Die nachfolgende Tabelle gibt die FWF-Personalkostensätze bzw. -Gehälter 2024 (in Euro) wieder. Bitte beachten Sie, dass die FWF-Personalkostensätze lediglich für die Beantragung von FWF-Projekten maßgeblich sind. Die tatsächlich anfallenden Personalkosten können durch Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen der jeweiligen Forschungsstätten abweichen und können auch im Rahmen der bewilligten Fördersumme entsprechend abgerechnet werden.

Die Personalkostensätze des FWF werden bei Antragstellung ab dem zweiten Projektjahr automatisch um 6,85 % p. a. erhöht, um zu erwartende Kostensteigerungen abzudecken. Dieser PROFI-Erhöhungssatz ersetzt die bei Ad-personam-Projekten übliche jährliche Valorisierung von bestehenden Dienstverhältnissen im Rahmen von FWF-geförderten Projekten.

Personalkostensätze bzw. Gehälter (€) zur Beantragung von FWF-Projekten (gültig ab 02/2024)
Kategorie Stunden Pro Jahr Pro Monat
Senior Postdoc 40 92.150,00 5.211,80
Postdoc 40 84.030,00 4.752,30
Doktorand:in 30 47.520,00 2.684,10
BMA 40 56.420,00 3.188,90
CTA 40 47.400,00 2.677,80
MTF 40 52.540,00 2.969,10
TF 40 43.550,00 2.460,10
Studentische:r Mitarbeiter:in 20 23.060,00 1.299,60

Geringfügig Beschäftigte:r

9.130,00 518,44

Personalkostensätze pro Jahr verstehen sich inklusive Dienstgeberanteil (Bruttogehalt).

Erläuterungen

  • Senior Postdoc: Personalkostensatz für Projektleiter:innen, die das eigene Gehalt („eigene Stelle“) aus dem Projektbudget finanzieren (inklusive der Projektleiter:innen in den Karriereentwicklungsprogrammen ESPRIT, Erwin Schrödinger (Rückkehrphase), Elise Richter und Elise Richter PEEK).
  • Postdoc: Generell für Projektmitarbeiter:innen mit Doktorat sowie Absolvent:innen eines Medizinstudiums nach Studienplan N, O, Q 201 oder N, Q 094 oder nach N, O 790 oder N 090.
  • Doktorand:in: Der maximal beantragbare Doktorand:innen-Satz liegt bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Stunden pro Woche. Dieser Satz gilt ebenso für Absolvent:innen eines Medizinstudiums nach Studienplan N, O, Q 202 oder N, O, Q 203. Berechnungsgrundlage für ein geringeres Beschäftigungsausmaß ist eine Summe von 63.360,00 € pro Jahr (100 %).
  • BMA: Biomedizinische:r Analytiker:in.
  • CTA: Chemisch-Technische:r Assistent:in, Technische:r Assistent:in.
  • MTF: Medizinisch-Technische Fachkraft.
  • TF: Technische Fachkraft, Mechaniker:in, Laborant:in, Programmierer:in.
  • Geringfügig Beschäftigte:r: Nur Unfallversicherungspflicht.

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