Leistungskatalog und Kosten
Die Aufstellung gilt ab 1. Jänner 2020 und basiert auf einem Stundensatz von 140,00 €.
Begutachtungs- und Entscheidungsprozesse
Leistungspaket (LP) 1 | |||
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Nominierung von GutachterInnen (GA) Themenspezifisch, ohne Befangenheitsprüfung | |||
Beschreibung: | Für definierte Themenkreise werden potentielle GutachterInnen (GA) nominiert | ||
Leistung des Auftraggebers: | Bekanntgabe von Themen(kreisen) | ||
Leistungen und Verantwortung des FWF: |
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Kosten pro Einheit1: | 70,00 € pro GA-Nominierung |
Leistungspaket (LP) 2 | |||
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Nominierung von GutachterInnen (GA) | |||
Beschreibung: | Für konkrete Projekte (bzw. Personen) werden GutachterInnen (GA) nominiert | ||
Leistung des Auftraggebers: | Vorlage von Projektanträgen und/ oder CV der beteiligten Personen (inklusive Publikationsverzeichnisse) in englischer Sprache | ||
Leistungen und Verantwortung des FWF: |
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Kosten pro Einheit1: | pro Projekt/Person |
Leistungspaket (LP) 3 | |||
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Befangenheitsprüfung bei nominierten GutachterInnen (GA) | |||
Beschreibung: | Zusatzleistung zu LP2 | ||
Leistungen und Verantwortung des FWF: |
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Kosten pro Einheit1: | Zusätzlich zu LP2 |
Leistungspaket (LP) 5 | |||
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Erarbeitung einer Förderempfehlung2 | |||
Beschreibung: | Zusatzleistung zu LP2 Auf Grund eingelangter Gutachten wird eine Förderempfehlung ausgearbeitet | ||
Leistung des Auftraggebers: | Wie bei LP2 sowie Korrespondenz mit GutachterInnen | ||
Leistungen und Verantwortung des FWF: |
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Kosten pro Einheit1: | pro Projekt3/Person |
Leistungspaket (LP) 6 | |||
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Gesamtabwicklung einer Begutachtung im einstufigen Verfahren ohne Hearing2 | |||
Beschreibung: | |||
Leistung des Auftraggebers: | Wie bei LP2 sowie
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Leistungen und Verantwortung des FWF: |
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Kosten pro Einheit1: | pro Projekt3/Person |
Programmmanagement
Leistungspaket (LP) 8 | |||
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Abwicklung von beauftragten Programmen | |||
Beschreibung: | FWF betreut das gesamte Programm, inklusive der Finanzabwicklung | ||
Leistung des Auftraggebers: | Ausarbeitung des Programmes (Design, Regelwerk, etc.) unter rechtzeitiger Einbindung des FWF | ||
Leistungen und Verantwortung des FWF: |
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Kosten pro Einheit1: | nach Art und Umfang des Programms zu verhandeln (Richtwert: 3-7% der Bewilligungssumme, 1,5-3% der Antragssumme) |
Kosten für Leistungen, die nicht in diesem Katalog aufscheinen, können im Einzelfall verhandelt werden.
1 Die Zusammenarbeit zwischen auftraggebender Stelle und FWF (Arbeitsumfang, Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten, Zeitpläne, etc.) sowie die entsprechenden Vergütungen sind bei der jeweiligen Leistung durch Verträge zu regeln.
Zusätzlich zu den Kosten pro Einheit, wird bei Programmen mit mehr als 5 Anträgen eine Pauschalsumme pro Beauftragung in Rechnung gestellt, welche die Kommunikation mit dem Auftraggeber, die Vertragserrichtung, das Programmstudium etc. beinhaltet. Diese betragen je nach Art der Beauftragung 20 bis 100 Stunden.
Die allfällige Honorierung von GutachterInnen/Jurymitgliedern, sowie Reise- und Unterkunftskosten für alle am Begutachtungsprozess beteiligten Personen werden gesondert verrechnet.
2 Erforderlich ist in diesem Fall die Herstellung des Einvernehmens zwischen auftraggebender Stelle und FWF über den Entscheidungsprozess der Förderung (so muss z.B. der FWF darauf bestehen, dass als nicht förderungswürdig eingestufte Projekte tatsächlich nicht finanziert werden).
3 „Projekt“ meint hier Forschungsvorhaben von der Dimension eines FWF-Einzelprojektes (eine Person als Projektleitung, ca. 2-3 Personen als ProjektmitarbeiterInnen, etwa eben so viele KooperationspartnerInnen, Umfang rund 350.000,00 €, 3 Gutachten).
4 Hearings finden nur bei größeren Verbundprojekten statt. Solche Aufträge werden in der Regel individuell verhandelt.