Im Fördervertrag ist festgehalten, dass der FWF über Ereignisse, die die Durchführung des Projekts unmöglich machen, verzögern oder erhebliche Änderungen gegenüber dem Projektantrag erfordern, unverzüglich schriftlich zu informieren ist. Der FWF ist insbesondere zu informieren, wenn die Struktur des Projekts, die Zielrichtung des Projekts, das Ausmaß der benötigten Mittel oder vergleichbare wesentliche Punkte gefährdet sind, abgeändert werden sollen oder unmöglich werden. Für die weitere Projektdurchführung ist in diesen Fällen die Zustimmung des FWF nötig. 
Im Zuge der Berichterstattung ist für Projektleiter:innen eine Dokumentation etwaiger Projektänderungen vorgesehen. Diese erfolgt jährlich auf freiwilliger Basis, muss jedoch spätestens im Projektendbericht dem FWF übermittelt werden. 
Die Rückmeldungen werden dokumentiert und vom FWF auf Plausibilität überprüft. Sollte der Verdacht einer erheblichen, nicht gemeldeten Änderung in der Durchführung des Projekts bestehen, wird das FWF-Verfahren bei Verdachtsfällen von Verstößen gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis angewendet. 
 	- Der Verdacht und die Stellungnahme des:der Projektleiter:in gehen an die zuständigen Referent:innen des FWF.
- Diese geben eine schriftliche Stellungnahme ab. 
- Das FWF-Präsidium diskutiert den Fall und bereitet eine Entscheidung für das Kuratorium vor. Das Präsidium fungiert als ständige Kommission des FWF-Kuratoriums, das heißt, die diesbezüglichen Entscheidungen des Präsidiums bedürfen der nachträglichen Zustimmung des Kuratoriums.