Was ist die Open-Access-Pauschale (OAP) des FWF?
Publikationskosten für den freien Zugang (Open Access) zu begutachteten Zeitschriftenartikeln, Sammelbandbeiträgen o. Ä., die gänzlich oder teilweise aus FWF-geförderten Projekten hervorgehen, können zusätzlich zum bewilligten Projektbudget mittels Open-Access-Pauschale (OAP) gefördert werden. Die Open-Access-Pauschale löst ab dem 1. Jänner 2024 die bisherigen Abwicklungsprozesse und Richtlinien des Programms Referierte Publikationen vollständig und für alle Projekte unabhängig vom Bewilligungsdatum ab.
Die OAP wird einmal jährlich an die österreichischen Forschungsstätten vergeben. Sie errechnet sich anteilig anhand des FWF-Neubewilligungsbudgets und dient der Unterstützung von FWF-geförderten Wissenschaftler:innen bei der Einhaltung der Open-Access-Policy des FWF. Die Förderung mittels OAP entspricht der Förderstruktur von PROFI, wonach die österreichischen Forschungsstätten die Mittel verwalten.
Was sind die Grundprinzipien der Open-Access-Pauschale des FWF?
Die Open-Access-Pauschale ersetzt in großen Teilen den finanziellen Aufwand, der durch Open-Access-Publikationen, die gänzlich oder teilweise aus FWF-geförderten Projekten resultieren, entsteht (siehe auch „Förderziele“ im Programmtext oben). Die OAP kann nie die vollständigen finanziellen Aufwendungen ersetzen, weil Publikationen oft Resultat mehrerer Förderquellen sind.
Erhält jede österreichische Forschungsstätte eine Open-Access-Pauschale?
Voraussetzung für den Erhalt der OAP ist das Einwerben von FWF-Projektmitteln in den vorangegangenen fünf Jahren und die Unterzeichnung des OAP-Vertrags des FWF. Bitte wenden Sie sich als österreichische Forschungsstätte an oap(at)fwf.ac.at, wenn Sie den Vertrag unterzeichnen wollen.
Wann und wie oft wird die OAP ausbezahlt?
Die OAP wird jeweils am Anfang des Jahres an österreichische Forschungsstätten, die den OAP-Vertrag unterzeichnet haben, ausbezahlt. Die erste Auszahlung der OAP fand Anfang 2024 statt.
Welche Voraussetzungen müssen Publikationen erfüllen, damit sie im Rahmen der OAP finanziert werden können?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein:
- Für Publikationen auf Englisch:
This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission. - Für Publikationen auf Deutsch:
Diese Forschung wurde gänzlich oder teilweise durch den Wissenschaftsfonds FWF finanziert [Grant-DOI]. Zum Zweck des freien Zugangs hat der:die Autor:in für jedwede akzeptierte Manuskriptversion, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.
- Voraussetzung ist außerdem eine aufrechte Affiliierung des:der korrespondierenden Autor:in mit der Fördernehmerin, das heißt mit der österreichischen Forschungsstätte, die die OAP verwaltet. Der:Die korrespondierende Autor:in („corresponding author“) ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Die österreichischen Forschungsstätten sind berechtigt, für die Finanzierung von Publikationen durch die OAP zusätzliche Kriterien festzulegen, wenn diese Kriterien den OAP-Vertragsbestimmungen nicht widersprechen.
Welche Kosten können mittels OAP abgerechnet werden?
Die OAP dient der Einhaltung der Open-Access-Policy des FWF und muss zur Deckung von Kosten für das Open-Access-Publizieren verwendet werden. Unter anderem fallen folgende Kosten darunter:
- Kosten für begutachtete Publikationen mit „CC BY“-Lizenz in DOAJ-gelisteten Gold-Open-Access-Zeitschriften („fully open access“)
- Gebühren für Diamond-Open-Access-Plattformen und alternative Open-Access-Publikationsplattformen, wenn die Publikationen mit „CC BY“-Lizenz und ohne Embargofrist veröffentlicht werden
- Gebühren für bilaterale sowie konsortial-nationale transformative Open-Access-Abkommen, an denen die Fördernehmerin, das heißt die Forschungsstätte, beteiligt ist und die bis 31. Dezember 2024 mit Verlagen abgeschlossen wurden. Publikationen im Rahmen von transformativen Open-Access-Abkommen müssen mit „CC BY“-Lizenz und ohne Embargofrist veröffentlicht werden. Die Unterstützung dieser bis Ende 2024 verhandelten transformativen Abkommen ist bis maximal 31. Dezember 2027 möglich.
Welche Kosten können mittels OAP nicht abgerechnet werden?
Die OAP kann nicht zur Unterstützung folgender Kosten verwendet werden:
- Kosten für Open-Access-Veröffentlichungen in Subskriptionszeitschriften (Hybrid Open Access), es sei denn, sie sind Teil von transformativen Open-Access-Abkommen. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass Kosten für Artikel in transformativen Open-Access-Journals nur im Rahmen von transformativen Abkommen finanziert werden können (vergleiche Hybrid Open Access)
- Andere mit der Veröffentlichung verbundene Kosten, die nicht dem offenen Zugang unterliegen (z. B. page charges, color charges, cover charges)
- Kosten für zeitverzögertes oder nachträgliches Open Access einer Publikation
- Kosten für den Lesezugang
- Kosten für Publikationen mit anderen Lizenzen als der „CC BY“-Lizenz
- Kosten für bilaterale sowie konsortial-nationale transformative Open-Access-Abkommen, an denen die Fördernehmerin, das heißt die Forschungsstätte, beteiligt ist und die nach dem 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden
- Open-Access-Gebühren im Zusammenhang mit begutachteten Monografien, gesamte Sammelbände oder gesamte Special Issues. Diese Kosten können weiterhin über das FWF-Programm Buchpublikationen abgerechnet werden.
- Kosten für Tätigkeiten, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit der Fördernehmerin liegen
- Kosten für die administrative Verwaltung von Open-Access-Kosten (z. B. Personalkosten)
Wie müssen die Kosten der OAP abgerechnet werden?
Alle Kosten, die über die OAP abgerechnet werden, müssen prüfbar und verhältnismäßig sein und den Bedingungen der OAP entsprechen. Der FWF stellt eine verpflichtend zu verwendende Vorlage für das Monitoring der Kosten zur Verfügung.
Wie müssen die Kosten bei Open-Access-Abkommen (z. B. transformativen Open-Access-Abkommen) abgerechnet werden?
Alle Kosten, die über die OAP abgerechnet werden, müssen prüfbar und verhältnismäßig sein und den Bedingungen der OAP entsprechen. Bei einem Abkommen, das mittels einer jährlichen Zahlung an einen Verlag abgerechnet wird, kann jener Anteil mittels OAP abgerechnet werden, der prozentuell jenen Publikationen dieses Abkommens in einem Jahr entspricht, die aus FWF-Projekten resultieren.
Wie müssen Diamond-Open-Access-Journals oder -Plattformen im Rahmen der FWF-OAP abgerechnet werden?
Alle Kosten, die über die OAP abgerechnet werden, müssen prüfbar und verhältnismäßig sein und den Bedingungen der OAP entsprechen. Diamond-Open-Access-Journals oder -Plattformen sind nicht-kommerzielle, gemeinnützige Open-Access-Publikationsmedien, die weder Publikationsgebühren für Autor:innen noch Kosten für Leser:innen erheben (siehe Diamond Open Access | UNESCO). Die Zeitschriften und Plattformen müssen im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein. Bei einem Diamond-Open-Access-Journal oder einer Diamond-Open-Access-Plattform, die mittels einer jährlichen Zahlung abgerechnet werden, kann jener Anteil mittels OAP abgerechnet werden, der prozentuell jenen Publikationen dieses Abkommens in einem Jahr entspricht, die aus FWF-Projekten resultieren.
Kann die OAP auch für die Finanzierung von Open-Science-Infrastrukturen (z. B. DOAJ, Preprint-Server, Repositorien, Journal-Software) genutzt werden?
Nein. Die OAP dient der Unterstützung von Open-Access-Publikationen, die gänzlich oder teilweise aus FWF-geförderten Projekten resultieren. Der FWF fördert bereits eine Reihe von Open-Access-Infrastrukturen, die auch der österreichischen Wissenschaftscommunity zugutekommen.
Können Buchpublikationen auch mittels OAP abgerechnet werden?
Nein, Buchpublikationen (z. B. Monografien, Sammelbände) werden weiterhin über das Programm Buchpublikationen abgewickelt.
Welche Regelungen gelten im Fall von Sammelbandbeiträgen?
Der gesamte Sammelband gilt als Projektergebnis, wenn der:die Herausgeber:in Projektleiter:in oder Projektmitarbeiter:in ist, oder der Sammelband Ergebnis einer Tagung ist, die im Rahmen eines vom FWF finanzierten Projekts veranstaltet wurde. Eine Förderung kann über das Programm Buchpublikationen beantragt werden.
Ein einzelner Beitrag in einem Open-Access-Sammelband (d. h., alle Sammelbandbeiträge sind Open Access) ist Projektergebnis, wenn der:die Projektleiter:in oder Projektmitarbeiter:innen ihre Beiträge in einem von jemand anders herausgegebenen Open-Access-Sammelband veröffentlichen. Diese einzelnen Sammelbandbeiträge in einem Open-Access-Sammelband können über die Open-Access-Pauschale finanziert werden (vergleiche Gold Open Access).