Die Zusammenarbeit der Bundesländer mit dem FWF im Rahmen der Matching-Funds-Initiative ist ein fixer Bestandteil der österreichischen Forschungslandschaft. Exzellente Projekte, die der FWF alleine nicht finanzieren kann, werden durch eine Kofinanzierung der Bundesländer realisiert. So werden regionale Forschungsstandorte nachhaltig gestärkt und die Innovationskraft Österreichs erhöht.

Seit 2014 brachten die beteiligten Bundesländer gemeinsam mit dem FWF insgesamt 166 zusätzliche Forschungsprojekte im Gesamtausmaß von 50,7 Millionen Euro (Stand 2023) auf Schiene. Der FWF fördert durch zusätzliche Mittel der Nationalstiftung gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland, in dem das Forschungsprojekt angesiedelt ist, Forschungsprojekte, die in den internationalen Gutachten exzellent bewertet wurden, aber vom FWF allein aus budgetären Gründen nicht gefördert werden könnten. Die Bundesländer wählen aus diesem Pool an exzellenten Projektanträgen entlang ihrer jeweiligen forschungspolitischen Schwerpunktsetzungen Projekte zur Kofinanzierung aus. Damit erhalten die teilnehmenden Bundesländer Möglichkeiten zur subsidiären Gestaltung ihrer eigenen Forschungsstrategien auf Basis der FWF-Qualitätssicherung. In den Bundesländern angesiedelte Forschungsprojekte mit exzellenter Begutachtung erhalten dadurch eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit. Derzeit bestehen Matching-Funds-Vereinbarungen mit Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.

Das Matching-Funds-Modell im Detail

Projektanträge aus den Förderprogrammen Einzelprojekte, ESPRIT, Elise Richter (inklusive Elise Richter PEEK), Entwicklung und Erschließung der Künste und Klinische Forschung, die an einer Forschungsstätte in einem der teilnehmenden Bundesländer durchgeführt werden und bei denen die Projektleitung im Bundesland angesiedelt ist, werden bei entsprechender Ablehnung durch das FWF-Kuratorium aufgrund mangelnder budgetärer Mittel vom FWF-Kuratorium automatisch der jeweiligen Landesregierung zur Kofinanzierung vorgeschlagen. Projekte mit Beteiligungen in mehreren Bundesländern werden nur dem Bundesland zur Förderung vorgeschlagen, in dem die Projektleitung angesiedelt ist.

Als Antragsteller:in müssen Sie hierzu nichts weiter tun. Der FWF informiert Sie unmittelbar von der Weiterleitung an das Bundesland sowie danach innerhalb von sechs bis acht Wochen über die Entscheidung Ihres Bundeslands. Sollten Sie diese Entscheidung nicht abwarten wollen, steht es Ihnen frei, auf Basis der Gutachten jederzeit eine Wiedereinreichung vorzunehmen. Im Falle einer Kofinanzierung durch das Bundesland müssten Sie diese Wiedereinreichung jedoch zurückziehen.

Bei einer Kofinanzierung durch das Bundesland verwaltet der FWF außerdem sowohl den Länderanteil als auch jenen Projektkostenanteil, der aus Mitteln der Nationalstiftung gefördert wird, treuhändisch. An der Förderabwicklung mit der Forschungsstätte und dem:der Projektleiter:in ändert sich dadurch nichts. Der FWF bleibt Ihr vorrangiger Ansprechpartner.

Kofinanzierung über die Nationalstiftung und den Fonds Zukunft Österreich

Dieses Förderinstrument basiert auf der Kofinanzierung aus Mitteln der Nationalstiftung und ihres Nachfolgers, des Fonds Zukunft Österreich. Die Verfügbarkeit dieser Mittel ist Voraussetzung für den Vorschlag zur Kofinanzierung an das jeweilige Bundesland.

Beratung und Kontakt

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