IFG-Formular
Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Der Österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) unterliegt den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Jede Person ist berechtigt, Zugang zu Informationen zu beantragen, die beim FWF vorhanden sind, sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe entgegenstehen.
Damit Ihr Begehren ordnungsgemäß bearbeitet werden kann, sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:
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Das Begehren hat eine hinreichend präzise Beschreibung der gewünschten Informationen, des Themenbereichs sowie der gewünschten Form der Übermittlung zu enthalten.
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Anonyme Begehren sind unzulässig. Erforderlich sind zumindest Vor- und Nachname sowie eine gültige E-Mail-Adresse; eine Telefonnummer kann optional angegeben werden. Zusätzlich ist die Identität glaubhaft nachzuweisen.
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Wird das Begehren im Zusammenhang mit der Ausübung der Meinungsfreiheit gestellt (z. B. durch Journalist:innen oder Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen), ist dies bei der Antragstellung anzugeben.
Hinweis
Sie können Ihre Anfrage auch direkt an IFG(at)fwf.ac.at übermitteln.