Das FWF-Förderportfolio richtet sich an hoch qualifizierte Wissenschaftler:innen aller Fachdisziplinen, die an einer österreichischen Forschungsstätte Projekte im Bereich der Grundlagenforschung durchführen. Für eine Antragstellung aus dem Ausland gelten generell die in den Antragsrichtlinien der Programme dargelegten Regelungen.

Die Projektleiter:innen bzw. Konsortiumsmitglieder (bei kooperativen Programmen) müssen im Vorfeld der Antragstellung die österreichische Forschungsstätte, an der das Projekt durchgeführt werden soll, kontaktieren und die forschungsstättenspezifischen Voraussetzungen mit ihr abklären.

Generell gilt: Die Projektleiter:innen bzw. Konsortiumsmitglieder (bei kooperativen Programmen) müssen zum Zeitpunkt des Projektbeginns an der antragstellenden österreichischen Forschungsstätte (Trägerforschungsstätte) angestellt sein und werden entweder durch die Forschungsstätte oder durch das Projekt im Rahmen der eigenen Stelle (falls dies im jeweiligen Programm vorgesehen ist) finanziert. Angaben zum Ausmaß der Anstellung sowie weitere Bedingungen finden sich in den jeweiligen Antragsrichtlinien. 

In den meisten Programmen gilt zudem: Projektleiter:innen sowie Konsortiumsmitglieder (bei kooperativen Programmen), die während der Projektdurchführung überwiegend im Ausland tätig sind, können als Projektleiter:innen bzw. Konsortiumsmitglieder fungieren, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die gesamte beantragte Projektlaufzeit mit einem nicht vom FWF finanzierten Dienstvertrag zu mindestens 25 Prozent an der antragstellenden österreichischen Forschungsstätte beschäftigt sind. Für Koordinator:innen (bei kooperativen Programmen) gelten zumeist besondere Voraussetzungen, die in den jeweiligen Antragsrichtlinien zu finden sind. 

Es gelten besondere Bedingungen für einige Programme, wo für eine Antragstellung andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Informationen dazu finden sich in den jeweiligen Antragsrichtlinien.

Bei Berufung an eine österreichische Forschungsstätte

Forscher:innen, die bereits eine fixe Berufungs- bzw. Anstellungszusage einer österreichischen Forschungsstätte haben, können in allen FWF-Programmen vor offiziellem Dienstantritt einen Antrag stellen. Der Zeitpunkt der Antragstellung sollte so gewählt werden, dass ein Projektbeginn mit offiziellem Dienstantritt möglich ist.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Beratungsteam des FWF auch telefonisch und per Mail gerne zur Verfügung. Sie finden die Ansprechpartner:innen direkt bei den einzelnen Programm-Informationsseiten.

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