Die European Rare Diseases Research Alliance (ERDERA) wurde gegrĂŒndet, um die Koordinierung der Forschung europĂ€ischer, assoziierter und außereuropĂ€ischer LĂ€nder auf dem Gebiet der seltenen Krankheiten weiter zu unterstĂŒtzen und die Ziele des International Rare Diseases Research Consortium (IRDiRC) umzusetzen. Diese Maßnahmen folgen auf die fĂŒnf gemeinsamen transnationalen Ausschreibungen zur Einreichung von Forschungsprojekten im Bereich seltener Krankheiten, die das European Joint Programme on Rare Diseases (EJP RD) seit 2019 veröffentlicht hat. Die zweite Ausschreibung „Resolving unsolved cases in rare genetic and non-genetic diseases through variant validation and new technological approaches“ lĂ€uft bis zum 12. Februar 2026 (KonzeptantrĂ€ge) bzw. 8. Juli 2026 (VollantrĂ€ge).

Zielgruppe

Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftler:innen von UniversitĂ€ten, außeruniversitĂ€ren ForschungsstĂ€tten und einschlĂ€gigen industriellen Forschungsabteilungen, die auf dem Gebiet der seltenen Erkrankungen tĂ€tig sind.

Förderziele

ERDERA hat zum Ziel, die Gesundheit und das Wohlergehen von 30 Millionen Menschen, die in Europa mit einer seltenen Krankheit leben, zu verbessern, indem es Europa bei Forschung und Innovation im Bereich seltener Krankheiten an die Weltspitze fĂŒhrt und den Patient:innen mit seltenen Krankheiten durch bessere PrĂ€vention, Diagnose und Behandlung konkrete gesundheitliche Vorteile bringt.

Förderdauer und Förderhöhe

Die Förderdauer betrÀgt maximal 36 Monate.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen entsprechen den Vorgaben fĂŒr die FWF-Programme Einzelprojekte bzw. Klinische Forschung.

Informationen zur aktuellen Ausschreibung „Resolving unsolved cases in rare genetic and non-genetic diseases through variant validation and new technological approaches“

Im Fokus dieser Ausschreibung stehen nicht-diagnostizierte komplexe und multifaktorielle Erkrankungen, bei denen keine molekularen Diagnosen nach genetischen oder genomischen Tests vorliegen. Ziel ist es, diagnostische Klarheit fĂŒr Erkrankungen unbekannter oder gemischter Pathogenese zu erreichen. Darunter fallen unter anderem folgende Fragestellungen:

  • Funktionelle Validierung und Klassifizierung von Varianten unklarer Signifikanz (VUS) mittels In-silico-, In-vitro- oder Tiermodellen
  • Verwendung von Multi-Omics und integrativen Methoden bei unklaren oder komplexen Varianten
  • Verwendung neuer, noch nicht validierter Methoden in klinischem Umfeld (inkl. Biostatistik, Bioinformatik, mathematische Herangehensweisen und KI)
  • Systembiologie und Modellierung von Krankheitsmechanismen
  • Integration von klinischen, Umwelt- und Lebensstil- sowie Sensordaten
  • Entwicklung von Wissensgraphen oder Disease-Maps zur VerknĂŒpfung phĂ€notypischer und mechanistischer Erkenntnisse
  • Verwendung von fortgeschrittener KI und Modellierungstools

FĂŒr diesen Call ausgeschlossen sind Themen des vergangenen 1. Calls (Entwicklung prĂ€klinischer Therapien) sowie interventionelle klinische Studien zur ÜberprĂŒfung der Wirksamkeit von Wirkstoffen, Behandlungen und chirurgischen Eingriffen. Außerdem ausgeschlossen sind AntrĂ€ge zu seltenen neurodegenerativen Erkrankungen wie seltene Formen von Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen, Parkinson und Parkinson-verwandten Erkrankungen, Prionen- und Motorneuronerkrankungen, Huntington, spinaler Muskelatrophie und dominanter spinozerebellĂ€rer Ataxie. Seltene Krebsarten, Infektionskrankheiten oder Reaktionen auf Medikamente sind ebenfalls von diesem Call ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen sind Kinderdemenz und neurodegenerative Erkrankungen bei Kindern.

Jeder Antrag muss von mindestens vier und maximal sechs Partnern aus mindestens vier verschiedenen teilnehmenden PartnerlÀndern getragen werden, wobei ein gemeinsames Dokument von dem:der Koordinator:in beim zentralen Call-Sekretariat einzureichen ist. Die Anzahl der Partner kann auf acht erhöht werden, wenn Nachwuchswissenschaftler:innen oder Partner aus unterreprÀsentierten LÀndern eingebunden werden. ZusÀtzlich wird empfohlen, dass in jedem Konsortium eine Patientenorganisation vertreten ist.

Die Forscher:innen werden von ihrer jeweiligen nationalen/regionalen Förderorganisation finanziert. 

Förderorganisationen aus ĂŒber 30 LĂ€ndern, darunter Frankreich, Belgien, Deutschland, Italien und Spanien, planen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die aktuelle Liste der TeilnehmerlĂ€nder finden Sie auf der ERDERA-Website

Vergabe

Entscheidung durch das Kuratorium des FWF auf Basis eines Entscheidungsvorschlags des Call-Sekretariats

Informationen zur Antragstellung

Die Einreichung des Konzeptantrags muss bis zum 12. Februar 2026 im elektronischen Einreichsystem des Call-Sekretariats erfolgen. Der Link zum Einreichsystem ist auf der ERDERA-Website verfĂŒgbar.

Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren.

  • Einreichung KonzeptantrĂ€ge: 10. Dezember 2025 bis 12. Februar 2026 (14:00 Uhr MEZ)
  • Einreichung VollantrĂ€ge: bis 8. Juli 2026 (14:00 Uhr MEZ)
  • Entscheidung VollantrĂ€ge: voraussichtlich im Dezember 2026

ZusĂ€tzlich zur Beantragung beim Call-Sekretariat mĂŒssen beim FWF in elane die administrativen und finanziellen Daten sowie die wissenschaftlichen Abstracts der beim FWF beantragten Teilprojekte (gemĂ€ĂŸ FWF-Antragsrichtlinien fĂŒr Einzelprojekte bzw. Klinische Forschung) eingereicht werden. In der Konzeptantragsphase ist die Einreichung in der Programmkategorie „PIK – Internationale Projekte (Konzept)“ erforderlich (bis spĂ€testens 13. Februar 2026, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien). FĂŒr die Vollantragsphase muss die Programmkategorie „KIN – International – Multilaterale Initiativen“ gewĂ€hlt werden (bis spĂ€testens 9. Juli 2026, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien). Beide Schritte sind verpflichtend.

Bitte beachten Sie, dass die Freigabe durch die ForschungsstĂ€tte zu den angefĂŒhrten Deadlines erfolgt sein muss. ForschungsstĂ€tten mĂŒssen dazu im ForschungsstĂ€tten-Portal des FWF registriert sein.

Fördergeber 

Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF, Fonds Zukunft Österreich, kofinanziert durch die EuropĂ€ische Union

Weitere Informationen

  • Die maximal beantragbare Summe fĂŒr FWF-Projektleiter:innen betrĂ€gt 450.000 €.
  • Details finden Sie auf der ERDERA-Website.
  • FĂŒr allgemeine Fragen zum Call kontaktieren Sie bitte das Joint Call Secretariat (JCS) unter ERDERAcall(at)agencerecherche.fr. Bei spezifischen Fragen zum Budget, zu den Kriterien und Regeln der jeweiligen Förderorganisationen konsultieren Sie bitte die jeweils zustĂ€ndige Förderorganisation.

Bitte beachten Sie:

KonzeptantrÀge vom 10.12.2025 bis 12.02.2026 (14:00 Uhr MEZ)

VollantrÀge bis 08.07.2026 (14:00 Uhr MEZ)

Einreichung

10.12.2025 bis 12.02.2026 (14:00 Lokalzeit Wien)

Beratung und Kontakt

Mag. Dr. Doris Lucyshyn
doris.lucyshyn(at)fwf.ac.at
+43 676 83487 8502

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