Biodiversa+ ist die Europäische Biodiversitäts-Partnerschaft und zielt darauf ab, exzellente Forschung zur biologischen Vielfalt mit gesellschaftlicher und politischer Relevanz voranzubringen. Die vierte Ausschreibung „Biodiversity and transformative change (BiodivTransform)“ läuft bis zum 8. November 2024 (Konzeptanträge) bzw. 11. April 2025 (Vollanträge).

Zielgruppe

Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftler:innen von Universitäten, außeruniversitären Forschungsstätten und einschlägigen industriellen Forschungsabteilungen, die auf dem Gebiet der Biodiversitätsforschung tätig sind.

Förderziele

Die Europäische Partnerschaft Biodiversa+ trägt zum Aufbau eines starken europäischen Forschungsraums zu Biodiversität bei, leistet wichtige Beiträge zur Erarbeitung einer Forschungs- und Innovationsagenda für naturbezogene Lösungsansätze einschließlich deren Verbreitung im nationalen Kontext und Unterstützung der diesbezüglich relevanten Forschung. Verbunden damit ist eine effiziente Kartierung der europäischen F&E-Landschaft im Bereich der Biodiversität, einschließlich spezifischer Forschungsinfrastrukturen, sowie ein Kapazitätsaufbau für Forscher:innen an der Schnittstelle von Wissenschaft und Gesellschaft bzw. Politik.

Förderdauer und Förderhöhe

Die Förderdauer beträgt maximal 36 Monate.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen entsprechen den Vorgaben für das FWF-Programm Einzelprojekte.

Informationen zur aktuellen Ausschreibung 

Der „BiodivTransform“-Call soll Projekte fördern, die Wissen generieren, das die Bewahrung von Biodiversität und Ökosystemen unterstützt. Proposals sollen auf umsetzbare Lösungen fokussieren. Voraussetzung für die Förderung in diesem Call ist nachweisliches Potenzial, Wissen von hoher Relevanz für Wissenschaft und Gesellschaft zu erzeugen. Die Ausschreibung zielt darauf ab, Projekte zu fördern, die einen ganzheitlichen Ansatz im Hinblick auf gesellschaftliche Transformation verfolgen.

Im Gegensatz zu früheren Biodiversa-Ausschreibungen werden keine Unterthemen vorgegeben. 

Jeder Antrag muss von mindestens drei und maximal fünf Partnergruppen aus mindestens drei verschiedenen teilnehmenden Partnerländern getragen werden, wobei ein gemeinsames Dokument von dem:der Koordinator:in beim zentralen Call-Sekretariat einzureichen ist. Begutachtungskriterien sind unter anderen die wissenschaftliche Exzellenz und die gesellschaftspolitische Relevanz (inklusive Einbindung von Interessenvertretungen).

Die Forscher:innen werden von ihrer jeweiligen nationalen/regionalen Förderorganisation finanziert.

Förderorganisationen aus folgenden 33 Ländern planen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen: 

Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöerinseln, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Moldawien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal-Azoren, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn, Taiwan, Tunesien, Türkei

Die aktuelle Liste der potenziellen Teilnehmerländer finden Sie auf der Biodiversa+ -Website.

Vergabe

Entscheidung durch das Kuratorium des FWF auf Basis eines Entscheidungsvorschlags des Call-Sekretariats

Informationen zur Antragstellung

Die Einreichung muss im elektronischen Einreichsystem des Call-Sekretariats erfolgen. Der Link zum Einreichsystem ist auf der Biodiversa+-Website verfügbar.
Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren.

Einreichung Konzeptanträge: bis 8.November 2024 (15:00 Uhr MEZ)
Einreichung Vollanträge: bis 11. April 2025 (15:00 Uhr MEZ)
Entscheidung Vollanträge: voraussichtlich im Oktober 2025

Zusätzlich zur Beantragung beim Call-Sekretariat müssen beim FWF in elane die administrativen und finanziellen Daten sowie die wissenschaftlichen Abstracts (gemäß FWF-Antragsrichtlinien für Einzelprojekte) eingereicht werden. In der Konzeptantragsphase ist die Einreichung in der Programmkategorie „PIK – Internationale Projekte (Konzept)“ erforderlich (bis spätestens 11. November 2024, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien). Für die Vollantragsphase muss die Programmkategorie „PIN – Internationale Projekte“ gewählt werden (bis spätestens 14. April 2025, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien). Beide Schritte sind verpflichtend.

Fördergeber

Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF

Bitte beachten Sie:

Konzeptanträge vom 10.09. 2024 bis 08.11.2024 (14:00 Uhr Lokalzeit Wien) 

Vollanträge: voraussichtlich Februar 2025 bis 11.04.2025 (14:00 Uhr Lokalzeit Wien)

Einreichung

10.09.2024 bis 08.11.2024 (14:00 Lokalzeit Wien)

Beratung und Kontakt

Mag. Anna Dickermann
anna.dickermann(at)fwf.ac.at
+43 676 83487 8218

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