Der FWF hat die Abwicklung der Projektförderung für die meisten Förderprogramme auf PROFI umgestellt, das heißt, die Abwicklung erfolgt nun über die Forschungsinstitutionen. PROFI erleichtert die Administration in vielerlei Hinsicht und sichert zugleich die Autonomie der Wissenschaftler:innen. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte der Umstellung.

Bis Jahresende 2023 stellt der FWF Schritt für Schritt seine Förderprogramme vom Ad-personam-Fördermodus auf den PROFI-Modus (Projektförderung über Forschungsinstitutionen) um (von § 26 auf § 27 bzw. § 28 UG). Die Forschungsstätte des:der jeweiligen Projektleiter:in wird somit zur Vertragspartnerin des FWF. Lediglich bei wenigen Ausnahmen wie zum Beispiel der Buchpublikationsförderung des FWF oder der Schrödinger-Auslandsphase bleibt die Personenförderung bestehen.

Ziele und Eckpunkte von PROFI

Der FWF begreift sich als Garant für Freiheit in der Forschung und ist Treuhänder der ihm anvertrauten Forschungsgelder. Diesem Prinzip bleibt der Fonds bei der Umstellung auf PROFI treu. Die Projektabwicklung über die Institutionen erhält den Forschenden ihren Freiraum. Gleichzeitig steht den Wissenschaftler:innen ihre Forschungsstätte als kompetente Partnerin in der Abwicklung der Antragstellung und Projektumsetzung zur Seite. Die Verwendung der Budgetmittel richtet sich auch weiterhin ausschließlich nach den wissenschaftlichen Bedürfnissen und wird von den Projektleiter:innen im Rahmen der Regelungen der Forschungsinstitutionen entschieden.

Diese Umstellung entspricht einer im internationalen Maßstab gängigen Praxis der Forschungsförderung. Vergleichbare Organisationen zur Förderung der Grundlagenforschung (DFG, SNF, NWO, EU etc.) haben diese bereits vollzogen.

Was ändert sich durch PROFI?

  • Der Einreichprozess (über das Antragsportal elane) bleibt grundsätzlich gleich, nur das Erfordernis einer unterzeichneten Einverständniserklärung seitens der Forschungsstätte wird durch die Freigabe der Forschungsstätte über das Antragsportal ersetzt. Die händische Einreichung eines Deckblatts entfällt.
  • Die Abwicklung von Personalmitteln durch den:die Forscher:in wird erleichtert, da diese künftig ausschließlich an der Forschungsstätte und nicht wie bisher sowohl beim FWF als auch bei der jeweiligen Institution erfolgt.
  • Die bisher ausschließlich persönliche Haftung des:der Projektleiter:in für die überwiesenen Forschungsgelder fällt weg und wird durch die Haftung der Forschungsstätte abgelöst. Im Fördervertrag bestätigt die Forschungsstätte explizit, dass die Mittelverwendung und die inhaltliche Ausrichtung der wissenschaftlichen Forschung ausschließlich den Projektleiter:innen vorbehalten sind. Ein Wechsel von Projektleiter:in oder Forschungsstätte ist somit – wie auch bisher – nur durch Genehmigung des FWF-Präsidiums möglich.
  • Anstelle der Zahlungsanforderungen seitens der Projektleiter:innen erfolgt die Überweisung der bewilligten Mittel per vorgegebenem Ratenplan. Die Forscher:innen können sich bei Bedarf somit an ihre Forschungsstätten wenden, die über ausreichend liquide Mittel verfügen.

Bei sich widersprechenden Auffassungen zwischen Projektleiter:innen und Forschungsstätten ist es Aufgabe des FWF, die wissenschaftlichen Bedürfnisse und die Freiheit der Forschung als Maßstab für ausgewogene Lösungen anzuwenden, welche partizipativ mit allen Anspruchsgruppen erarbeitet werden.

Folgende Programme bleiben künftig im Ad-personam-Modus

  • Erwin Schrödinger
  • Buchpublikationen, Digitale Publikationen, Wissenschaftliche Zeitschriften
  • International – Joint Seminars
  • sowie DFG-SFB und DFG-Forschungsgruppen, die bereits einen Konzeptantrag unter Ad-personam eingereicht haben
Nach oben scrollen