Leistungskatalog und Kosten

Die Aufstellung gilt ab 1. Jänner 2020 und basiert auf einem Stundensatz von 140,00 €.

Begutachtungs- und Entscheidungsprozesse

Leistungspaket (LP) 1
Nominierung von GutachterInnen (GA)
Themenspezifisch, ohne Befangenheitsprüfung
Beschreibung: Für definierte Themenkreise werden potentielle GutachterInnen (GA) nominiert
Leistung des Auftraggebers: Bekanntgabe von Themen(kreisen)
Leistungen und Verantwortung des FWF: 
  • Nominierungen und Dokumentation
  • Keine Befangenheitsprüfungen
  • keine Abwicklung des Begutachtungsverfahrens
  • keine Entscheidungsvorschläge
Kosten pro Einheit1: 70,00 € pro GA-Nominierung
Leistungspaket (LP) 2

Nominierung von GutachterInnen (GA)
Projekt- bzw. Personenspezifisch ohne Befangenheitsprüfung

Beschreibung: Für konkrete Projekte (bzw. Personen) werden GutachterInnen (GA) nominiert
Leistung des Auftraggebers: Vorlage von Projektanträgen und/ oder CV der beteiligten Personen (inklusive Publikationsverzeichnisse) in englischer Sprache
Leistungen und Verantwortung des FWF: 
  • Nominierungen und Dokumentation
  • begleitende Administration
  • Keine Befangenheitsprüfung
  • keine Abwicklung des Begutachtungsverfahrens
  • keine Entscheidungsvorschläge
Kosten pro Einheit1: 

pro Projekt/Person
Grundkosten: 280,00 €
dazu pro GA-Nominierung 70,00 €

Leistungspaket (LP) 3
Befangenheitsprüfung bei nominierten GutachterInnen (GA)
Beschreibung: Zusatzleistung zu LP2
Leistungen und Verantwortung des FWF: 
  • Prüfung, ob zwischen Antragstellenden und GutachterInnen ein Befangenheitsverhältnis besteht
Kosten pro Einheit1: 

Zusätzlich zu LP2
35,00 € pro GA-Nominierung

Leistungspaket (LP) 4
Administrative Abwicklung des Begutachtungsprozesses
Beschreibung: Zusatzleistung zu LP2
Leistungen und Verantwortung des FWF: 
  • Korrespondenz mit GA
  • Terminverfolgung
  • Dokumentation des Begutachtungsprozesses
Kosten pro Einheit1: 

Zusätzlich zu LP2
Kosten auf Anfrage

Leistungspaket (LP) 5
Erarbeitung einer Förderempfehlung2
Beschreibung: Zusatzleistung zu LP2
Auf Grund eingelangter Gutachten wird eine Förderempfehlung ausgearbeitet
Leistung des Auftraggebers: 

Wie bei LP2 sowie Korrespondenz mit GutachterInnen

Leistungen und Verantwortung des FWF: 
  • Analyse der eingelangten Gutachten
  • Erstellung von Synopsen
  • Erstellung der Förderempfehlung
Kosten pro Einheit1: 

pro Projekt3/Person
Kosten auf Anfrage

Leistungspaket (LP) 6
Gesamtabwicklung einer Begutachtung im einstufigen Verfahren ohne Hearing2
Beschreibung: 

LP2
LP3
LP4
LP5

Leistung des Auftraggebers: 

Wie bei LP2 sowie

  • Rechtzeitige Einbindung des FWF in die Ausarbeitung der Begutachtungskriterien
  • Finanzielle Abwicklung
Leistungen und Verantwortung des FWF: 
  • Nominierungen von GutachterInnen
  • Befangenheitsprüfungen
  • Abwicklung des Begutachtungsverfahrens
  • Analyse der eingelangten Gutachten
  • Erstellung von Synopsen und einer Förderempfehlung
  • begleitende Administration
Kosten pro Einheit1: 

pro Projekt3/Person
Kosten auf Anfrage

Leistungspaket (LP) 7
Abwicklung eines Hearings4
Beschreibung: Zusatzleistung zu LP6
Leistung des Auftraggebers:  
Leistungen und Verantwortung des FWF: 
  • Organisation und Teilnahme von 3 Personen bei eintägigem Hearing
Kosten pro Einheit1: 

Zusätzlich zu LP6
Kosten auf Anfrage

Programmmanagement

Leistungspaket (LP) 8
Abwicklung von beauftragten Programmen
Beschreibung: FWF betreut das gesamte Programm, inklusive der Finanzabwicklung
Leistung des Auftraggebers: Ausarbeitung des Programmes (Design, Regelwerk, etc.) unter rechtzeitiger Einbindung des FWF
Leistungen und Verantwortung des FWF: 
  • Mitarbeit bei Programmentwicklung
  • Abwicklung des Begutachtungsverfahrens
  • Programm- und Projektadministration
Kosten pro Einheit1: 

nach Art und Umfang des Programms zu verhandeln (Richtwert: 3-7% der Bewilligungssumme, 1,5-3% der Antragssumme)

Kosten für Leistungen, die nicht in diesem Katalog aufscheinen, können im Einzelfall verhandelt werden.

1 Die Zusammenarbeit zwischen auftraggebender Stelle und FWF (Arbeitsumfang, Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten, Zeitpläne, etc.) sowie die entsprechenden Vergütungen sind bei der jeweiligen Leistung durch Verträge zu regeln.
Zusätzlich zu den Kosten pro Einheit, wird bei Programmen mit mehr als 5 Anträgen eine Pauschalsumme pro Beauftragung in Rechnung gestellt, welche die Kommunikation mit dem Auftraggeber, die Vertragserrichtung, das Programmstudium etc. beinhaltet. Diese betragen je nach Art der Beauftragung 20 bis 100 Stunden.
Die allfällige Honorierung von GutachterInnen/Jurymitgliedern, sowie Reise- und Unterkunftskosten für alle am Begutachtungsprozess beteiligten Personen werden gesondert verrechnet.

2 Erforderlich ist in diesem Fall die Herstellung des Einvernehmens zwischen auftraggebender Stelle und FWF über den Entscheidungsprozess der Förderung (so muss z.B. der FWF darauf bestehen, dass als nicht förderungswürdig eingestufte Projekte tatsächlich nicht finanziert werden).

3 „Projekt“ meint hier Forschungsvorhaben von der Dimension eines FWF-Einzelprojektes (eine Person als Projektleitung, ca. 2-3 Personen als ProjektmitarbeiterInnen, etwa eben so viele KooperationspartnerInnen, Umfang rund 350.000,00 €, 3 Gutachten).

4 Hearings finden nur bei größeren Verbundprojekten statt. Solche Aufträge werden in der Regel individuell verhandelt.