Zielgruppe
Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftler:innen von Universitäten, außeruniversitären Forschungsstätten und einschlägigen industriellen Forschungsabteilungen, die auf dem Gebiet der Forschung zu antimikrobiellen Resistenzen (AMR) tätig sind.
Förderziele
Die Mission von OHAMR ist es, „One Health“-Forschung und -Innovation zu fördern, die zu einer verbesserten Überwachung resistenter Krankheitserreger, einer besseren Diagnostik und wirksamen Behandlung von Infektionen sowie zu Präventionsmaßnahmen führen, welche den Einsatz antimikrobieller Mittel und die Verbreitung von AMR reduzieren.
Förderdauer und Förderhöhe
Die Förderdauer beträgt maximal 36 Monate.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen entsprechen den Vorgaben für die FWF-Programme Einzelprojekte bzw. Klinische Forschung.
Informationen zur aktuellen Ausschreibung „Treatments and adherence to treatment protocols“
Mit dieser Ausschreibung sollen grenzüberschreitende Forschungsprojekte (Dauer: drei Jahre) mit dem Schwerpunktbereich der Bereitstellung innovativer und kosteneffizienter Behandlungsoptionen unterstützt werden. Durch den FWF können Projekte in Topic 1 und 3 der Ausschreibung gefördert werden (Details finden Sie auf der OHAMR-Website):
Topic 1 - Identify and develop new combination treatments using existing or innovative antimicrobials or antimicrobial with adjunctive treatments to extend drug efficacy and combat resistance.
Topic 3 - Assess the impact of antimicrobials for veterinary and agricultural use on the risk of AMR transmission to humans and the environment to inform policies on the restriction of some antimicrobials for human use.
Jeder Antrag muss von mindestens drei und maximal sechs Partnern aus mindestens drei verschiedenen teilnehmenden Partnerländern getragen werden, wobei ein gemeinsames Dokument von dem:der Koordinator:in beim zentralen Call-Sekretariat einzureichen ist.
Die Forscher:innen werden von ihrer jeweiligen nationalen/regionalen Förderorganisation finanziert. Die Ausschreibung wird von der Europäischen Union kofinanziert.
Förderorganisationen aus 28 Ländern planen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die aktuelle Liste der Teilnehmerländer finden Sie auf der OHAMR-Website.
Vergabe
Entscheidung durch das Kuratorium des FWF auf Basis eines Entscheidungsvorschlags des Call-Sekretariats.
Informationen zur Antragstellung
Die Einreichung des Konzeptantrags muss bis zum 2. Februar 2026 im elektronischen Einreichsystem des Call-Sekretariats erfolgen. Der Link zum Einreichsystem ist nach der Veröffentlichung des Calls auf der OHAMR-Website verfügbar.
Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren.
- Einreichung Konzeptanträge: 18. November 2025 bis 2. Februar 2026 (13:00 Uhr MEZ)
- Einreichung Vollanträge: bis 17. Juni 2026 (13:00 Uhr MESZ)
Zusätzlich zur Beantragung beim Call-Sekretariat müssen beim FWF in elane die administrativen und finanziellen Daten sowie die wissenschaftlichen Abstracts (gemäß FWF-Antragsrichtlinien für Einzelprojekte bzw. Klinische Forschung) eingereicht werden. In der Konzeptantragsphase ist die Einreichung in der Programmkategorie „PIK – Internationale Projekte (Konzept)“ erforderlich (bis spätestens 3. Februar 2026, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien). Für die Vollantragsphase muss die Programmkategorie „KIN – International – Multilaterale Initiativen“ gewählt werden (bis spätestens 18. Juni 2026, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien). Beide Schritte sind verpflichtend.
Bitte beachten Sie, dass die Freigabe durch die Forschungsstätte zu den angeführten Deadlines erfolgt sein muss. Forschungsstätten müssen dazu im Forschungsstätten-Portal des FWF registriert sein.
Fördergeber
Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF
Weitere Informationen
- Die maximal beantragbare Summe für FWF-Projektleiter:innen beträgt 450.000 €.
- Details finden Sie auf der OHAMR-Website.
- Für allgemeine Fragen zum Call kontaktieren Sie bitte das Joint Call Secretariat (JCS) unter secretariat(at)ohamr.eu. Bei spezifischen Fragen zum Budget, zu den Kriterien und Regeln der jeweiligen Förderorganisationen konsultieren Sie bitte die jeweils zuständige Förderorganisation.