Mehrere Rinder stehen auf einer Kuhweide
Die neue Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierschutz EUPAHW widmet sich mit 86 Forschungspartnern der Tierschutzforschung. © Unsplash/Jonas Koel

Die Europäische Kommission hat in diesem Jahr die Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierschutz (EUPAHW) ins Leben gerufen. 56 führende europäische Forschungsstätten und 30 Förderorganisationen, darunter auch der Österreichische Wissenschaftsfonds FWF, haben sich zusammengeschlossen, um Infektionskrankheiten bei Tieren zu bekämpfen und den Tierschutz zu fördern. Zusätzlich sollen durch den „One Health and One Welfare“-Ansatz gesellschaftliche Auswirkungen erzielt werden.

360 Millionen Euro für Tierschutzforschung

Die neue Partnerschaft wird voraussichtlich 360 Millionen Euro über einen Zeitraum von sieben Jahren investieren, um entsprechende Forschung zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren zu erleichtern. Das Budget wird zu 50 Prozent aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon Europe“ und zu 50 Prozent von den EUPAHW-Partnereinrichtungen finanziert.

Forschungsprojekte rund um Tiergesundheit

Die Ziele der EUPAHW stehen im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und der damit verbundenen „Farm to Fork“-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem. Die Partnerschaft inkludiert sowohl kurzfristige angewandte als auch strategische Forschung. Schwerpunkte sind etwa Infektionskrankheiten bei Land- und Wassertieren, der umsichtige Einsatz von antimikrobiellen Mitteln und die Gewährleistung eines hohen Tierschutzniveaus in jeder Lebensphase eines Tieres.

Anträge beim FWF einreichen

Anträge für das neue Programm können beim FWF von Universitäten, außeruniversitären Forschungsstätten und Non-Profit-Organisationen, die in der Forschung zur Gesundheit und dem Wohlergehen von Tieren aktiv sind, eingereicht werden. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate und die Voraussetzungen entsprechen den Richtlinien des FWF-Programms Einzelprojekte. Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kuratorium des FWF auf Grundlage eines Entscheidungsvorschlags des Call-Sekretariats. Konzepteinreichungen sind vom 8. Mai bis zum 3. Juli 2024 möglich.

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