektförderung, Anträge im Rahmen der Internationalen Programme, das Programm zur Entwicklung und Erschließung der Künste (PEEK) oder das Programm Klinische Forschung (KLIF) u. a.
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